Raumgestaltung - Tischler GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mathias Muchau seit 17.11.2003 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Daten zu Gesellschaftern mit Minderheitsbeteiligung (natürliche Personen) sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Raumgestaltung Tischler GmbH i.L.KönnernJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangGrundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss der Raumgestaltung Tischler GmbH i.L. wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Raumgestaltung Tischler GmbH i.L. ist nach den Kriterien des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden sowohl bei der Aufstellung als auch beim Umfang der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. § 266 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 326 HGB gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Wertansätze in der Bilanz der Raumgestaltung Tischler GmbH i.L. zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen Bilanzierungsgebote und -verbote beachtet. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Bei der Bewertung wurde von der Einstellung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, da die Gesellschaft seit 03.09.1999 liquidiert wird. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, im Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die abnutzbaren Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften nach der linearen Methode abgeschrieben. Erhöhte Abschreibungen und Absetzungen für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung wurden nicht vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, die Kosten der Liquidation und die Kosten zur Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungsverpflichtungen Die sonstigen Vermögensgegenstände und die Verbindlichkeiten haben restlos eine Laufzeit von unter einem Jahr. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte beim Liquidator Herrn Rechtsanwalt Detlef Bischoff. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Ergebnisverwendungsvorschlages aufgestellt. Aschersleben, den 18.08.2011 Rechtsanwalt Detlef Bischoff Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.8.2011. |
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