SW-Gastronomie GmbHLiquidiert

36251 Bad Hersfeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 2028
Eingetragen
6.7.2004
Branche
Mobile Gastronomie auf Jahrmärkten u. Ä.Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger VerpflegungsdienstleistungenBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Gegenstand
Betrieb von Gaststätten, insbesondere der Gaststätte "Ponyhof" in Bad Hersfeld.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

SW-Gastronomie GmbH

Bad Hersfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

899,00

1.239,00

II. Sachanlagen

3.573,50

7.050,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

17.150,00

17.150,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

5.619,60

4.226,96

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

809,81

418,32

Summe Aktiva

28.051,91

30.084,28



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

225.488,41

198.046,39

III. Gewinnrücklagen

IV. Verlustvortrag

222.953,97

189.568,60

V. Jahresfehlbetrag

23.286,49

33.385,37

B. Rückstellungen

200,00

200,00

C. Verbindlichkeiten

23.603,96

29.791,86

Summe Passiva

28.051,91

30.084,28

ANHANG

zum 31.12.2010

Buchführung

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buch­führung erstellt.

Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungs­mäßiger Buchführung.

Die Buchführung wurde mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung auf dem System AGENDA erstellt. Die Kontierung sowie Erfassung der Belege erfolgte ebenfalls in der Steuerkanzlei.

Jahresabschluss

Die Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungs­vorschriften.

Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des § 6 EStG.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.

Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag bewertet.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungs­wahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetz­lichen Vorschriften. Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.

Grundlagen und Methoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.

Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs­kosten bewertet und um die planmäßige Abschreibung vermindert.

Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen.

Forderungen uns sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Erkennbare Risiken wurden berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höhren Tageswert angesetzt.

Einzelerläuterungen

Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertberichtigungen wurden 2010 nicht vorgenommen.

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Die Darlehn wurden auf Beschluss der Gesellschafter in die Kapitalrücklage genommen.

Die SW Gastronomie GmbH hat zum 01.05.2010 den Teilbetrieb aus der Reitanlage als auch den Teilbetrieb Gaststätte eingestellt.

Sonstige Angaben

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Frau Andrea Winter

Gewinnverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag von 23.286,49 € in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Bad Hersfeld, den 31. Januar 2011

 

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