Agrargenossenschaft Pirow eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Kessler seit 28.1.2025 | Prokura |
Kerstin Kraft seit 17.1.2008 | Vorstandsmitglied |
Uwe Dipl.-Ing. Keßler seit 9.5.2005 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
Pirower Agrarprodukte GmbHAufgelöst | 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Agrargenossenschaft Pirow eGPirowJahresabschluss zum 31. Dezember 2023BilanzAKTIVA
AnhangA. Allgemeine Angaben
Die Genossenschaft ist klein i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Bei Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Anforderungen des BMELV hinsichtlich der Gliederung und des Ausweises grundsätzlich beachtet worden. In der Gliederung der Bilanz ergaben sich keine Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Die in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angegebenen Vorjahresbeträge sind mit den Beträgen des Geschäftsjahres vergleichbar. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden a) Bilanzierungsmethoden Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB erstellt. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268 - 274, 277, 278 HGB erstellt. Gliederung Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. b) Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß den §§ 279 - 283 HGB erstellt. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Wirtschaftsgüter Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Sachanlagen Die Sachanlagen werden mit den um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen verminderten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Für in Anspruch genommene Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz besteht ein Sonderposten mit Rücklageanteil, der entsprechend den gesetzlichen Regelungen aufgelöst wird. Für Zugänge von Geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Einzelanschaffungspreis zwischen Euro 250,00 und Euro 1.000,00 erfolgte die Bildung eines Sammelpostens. Dieser wird über fünf Jahre aufgelöst. Finanzanlagen Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Tierbestand Die Tiere wurden entsprechend den steuerlichen Richtwerten bewertet. UMLAUFVERMÖGEN Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten bewertet. Das Feldinventar wurde mit den Richtwerten gemäß Ausführungsanweisung zum BMELV-Jahresabschluss bewertet. Fertigerzeugnisse und Waren wurden mit den Herstellungs- und Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Wertpapiere Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert bewertet. EIGENKAPITAL Geschäftsguthaben Unter den Geschäftsguthaben wurden die auf die gezeichneten Geschäftsanteile geleisteten Einzahlungen ausgewiesen. SONDERPOSTEN Die Sonderposten wurden auf Grund steuerlicher Sonderabschreibungen gemäß § 4 Fördergebietsgesetz und für erhaltene Investitionszuschüsse gebildet. Die Sonderposten werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der den Sonderposten gegenüberstehenden jeweiligen Vermögensgegenstände ratierlich aufgelöst. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungsbeträge in Höhe der voraussichtlichen Erfüllungsbeträge sind nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Anlagevermögen Der Anlagenspiegel ist diesem Anhang als Anlage beigefügt. Finanzanlagen Die Genossenschaft besitzt folgende Kapitalanteile an anderen Unternehmen in Höhe von mindestens 20%:
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Ergebnisrücklagen Die Ergebnisrücklagen haben sich wie folgt entwickelt:
Sonderposten Der in der Bilanz ausgewiesene Sonderposten wurde nach folgenden Vorschriften gebildet: Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen und Technik 99.566,88 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden zum Abschlussstichtag in Höhe von Euro 1.008.447,35. Von den Verbindlichkeiten sind durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert: Gewährtes Pfandrecht oder ähnliches Recht Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Grundschulden, Abtretung der Einspeisevergütung gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen, Abtretung der Ansprüche aus der Maschinen- und Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung, Abtretung des Anspruches auf Auszahlung der Beihilfen aufgrund VO (EG) 1782/2003 in Höhe eines erstrangigen Betrages von Euro 170.000, Abtretung des Anspruchs auf Auszahlung der Beihilfen aufgrund der VO (EG) 73/2009 in Höhe von Euro 170.000,00, Abtretung der Rechte und Ansprüche aus dem Biomassekaufvertrag vom 28.03.2012/25.04.2012, Sicherungsübereignung Euro 3.100.249,42. Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Allgemein In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind die folgenden Aufwendungen und Erträge aus / an verbundene Unternehmen enthalten:
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten das Ergebnis nach Steuern i. H. v. Euro 590,93 (Vorjahr: Euro 6.809,39). E. Sonstige Angaben Finanzielle Verpflichtungen Es bestehen nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, in Höhe von rd. TEuro 318 für jährliche Pachtzahlungen. Arbeitnehmer Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Mitgliederbewegung
Organmitglied seit Vorstand
Aufsichtsrat
Am Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen an die Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates.
Pirow, den 30. April 2024 Agrargenossenschaft Pirow eG Der Vorstand: gez. Kessler gez. Kraft HinweisDieser Jahresabschluss wurde gemäß § 48 GenG in der Generalversammlung am 09.10.2024 festgestellt. Der Jahresabschluss ist wegen der Inanspruchnahme der Erleichterungen nur teilweise offengelegt. |
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