Jollet Apparatebau GmbHLiquidiert

52156 Monschau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aachen HRB 13861
Eingetragen
5.10.2006
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die industrielle Herstellung und der Vertrieb von Anlagen und Zubehör, die Durchführung von Schulungen, Erstellung von Gutachten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zweck dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Erwin Jollet
seit 3.12.2013
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Jollet Apparatebau GmbH

Monschau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 955,00 1.103,00
I. Sachanlagen 955,00 1.103,00
C. Umlaufvermögen 19.492,13 16.226,36
I. Vorräte 1.411,00 734,36
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 64,61 108,53
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18.016,52 15.383,47
D. Rechnungsabgrenzungsposten 644,75 604,60
Bilanzsumme, Summe Aktiva 21.091,88 30.433,96

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 13.012,23 22.590,12
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 0,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 512,23 -2.409,88
B. Rückstellungen 1.163,50 900,00
C. Verbindlichkeiten 6.916,15 6.943,84
Bilanzsumme, Summe Passiva 21.091,88 30.433,96

Anhang

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Grundlagen und Methoden

Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter Berücksichtigung des BilMoG erstellt.

Die Regelungen des GmbH-Gesetzes wurden ebenfalls berücksichtigt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.

Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Die Bilanzierungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben, soweit das BilMoG keine Abweichungen vorsieht.

Die Posten des Jahresabschlusses sind insoweit mit den Vorjahreszahlen vergleichbar.

Die Vorschriften des BilMoG wurden gem. Art. 66 Abs. 3 EGHGB ab dem Geschäftsjahr 2010 erstmalig angewendet.

Abweichungen gegenüber dem Vorjahr, Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte

Das Beibehaltungs- und Fortführungswahlrecht von Bilanzpositionen nach dem alten Recht vor dem BilMoG wurde gem. Art. 66 und 67 EGHGB in Anspruch genommen.

Eine Eröffnungsbilanz nach BilMoG und HGB n.F. wurde daher zulässigerweise nicht erstellt, da keine Bilanzpositionen nach zwingenden Vorschriften des BilMoG, HGB n.F. sowie der Art. 66 und 67 EGHGB zu ändern waren.

Soweit die Vereinfachungs- und Übergangsregelungen des BilMoG nach den Art. 66 und 67 EGHGB die Fortführung der Bewertungsregelungen der Vorjahresbilanzwerte erlauben, wurden diese in Anspruch genommen.

Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich insoweit daher nicht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Die Bewertung der Neuzugänge des Anlagevermögens erfolgte gem. § 252 HBG n.F.

Der Altbestand wurde gem. Art. 66 Abs. 3 EGHGB in der Bewertung nach § 252 HGB a.F. fortgeführt.

Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und um die planmässige Abschreibung vermindert.

Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmässige Abschreibungen.

Die Herstellungskosten setzen sich aus unmittelbar zurechenbaren Kosten und notwendigen Gemeinkosten sowie durch die Fertigung veranlassten Abschreibungen zusammen.

Die planmässigen Abschreibungen wurden linear bzw. degressiv vorgenommen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer.

Ergibt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung im Ergebnis eine höhere Jahresabschreibung, wird der Übergang vollzogen.

Bewegliche Anlagegüter bis zu einem Wert in Höhe von 410 € netto wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben, da nach herrschender Meinung § 254 HGB a.F. weiter angewendet werden kann analog § 6 Abs. 2 EStG, wenn der Wert dieses Bilanzpostens von untergeordneter Bedeutung ist.

Umlaufvermögen

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. War der Tageswert zum Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.

Die Vorratsbewertung der Berichtspflichtigen wurde lt. der von der GmbH erstellten Inventur ungeprüft übernommen.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden mit den Herstellungskosten angesetzt. War der Tageswert zum Bilanzstichtag niedriger, wurde dieser angesetzt.

Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen und Wertpapiere wurden erkennbare Risiken berücksichtigt.

Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen betreffen ausschließlich sonstige Rückstellungen. Diese werden so bemessen, daß sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag passiviert. Falls die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert ausgewiesen.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren lagen am Bilanzstichtag nicht vor.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Wechseln, (Verbindlichkeiten aus Bürgschaften), Wechsel- und Scheckbürgschaften bestanden nicht.

Ebenso wurden Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten nicht bestellt.

Latente Steuern

Nach § 274 HGB sind latente Steuern in der Handelsbilanz auszuweisen.

Latente Steuern lagen nicht vor, da die Handelsbilanz mit der Steuerbilanz übereinstimmt (Einheitsbilanz).

Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Das Bilanzergebnis 2010 wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von € 2.922,11 ausgewiesen. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2010 beträgt € 512,23. Dieser Bilanzgewinn wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.

Sonstige Pflichtangaben

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.

Eigenkapitalanteile von Wertaufholungen lagen nicht vor.

Der Gesamtbetrag, der nach § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 0,00 €.

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

-Geschäftsführer: Erwin Jollet Schiffenborn 16, 52156 Monschau

Liste der Gesellschafter nach dem Stand vom 31.12.20

1. Erwin Jollet, Schiffenborn 16, 52156 Monschau

Betrag der Stammeinlage: 12.500,00 €

2. Kerstin Jollet, Schiffenborn 16, 52156 Monschau

Betrag der Stammeinlage: 12.500,00 €

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Verrechnungskonto Erwin Jollet 5.529,58 Euro

 

Jollet Apparatebau GmbH

Geschäftsführer

Feststellungsdatum: 10.11.2011

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