Decker
Entertainment GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.02.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.500,00 |
| I.
Sachanlagen |
10.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
75.786,05 |
| I.
Vorräte |
8.607,34 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
46.056,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
45.690,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.122,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16,77 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
41.913,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
128.216,30 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
54.413,48 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
41.913,48 |
| B.
Rückstellungen |
1.890,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
126.326,30 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
126.326,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
128.216,30 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Decker Entertainment GmbH ist nach den in §
267a HGB n.F. angegebenen Größenklassen
eine Kleinstkapitalgesellschaft.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte nach den
Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften
im Sinne des § 267 Abs. 1 HBG sowie den
ergänzenden Vorschriften des GmbHG.
Von den eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1
HGB, der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß
§ 276 HGB, des Anhangs gemäß §§
284 ff in Verbindung mit § 288 HGB und in Bezug auf
die Veröffentlichung wird teilweise Gebrauch gemacht.
Ein Abweichen von den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden der Vorjahre ist nicht erfolgt.
Soweit Wahlrechte bestehen Angaben in der Bilanz
oder im Anhang zu machen, wurden diese in der Bilanz
gemacht.
In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende
Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben.
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen,
das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die Kapital- und Beteiligungsverhältnisse haben
im Berichtsjahr keine Änderung erfahren.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände und Schulden, Aufwendungen
und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
Soweit handelsrechtliche und steuerliche
Bewertungswahlrechte übereinstimmend angesetzt werden
konnten, wurde davon Gebrauch gemacht.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge wurden unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst, wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen
Abschreibungen werden linear und unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen. Abnutzbare
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden bei Anschaffungskosten bis 150,00 € im
Zugangsjahr direkt im Aufwand erfasst. Bei
Anschaffungskosten über 150,00 € bis 1.000,00
€ wird die lineare Abschreibungsmethode mit einer
Abschreibungsdauer von fünf Jahren angewandt.
Bestände an unfertigen Leistungen wurden zu
Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
umfassen dabei neben den Material- und
Fertigungseinzelkosten auch die Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie des durch die Fertigung
veranlassten Werteverzehrs des Anlagevermögens
gemäß § 255 Abs. 2 HGB.
Die Forderungen sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bzw. zum
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Bankbestände und Bestände an liquiden
Mitteln sind in zutreffender Höhe (mit den Nennwert)
ausgewiesen und können durch Bankauszüge der
jeweiligen Kreditinstitute nachgewiesen werden.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit ihrem
Nominalwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden zum
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ermittelt. Sie wurden für alle ungewissen
Verbindlichkeiten im Rahmen des § 249 HGB gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Erläuterung zur Bilanz
Die Erleichterungen des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
wurden in Anspruch genommen.
IV. Erläuterungen zu den Aktiva
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von insgesamt 46.056,13 € enthalten
Forderungen gegenüber der
Geschäftsführerin in Höhe von 45.690,08
€.
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von 366,05 € haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
V. Erläuterungen zu den Passiva
Das gezeichnete Kapital über 25.000,00 €
entspricht dem Gesellschaftsvertrag und ist deckungsgleich
mit der Eintragung im Handelsregister. Das gezeichnete
Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt und wurde in Höhe
von 12.500,00 € eingezahlt.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
beträgt 41.913,48 €. Von der Fortführung des
Unternehmens ist auszugehen. Gründe, die dem
entgegenstehen, sind nicht erkennbar.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben
vollumfänglich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
- auf erhaltene Anzahlungen beträgt: 122.000,00
€
- aus Lieferungen und Leistungen beträgt:
735,18 €
- sonstige Verbindlichkeiten beträgt: 3.591,12
€
Zum Abschlussstichtag bestehen Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 1.452,69
€.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten in fremder
Währung. Verbindlichkeiten im Sinne des § 285
Abs. 1 Buchst. a und b HGB sind nicht vorhanden.
VI. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach den
Vorgaben des § 275 Abs. 2 HGB in Verbindung mit §
276 HGB erstellt. Die Offenlegung wird nach Maßgabe
des § 326 HGB unterlassen.
VII. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse:
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251
HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Anteilsbesitz:
Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag keine
Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften.
Geschäftsführer:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
Geschäftsführer Frau Anika Decker und Herrn Jan
Decker geführt.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Anlagespiegel:
Die Aufgliederung und Entwicklung der
Anlagewerte ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses in dieser Fassung wird hiermit
versichert.
Berlin, den
sonstige Berichtsbestandteile
Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss
2012 am 15. Juli 2013 festgestellt.
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