Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH
Wetzendorfer Straße 13B, 06642 Nebra (Unstrut), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Elke Arndt seit 11.4.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Nebra | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Nebraer Wohnungsgesellschaft mbHNebraJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Passiva
ANHANGA. Angaben zum Unternehmen Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH Sitz: Nebra Geschäftsanschrift: Wetzendorfer Str. 13b, 06642 Nebra Registergericht: Amtsgericht Stendal Handelsregisternummer: HRB 205345B. B. Allgemeine Angaben Bei der Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH handelt es sich gemäß § 267 HGB um eine "kleine" Kapitalgesellschaft, deren alleinige Gesellschafterin die Gemeinde Nebra ist. Das für die Rechnungslegung der Gesellschaft verwendete Gliederungsschema von Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den handelsrechtlichen Vorschriften, dem GmbHG sowie dem DMBilG unter Berücksichtigung der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen vom 22. September 1970, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Juli 2015. Für Zwecke des Unternehmens folgt die Gliederung innerhalb der Verbindlichkeiten sowie der Umsatzerlöse und Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen nicht der Reihenfolge entsprechend der Formblattverordnung. Hinsichtlich der Rückstellungen für Bauinstandhaltungen wurde aus Wesentlichkeitsgründen auf eine separate Darstellung verzichtet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. C. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Grundstücke mit Wohn- und Geschäftsbauten sind mit fortgeführten DM-Eröffnungsbilanzwerten bzw. Anschaffungs- und Herstellungskosten gemäß § 255 HGB (ohne Aktivierung von Gemeinkosten und Bauzeitzinsen) bewertet. Die Bewertung der Gebäude in der DM-Eröffnungsbilanz erfolgt unter Berücksichtigung der vom Ministerium für Bauwesen und Wohnungswirtschaft herausgegebenen Rahmenordnung und Richtlinien zur Neubewertung der Wohngebäude zum 1. Juli 1990. Die Werte der Gebäude wurden linear in Abhängigkeit von der Restnutzungsdauer abgeschrieben. Im Falle gesunkener Ertragswerte der Gebäude wird objektindividuell untersucht, ob eine außerplanmäßige Abschreibung oder eine Verkürzung der Restnutzungsdauer für die weitere Bewertung erforderlich ist. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden bei Wohngebäuden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Das übrige Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten gemäß § 255 HGB abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Umlaufvermögen Vorräte Die Vorräte sind grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nominalbeträgen abzüglich Einzel- und Pauschalwertberichtigung (3,0 %) bilanziert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben mit Ausnahmen der gezahlten Instandhaltungsrücklagen (T€ 66; Vorjahr: T€ 58) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Flüssige Mittel Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bzw. Nominalbetrag angesetzt. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital entspricht den Angaben im Gesellschaftsvertrag und dem Handelsregister. Es ist voll eingezahlt. Die Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2 Satz 3 DMBilG beinhaltet den die Stammeinlage überschreitenden Wert des in das Unternehmen eingebrachten Vermögens und dient gemäß den gesetzlichen Grundlagen zum Ausgleich von Verlusten. Gemäß § 22 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages ist aus dem Jahresüberschuss abzüglich eines Verlustvortrages bei der Aufstellung des Jahresabschlusses eine satzungsmäßige Rücklage zu bilden. In diese sind mindestens 10 % des Jahresergebnisses einzustellen, bis die Hälfte des Stammkapitals erreicht ist. Gemäß § 22 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages können die Geschäftsführer bei der Aufstellung des Jahresabschlusses eine Bauerneuerungs- bzw. Gewinnrücklage bilden. Hiervon wurde bisher kein Gebrauch gemacht. Sonderposten für Investitionszulagen zum Anlagevermögen Investitionszulagen zum Anlagevermögen nach dem Investitionszulagengesetz 1999 werden in einen Sonderposten eingestellt und planmäßig über die Restnutzungsdauer der begünstigten Anlagengüter ertragswirksam aufgelöst. Der Rückgang ergibt sich aus der anteiligen Auflösung des Sonderpostens entsprechend der Restnutzungsdauer. Rückstellungen Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Diese berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des Betrages gebildet, mit dem die Gesellschaft wahrscheinlich in Anspruch genommen wird bzw. der zur Risikoabdeckung erforderlich erscheint. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. Es bestehen noch eingetragene Grundschulden ohne Brief in Höhe von T€ 1.278 zugunsten von zwei Kreditinstituten. Verbindlichkeiten gegenüber diesen Kreditinstituten bestehen nicht mehr. D. Sonstige Angaben Zahl der Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 im Durchschnitt eine Geschäftsführerin und vier Arbeitnehmer, wovon zum 31. Dezember 2023 eine Arbeitnehmerin geringfügig beschäftigt ist. Geschäftsführung Zur Geschäftsführung sind bestellt: Elke Arndt
Nebra, den 30. Juni 2024 gez. Arndt sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29. November 2024 festgestellt. |
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