Potters Germany Holdings GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johannes George Marie Ubbens seit 11.4.2024 | Geschäftsführer |
Roger William Andersen II seit 21.4.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Potters Ballotini GmbHKirchheimbolandenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft Potters Ballotini GmbH (im Folgenden kurz: PBG) mit Sitz in Kirchheimbolanden ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Kaiserslautern unter der Nummer HRB 31121. Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Für die Offenlegung nimmt PBG die Erleichterungen des § 326 Abs. 1 HGB in Anspruch. Zwischen der Potters Ballotini Acquisition GmbH, Frankfurt am Main, und der PBG besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen, im Zugangsjahr zeitanteilig, bewertet. Die Abschreibungsdauer bemisst sich dabei nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer werden die abnutzbaren Sachanlagen linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich im Zugangsjahr zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die planmäßige Abschreibung pro Assetklasse beträgt:
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 250 nicht übersteigen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als € 250 und bis zu € 1.000 betragen, wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten, gegebenenfalls - bei voraussichtlich dauerhafter oder vorübergehender Wertminderung - unter Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Bei Wegfall der Gründe für Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sind zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die fertigen Erzeugnisse sind mit Herstellungskosten (Einzelkosten zuzüglich angemessener Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten, des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist, und zuzüglich der Kosten der allgemeinen Verwaltung) angesetzt. Die fertigen Erzeugnisse sind verlustfrei bewertet. Fremdkapitalzinsen wurden bei der Ermittlung der Herstellungskosten nicht einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalbetrag bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten, die zugleich dem Zeitwert entsprechen, angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Verwendung der Heubeck'schen Richttafeln 2018 G ermittelt. Für die Abzinsung wurde gemäß § 253 Abs. 2 HGB pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,83 % p.a. angesetzt (Vorjahr: - 1,78 p.a.). Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurde ein jährlicher Gehaltstrend von 2,75 %, ein jährlicher BBG-Trend von 2,75 % und Rentensteigerungen von jährlich 2,20 % zugrunde gelegt. Die durchschnittliche Fluktuation wurde mit 4,50 % p.a. angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Zukünftig erwartete Kostensteigerungen werden ebenfalls berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB) beachtet. Zwischen der Potters Ballotini Acquisition GmbH, Frankfurt am Main, als Organträgerin und der PBG als Organgesellschaft besteht eine gewerbe-, körperschafts- und umsatzsteuerliche Organschaft. Folglich werden latente Steuern nur auf Ebene des Organträgers bilanziert. III. Erläuterungen zur Bilanz Ausleihungen Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen bestehen mit TEUR 3.321 (Vorjahr: TEUR 3.093) in voller Höhe gegen Gesellschafter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 123 (Vorjahr: TEUR 133) und Cash Pool Forderungen in Höhe von TEUR 9.992 (Vorjahr: TEUR 8.936). Darüber hinaus enthalten sie Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 26 (Vorjahr: € 640). Am 28. März 2017 wurde eine Darlehensforderung in Höhe von TEUR 4.100 durch die Potters International Holding S.à.r.l an die Gesellschafterin der Potters Ballotini GmbH, Potters Ballotini Acquisition GmbH, abgetreten. Gleichzeitig hat die Potters Ballotini Acquisition GmbH diese Darlehensforderung an die Potters Ballotini GmbH abgetreten. Die Abtretung der Forderung stellt eine Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 4.125 gemäß § 272 (2) Nr. 4 HGB dar und führt zeitgleich zum Erlöschen der Forderung durch Konfusion. Zum Zeitpunkt des Gesellschafterbeschlusses im Geschäftsjahr 2017 hat der oben beschriebene Sachverhalt keinen Eingang in den handelsrechtlichen Jahresabschluss der Gesellschaft gefunden. In diesem Geschäftsjahr ist eine Fehlerkorrektur in laufender Rechnung gemäß IDW RS HFA 8 erfolgt und auch eine Verzinsung des ausstehenden Betrages wurde vorgenommen. Diese Korrektur erhöht zum 31. Dezember 2023 die Forderungen gegenüber einer indirekten Mutter von TEUR 4.487. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Eigenkapital Das Stammkapital wird zum Nennwert bilanziert. Der unter den Forderungen aufgezeichnete Sachverhalt führt zu einer Erhöhung der Kapitalrücklage um TEUR 4.125 zum Bilanzstichtag. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 125 (Vorjahr: TEUR 631). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 96 (Vorjahr: TEUR 54) und Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Potters Ballotini Acquisition GmbH in Höhe von TEUR 4.185. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. IV. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von TEUR 204 für 2024 bis 2029. Diese betreffen Leasing- und Mietverträge für Maschinen und Kraftfahrzeuge. Leasingverträge insbesondere für Maschinen und Kraftfahrzeuge wurden zur Vermeidung des sofortigen Abflusses liquider Mittel geschlossen. Dem Vorteil der Verbesserung der Liquiditätslage durch geringen Mittelabfluss steht das Risiko der über die gesamte Nutzungsdauer insgesamt höheren Zahlungsmittelabflüsse entgegen. Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl Im Geschäftsjahr 2023 waren in der Gesellschaft durchschnittlich 9 gewerbliche Mitarbeiter und 17 Angestellte beschäftigt. Geschäftsführung Die Geschäftsführung bestand im Geschäftsjahr aus
Die Geschäftsführer beziehen keine Bezüge von der Gesellschaft. Konzernabschluss Die PBG wird in den Konzernabschluss der Potters UK Acquisition Company Limited, London United Kingdom (kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen. Gewinnverwendung Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Potters Ballotini Acquisition GmbH, Frankfurt am Main, an diese abgeführt.
Kirchheimbolanden, den 29. November 2024 Die Geschäftsführung Johannes George Marie Ubbens Roger W. Andersen II Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 9. Dezember 2024 festgestellt. |
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