POWERTEC GmbH & Co.KG.Liquidiert

77963 Schwanau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRA 391499
Eingetragen
31.7.2003

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

POWERTEC GmbH & Co.KG.

Schwanau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

1.000,00

1.000,00

B. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

10.864,00

11.633,00

II. Sachanlagen

206.848,75

212.385,75

III. Finanzanlagen

550,00

550,00

C. Umlaufvermögen

I. Vorräte

2.561.814,11

2.023.099,74

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

798.123,38

616.098,27

III Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

17.513,02

55.729,53

D. Rechnungsabgrenzungsposten

11.891,07

17.437,76

E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

0,00

20.908,72

Summe Aktiva

3.608.604,33

2.958.842,77



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Kommandit-Kapital

70.608,75

-20.908,72

II. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

0,00

20.908,72

B. Sonderposten mit Rücklageanteil

211.002,00

211.002,00

C. Rückstellungen

75.489,00

56.631,00

D. Verbindlichkeiten

3.251.504,58

2.691.209,77

Summe Passiva

3.608.604,33

2.958.842,77

ANHANG


1.

Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den gesetzlichen Erfordernissen.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden, sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, sofern vorliegend, gesondert angegeben.

Abweichungen von Bilanzierungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr wurden nicht vorgenommen.


3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Anschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,--) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt. Insoweit als Gewinnanteile aus der Beteiligung nicht ausbezahlt, sondern dem Kapitalkonto gutgeschrieben wurden, wurden diese als Anschaffungskosten beteiligungserhöhend aktiviert.

Ausleihungen wurden mit dem Barwert oder dem niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bestanden nicht, so dass keine Einzelwertberichtigung gebildet wurde. Das allgemeine Ausfallrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.



4. Währungsumrechnung

Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, die ursprünglich auf fremde Währungen lauteten, wurden mit dem Stichtagskurs bzw. dem jeweiligen Tageskurs umgerechnet. Bei der Umrechnung entstehende Kursgewinne wurden nicht in eine Rücklage nach § 273 HGB, § 6d EStG eingestellt.


1.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz




1. Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Verbindlichkeiten ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich.

2. Haftungsverhältnisse:

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.


3. Verbindlichkeitenspiegel

Die vom Gesetz geforderten Angaben zu den Verbindlichkeiten lassen sich aus der nachfolgenden Übersicht entnehmen:


Gesamt

Gesichert

Art der Sicherheit

Restlaufzeit mehr

Verbindlichkeiten

EUR

EUR


als fünf Jahre

Verbindlichkeiten
gegenüber Kredit-
instituten


1.873.966,80


1.873.966,80

Eigentumsvorbe.
Grundschuld
Bürgschaft


697.250,61

Verbindlichkeiten
aus Lieferungen
und Leistungen


1.229.883,71


1.229.883,71

Eigentumsvorbe-
halte *)


0,00

Sonstige Verbindlich-
keiten


118.845,94


-


-


0,00

*) Mit Ausnahme der nicht eigens ermittelten Verbindlichkeiten aus der Inanspruch- nahme von Dienstleistungen.


4. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 (3) GmbHG
Die Gesellschaft hatte gegen die Gesellschafter Forderungen in Höhe von 0,00 EUR.
Dem gegenüber schuldete die Gesellschaft den Gesellschaftern Verbindlichkeiten i.H.v. 795,37 EUR.


5. Sonderposten mit Rücklageanteil
Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i.V.m. § 7g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht. Ein Sonderposten i.H.v. 211.000,- EUR besteht noch aus dem Vorjahr und bleibt unverändert stehen. Die Auflösung erfolgte entsprechend der steuerlichen Vorschriften.


3. Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziff. 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sog. Kleine GmbH & Co.KG handelt.



4. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Zusatzangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht erforderlich, da es sich um eine sog. kleine GmbH & Co.KG handelt.




5. Sonstige Angaben


1. Geschäftsführungsorgane

Geschäftsführer:

Powertec GmbH mit Sitz in Schwanau, vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Oliver Weber, Schlehenweg 3, 77963 Schwanau.

 

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