ASK
Hausschornsteinsanierung GmbH
Ellhofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.410,00 |
3.493,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.410,00 |
3.493,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
79.404,10 |
88.816,42 |
| I.
Vorräte |
39.857,11 |
46.937,41 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
38.852,09 |
40.148,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
-255,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
694,90 |
1.730,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.650,17 |
4.935,55 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
128.776,54 |
134.630,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
215.240,81 |
231.875,30 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
160.194,92 |
151.410,84 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.853,79 |
-8.784,08 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
128.776,54 |
134.630,33 |
| B.
Rückstellungen |
6.307,00 |
9.665,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
208.933,81 |
222.210,30 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
94.537,42 |
96.045,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
215.240,81 |
231.875,30 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Grundsätzliches
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.
Going-Concern-Prämisse
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde zu
Fortführungswerten aufgestellt. Dem stehen weder
rechtliche noch tatsächliche Gründe entgegen.
Beseitigung der bilanziellen Überschuldung
Die bilanzielle Überschuldung wird durch
vereinbarte Rangrücktritte des Gesellschafters Werner
Albrecht beseitigt. Die Geschäftsführung geht
davon aus, dass die bestehende Überschuldung durch die
Rangrücktritte abgewendet ist.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Allgemeine Grundsätze und Methoden
Bei der Firma ASK Hausschornsteinsanierung GmbH, mit
Sitz in Ellhofen, handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB. Bei
Aufstellung der Bilanz und des Anhangs wurde von den
Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht. Die Bilanz wurde
nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in
Kontenform aufgestellt. Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein. Die Erstellung einer
Anpassungsbilanz auf den 01.01.2010 aufgrund des
BilMoG-Gesetzes war nicht erforderlich.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht
angepasst. Die im Vorjahr angewandten
Darstellungsgrundsätze und Bewertungsmethoden sind im
Wesentlichen beibehalten worden. In der Bilanz ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben. Soweit zusätzliche
Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner
Positionen des Jahresabschlusses notwendig wurden, sind
diese im Anhang erläutert. Die Posten der Aktivseite
sind nicht mit Posten der Passivseite, Erträge nicht
mit Aufwendungen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind im Anhang vollständig dargelegt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma ASK
Hausschornsteinsanierung GmbH wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Für die Erstellung des Jahresabschlusses
konnten die gegenüber dem Vorjahr angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Die Bilanzierungsverbote nach
§ 248 Abs. 1 HGB und § 248 Abs. 2 HGB wurden
beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßen Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände im
Geschäftsjahr linear vorgenommen. Die Abschreibung auf
Zugänge des Anlagevermögens erfolgte
zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert von EUR 150,01 bis EUR 1.000,00 wurden im
Zugangsjahr 2010 in einen Sammelposten eingestellt und
einheitlich auf 5 Jahre abgeschrieben. Dieser Sammelposten
wurde in der Handelsbilanz übernommen, da er von
untergeordneter Bedeutung ist.
Die Warenvorräte sind zu Anschaffungskosten
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet. Von der Möglichkeit einen Aktivposten nach
§ 274 Abs. 2 HGB für latente Steuererträge
zu bilden, wurde nicht Gebrauch gemacht. Das gezeichnete
Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Höhe der
Rückstellungen wurde nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ermittelt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr beträgt EUR 2.008,70 (VJ: EUR 3.008,70)
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr beträgt EUR
208.933,81 (VJ: EUR 222.210,30), mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren EUR 0,00 (VJ: EUR 0,00).
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und nach § 285
Nr. 9c HGB
Im Sinne § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen per
31.12.2010 Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 0,00
(VJ: EUR 0,00) sowie Verbindlichkeiten in Höhe von
insgesamt EUR 114.396,39 (VJ: EUR 130.947,18).
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Herrn Werner Albrecht vertreten.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.03.2012 festgestellt.
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