Burlon GmbH
Lindenstraße 23, 63303 Dreieich, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Severino Giovanni Burlon seit 6.12.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Jutta Burlon | 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Burlon Terrazzo GmbHDreieichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
AnhangBurlon Terrazzo GmbHI. Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß der §§ 242 ff HGB und gemäß § 264 a HGB nach den Vorschriften der §§ 264 bis 288 HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 sowie etwaiger ergänzender Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Umstellung der Rechnungslegung erfolgte zum Stichtag 1. Januar 2010. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden, soweit notwendig, angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Artikel 67 Absatz 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden gemäß Artikel 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Unsere Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S. der Vorschrift des § 267 Absatz 1 HGB i.V. mit § 264 HGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurden im Geschäftsjahr 2010 - soweit gesetzlich zulässig - erstmalig angewendet. Die Übergangsvorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden gemäß Artikel 67 EGHGB auf den 1. Januar 2010 angewendet. Der sich bei der Neubewertung der Pensionsverpflichtung ergebende Aufwand wurde in der Position außerordentliche Aufwendungen ausgewiesen. Für die aus der Umstellung resultierenden latenten Steuern entfällt die Aktivierung gemäß § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB. Niedrigere Wertansätze, die aus in der Vergangenheit vorgenommenen steuerlichen Abschreibungen resultieren, werden aufgrund Artikel 67 Absatz 4 Satz 1 EGHGB gemäß den zugrunde liegenden steuerlichen Vorschriften fortgeführt. Dies gilt insbesondere für die in den Vorjahren gebildeten Sammelposten gemäß § 6 Ansatz 2a EStG. Neubewertungen von sonstigen Rückstellungen aus der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ergaben sich bei der Gesellschaft nicht. Für die Gesellschaft waren im Geschäftsjahr die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten abzüglich zeitanteiliger planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Anschaffungskosten umfassen den Anschaffungspreis sowie die Anschaffungsnebenkosten. In Anspruch genommene Lieferantenskontobeträge werden von den Anschaffungskosten abgesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten in der Vergangenheit unter Berücksichtigung handels- und steuerrechtlicher Bestimmungen nach der linearen und nach der degressiven Abschreibungsmethode. Die in Vorjahren nach den steuerlichen Vorschriften vorgenommenen planmäßigen Abschreibungen werden fortgeführt. Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert bewertet, sofern nicht ein niedrigerer Wertansatz geboten ist. Die Vorrätewurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Der Kassenbestand ist ebenfalls zum Nennwert angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Aufwendungen des Geschäftsjahres 2011, die im Geschäftsjahr 2010 liquiditätswirksam wurden, ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden für alle zum Abschlussstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten des Geschäftsjahres 2010 gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte gemäß § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten sind unter Beachtung des Imparitätsprinzips zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. III. Einzelangaben zur Bilanz Der Rückstellung für Pensionen liegen versicherungsmathematische Berechnungen unter Verwendung der modifizierten Teilwertmethode zu Grunde. Die Pensionsverpflichtung wurde mittels eines Zinssatzes von 5,15 % nach den Richttafeln von Heubeck 2005 G errechnet. Gehalts- bzw. Rentensteigerungen wurden nicht einbezogen. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die Rückstellung für Abschlusskosten (EUR 1.843,00), die Rückstellung Garantie (EUR 4.100,00), die Urlaubsrückstellung (EUR 1.513,00), die Rückstellung für Lohnsteuernachzahlung (EUR 1.591,98), die Rückstellung der Tantieme (EUR 1.152,00) und die Rückstellung für Aufbewahrungskosten (EUR 500,00). Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen in Höhe von EUR 326.783,73 weniger als ein Jahr und mit einem Betrag von € 82.849,95 ein bis fünf Jahre. IV. Sonstige Angaben nach HGB Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2010: Severino Burlon Die Gesellschaft hat von den Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB entsprechend Gebrauch gemacht.
Dreieich, den 28.06.2011 Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24.11.2011 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen