NABAG AG
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Thrum seit 27.11.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ARTTEC Energy Solutions GmbHAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAKTIVA
AnhangI. Allgemeine Angaben 1. Die ARTTEC Energy Solutions GmbH ist eine sog. kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuches. Die Gründung erfolgte zum 25.11.2008. Mit Wirkung zum 1.1.2009 wurde ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Fa. ARTTEC Holding GmbH und der Fa. ARTTEC Energy Solutions GmbH abgeschlossen. Es besteht eine körperschaftsteuerliche, gewerbesteuerliche und umsatzsteuerliche Organschaft. Organträger ist die Fa. ARTTEC Holding GmbH, Bahnhofstr. 30, 86150 Augsburg. 2. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ( BilMoG ) vom 25.5.2009 aufgestellt. Ergänzend hierzu waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Größenmerkmale des § 293 HGB sind unterschritten. Von der Aktivierung interner Aufwendungen bei selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde abgesehen. 3. Die Gesellschaft nahm die gesetzlich zulässigen Erleichterungen bzgl. der Aufstellung der Bilanz , der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs in Anspruch. Die Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung der Grundsätze des Vorsichtsprinzips im Rahmen der Bewertungswahlrechte. 4. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 5. Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten aktiviert. Soweit es sich um abnutzbare Wirtschaftsgüter handelt, wurden die Anschaffungskosten um planmäßige Abschreibungen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear und degressiv abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter 150,- € wurden in voller Höhe abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter von mehr als 150,- € , aber nicht mehr als 1.000,- € wurde nach § 6 Abs. 2 a EStG eine Sammelbewertung unter Berücksichtigung einer pauschalen Nutzungsdauer von 5 Jahren durchgeführt. 6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert bilanziert. II. Erläuterungen zur Bilanz 1. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in einem Anlagespiegel zusammengestellt (§ 268 Abs. 2 HGB). 2. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten. Zum 31.12.2011 bestehen folgende Beteiligungen an verbundene Unternehmen mit einem Anteil von mindestens 20% : Fa. ARTTEC Solutions EOOD, Sofia Bulgarien, Beteiligung 100%, Stammkapital 2.618,- € . Die Darlehen an verbundene Unternehmen betrugen 66.685,11 €. 3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen i. H. v. 0,- €. 4. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus der Ergebnisübernahmeverpflichtung des Organträgers sowie aus Verrechnungskonten mit der Fa. ARTTEC Solutions EOOD. 5. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Cash-Pool Verpflichtungen gegenüber der Fa. ARTTEC Holding GmbH. Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen nicht. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. 6. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. III. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführer war während des ganzen Jahres: Herr Andreas Thrum. Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 2. Gegenüber Herrn Thrum bestehen zum Stichtag weder Forderungen noch Verbindlichkeiten. 3. Ergebnisverwendung Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Augsburg, den 30.6.2012 Andreas Thrum, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.06.2012 |
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