B36 eGbR
59mBetrieb von Sportanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martina, geb. Schmolt Tittel seit 16.11.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tittel GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013Bilanz
sonstige Berichtsbestandteile
Der vorstehende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des GmbH- Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor Berücksichtigung der Gewinnverwendung. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden über die voraussichtliche Nutzzungsdauer linear vorgenommen. Die - in den Vorjahren erworbenen - geringwertigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden entsprechend der steuerlichen Vorschriften bilanziert. Die Entwicklung der Anlagewerte ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung bewertet. Bei zweifelhaften Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt. Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten mit bis zu einem Jahr, ein bis fünf Jahre sowie mehr als fünf Jahre ergeben sich aus der Bilanz. Gemäß § 274 a HGB ist die kleine Kapitalgesellschaft von der Anwendung des § 274 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern befreit. Von dieser Befreiungsvorschrift wird Gebrauch gemacht. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2013 erfolgte die Geschäftsführung durch die Geschäftsführerin: Die Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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