Sampas GmbHLiquidiert

71394 Kernen im Remstal, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 733295
Eingetragen
30.3.2010
Branche
Herstellung von allen anderen Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g.Herstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
Der Sondermaschinen- und Anlagenbau sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Automatisierungslösungen für die Industrie sowie alle damit verbundenen Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sigrid Wagner
seit 21.5.2015
Prokura
Johannes Horlemann
seit 21.5.2015
Prokura
Christoph Egger
seit 21.5.2015
Prokura
Stefan Johannes Pütz
seit 30.3.2010
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sampas GmbH

Kernen im Remstal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 42.996,00 61.249,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 9.469,00 21.068,00
II. Sachanlagen 33.527,00 40.181,00
B. Umlaufvermögen 2.287.750,66 2.010.371,91
I. Vorräte 1.199.729,00 668.983,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 211.061,92 525.327,41
davon gegen Gesellschafter 28.737,86  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 876.959,74 816.061,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.500,00 4.983,04
Aktiva 2.336.246,66 2.076.603,95

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 1.243.837,34 1.243.837,34
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.218.837,34 1.218.837,34
B. Rückstellungen 37.392,00 120.095,00
C. Verbindlichkeiten 1.055.017,32 712.671,61
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.055.017,32 712.671,61
davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 417.415,89
Passiva 2.336.246,66 2.076.603,95

Anhang zum Jahresabschluss 2021

A. ALLGEMEINE HINWEISE
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz in diesem Anhang gemacht.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 - 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um die planmäßigen Abschreibungen vermindert (§§ 246 Abs. 1 S. 4, 253 Abs. 1 und 3 HGB).
Das Sachanlagenvermögen ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert. In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen (§§ 253 Abs. 1, 255 HGB).
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgaben der voraussichtlichen Nutzungsdauer um die planmäßige Abschreibung auf der Grundlage handelsrechtlicher anerkannter Höchstsätze vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB).
Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt (§§ 253 Abs. 1 und 4, 255, 256 HGB).
Die Anschaffungskosten werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen ermittelt. Niedrigere Marktwerte wurden beachtet (§§ 253 Abs. 4, 255 Abs. 1 HGB).
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen entsprechend berücksichtigt (§ 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB).
Kosten der allgemeinen Verwaltung, der betrieblichen Altersversorgung, der freiwilligen sozialen Leistungen sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht in Ansatz gebracht. Ein Aktivierungsverbot gilt für Vertriebskosten, Forschungskosten, die sonstigen Fremdkapitalzinsen sowie den Gewinn (§ 255 Abs. 1 S. 3 und 4, Abs. 3 HGB).
In den Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB).
Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst (§§ 253 Abs. 1 und 4 HGB).
Die Rückstellungen wurden in der Höhe gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

C. SONSTIGE ANGABEN
§ 285 Nr. 1 a und 1 b HGB

 
Gesamtbetrag

Restlaufzeit bis zu 1 Jahr

Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre

Restlaufzeit über 5 Jahre

Verbindlichkeiten
1.055.017,32
1.055.017,32
0,00
0,00
davon abgesichert
0,00
 
 
 



§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Person wahrgenommen:
Herrn Stefan Pütz, Am Saarufer 8, 54439 Saarburg
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des § 181 BGB befreit.

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
1.1.2021 - 31.12.2021
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
Der Betrag der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beträgt 28.737,86 EUR.
1.1.2020 - 31.12.2020
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 417.415,89 EUR.
Der Betrag der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Kernen-Rommelshausen, 22.04.2022
gez. Stefan Pütz


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.04.2022 festgestellt.

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