Märkische Dialysezentren GmbH
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Düssel seit 4.9.2018 | Prokura |
Matthias Germer seit 7.2.2007 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hospiz Mutter Teresa GmbHLüdenscheidJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Vorbemerkung Die Hospiz Mutter Teresa GmbH hat ihren Sitz in Lüdenscheid und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Iserlohn (HRB 4678). Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in den Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wurden beachtet. Die Hospiz Mutter Teresa GmbH erfüllt zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Nach § 14 des Gesellschaftsvertrags ist der Jahresabschluss der Gesellschaft entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des dritten Buches des HGB aufzustellen. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert. Der Jahresüberschuss wurde unter der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses im Sinne des § 268 Abs. 1 HGB aufgestellt. Zur besseren Darstellung wurde die Bilanz um den Posten "Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögen" ergänzt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Abgrenzungsverordnung vorgenommen. Den Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Geringwertige Anlagengüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über EUR 250 bis einschließlich EUR 1.000 werden in einen Sammelposten eingestellt, der im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren zu je einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Die Vorräte sind mit ihren durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Für die Vorräte wurde ein Festwert gebildet. Die letzte Überprüfung erfolgte zum 31. Dezember 2022. Die körperliche Bestandsaufnahme wird alle drei Jahre durchgeführt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert nach Abzug erforderlicher Wertberichtigungen bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt. Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Der Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens enthält zweckentsprechend verwendete Zuschüsse des gemeinnützigen Fördervereins Hospiz Mutter Teresa anlässlich des Hospiz-Neubaus im Jahr 2015. Der Sonderposten wird in Höhe des Buchwertes des mit Fördermitteln finanzierten Anlagevermögens ausgewiesen. Eine Anpassung dieses Postens erfolgt entsprechend in Höhe der Abschreibungen der mit den Zuschüssen finanzierten Anlagegüter in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Einzelangaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagennachweis dargestellt (Anlage zum Anhang). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in voller Höhe gegen die Gesellschafterin (TEUR 6; Vj.: TEUR 2) und betreffen wie im Vorjahr ausschließlich den Liefer- und Leistungsverkehr. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag vollständig den Gewinnrücklagen zuzuführen. Entsprechend erhöhten sich die Gewinnrücklagen zum 31. Dezember 2023 um TEUR 13. Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich um satzungsmäßige Gewinnrücklagen. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus dem Personalbereich (TEUR 141; Vj.: TEUR 119). Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Iserlohn unter den sonstigen Verbindlichkeiten von TEUR 336 sind durch Bestellung von Grundschulden gesichert. Mittelbare Versorgungsverpflichtungen / Haftungsverhältnisse Die Hospiz Mutter Teresa GmbH ist Mitglied der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung) mit Sitz in Münster. Die kvw-Zusatzversorgung hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbminderungs- und Hinterbliebenenversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage zu gewähren. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung richten sich nach dem Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K). Seit dem 1. Januar 2002 ist die Höhe der Betriebsrente insbesondere abhängig von dem jeweiligen Jahresentgelt und dem Alter des Beschäftigten (sog. Punktemodell). Anwartschaften aus dem bis zum 31. Dezember 2001 durchgeführten Gesamtversorgungssystem werden zusätzlich in Form einer Startgutschrift berücksichtigt. Die Versorgungsverpflichtungen werden im Umlageverfahren in Form eines Abschnittsdeckungsverfahrens finanziert. Der Deckungsabschnitt beträgt zehn Jahre. Infolge der Schließung des Gesamtversorgungssystems und des Wechsels zum Punktemodell erhebt die Kasse zur Finanzierung der Ansprüche und Anwartschaften, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, neben den Umlagen ein pauschales Sanierungsgeld zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbedarfs. Dieser kann von der Zusatzversorgungskasse nicht verlässlich geschätzt werden. Im Jahr 2023 betrug der Umlagesatz 4,5% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Der Prozentsatz für das Sanierungsgeld betrug 3,25%. Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Annahmen geht die kvw-Zusatzversorgung davon aus, dass die Aufwendungen für die Pflichtversicherung nicht über die gegenwärtigen Prozentsätze steigen werden. Die Summe der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte für die Beschäftigten der Hospiz Mutter Teresa GmbH betrug im Geschäftsjahr TEUR 635 (Vj.: TEUR 597). Bei dieser Art der Zusatzversorgung liegt eine mittelbare Pensionsverpflichtung vor, für die nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht besteht. Dieses wurde nicht ausgeübt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Erbbaurechten bis zum Jahr 2065 in Höhe von TEUR 592. Diese bestehen ausschließlich gegenüber verbundenen Unternehmen. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Bei den Umsatzerlösen handelt es sich um Erlöse aus allgemeinen Pflegeleistungen in Höhe von TEUR 1.041 (Vj.: TEUR 1.038). Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Spenden in Höhe von TEUR 159 (Vj.: TEUR 142). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 1 (Vj.: TEUR 3). V. Sonstige Angaben a) Honorar Abschlussprüfer Das Honorar des Abschlussprüfers für das Berichtsjahr ist im Konzernanhang des Mutterunternehmens Märkische Gesundheitsholding GmbH & Co. KG angegeben. b) Anzahl der Mitarbeiter
c) Organe der Gesellschaft Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat wurde mit Neufassung des Gesellschaftsvertrages mit Datum vom 14. Dezember 2023 aufgelöst. Bis zu diesem Datum bestand der Aufsichtsrat aus den folgenden Mitgliedern: Herr Bernd Alban, Vorsitzender
Frau Renate Schulte-Fiesel, stellvertretende Vorsitzende
Herr Udo Kritschker
Herr Oliver Held
Frau Ilona Gornischeff
Herr Stefan Herburg
Herr Axel Hoffmann
Herr Volker Schmidt
Herr Dr. Thorsten Kehe
Herr Bernd Schildknecht
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten keine Vergütung. Geschäftsführung Herr Matthias Germer, Halver
Der Geschäftsführer ist bei der Märkische Gesundheitsholding GmbH & Co. KG, Lüdenscheid, angestellt und erhält von der Gesellschaft keine Bezüge für seine Tätigkeit als Geschäftsführer. d) Mutterunternehmen Die Hospiz Mutter Teresa GmbH ist ein verbundenes Unternehmen der Märkische Gesundheitsholding GmbH & Co. KG, Lüdenscheid. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht Märkische Gesundheitsholding GmbH & Co. KG, Lüdenscheid, für das Geschäftsjahr 2023 werden im Unternehmensregister veröffentlicht. e) Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. f) Ergebnisverwendung Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 12 ab. Die Geschäftsführung schlägt vor, diesen Betrag entsprechend der Regelung in der Satzung in die Gewinnrücklagen einzustellen.
Lüdenscheid, den 12. Juni 2024 Hospiz
Mutter Teresa GmbH
Matthias Germer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
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