POWERTEC
GmbH & Co.KG.
Schwanau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
BILANZ
AKTIVA
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Vorjahr
Euro
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A. Ausstehende Einlagen auf das
gezeichnete Kapital
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1.000,00
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1.000,00
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B. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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10.864,00
|
11.633,00
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II. Sachanlagen
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206.848,75
|
212.385,75
|
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III. Finanzanlagen
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550,00
|
550,00
|
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C. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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2.561.814,11
|
2.023.099,74
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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798.123,38
|
616.098,27
|
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III Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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17.513,02
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55.729,53
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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11.891,07
|
17.437,76
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E. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
|
0,00
|
20.908,72
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Summe Aktiva
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3.608.604,33
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2.958.842,77
|
PASSIVA
|
Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
|
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A. Eigenkapital
|
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I. Kommandit-Kapital
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70.608,75
|
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-20.908,72
|
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II. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
|
|
0,00
|
|
20.908,72
|
|
B. Sonderposten mit
Rücklageanteil
|
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211.002,00
|
|
211.002,00
|
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C. Rückstellungen
|
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75.489,00
|
|
56.631,00
|
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D. Verbindlichkeiten
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3.251.504,58
|
|
2.691.209,77
|
|
Summe Passiva
|
|
3.608.604,33
|
|
2.958.842,77
|
ANHANG
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 bzw. 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den gesetzlichen Erfordernissen.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden, sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB
sind, sofern vorliegend, gesondert angegeben.
Abweichungen von Bilanzierungsmethoden im Vergleich
zum Vorjahr wurden nicht vorgenommen.
3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Anschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen überwiegend zunächst
degressiv und später linear vorgenommen. Der
Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung
erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 410,--) wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem
niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt.
Insoweit als Gewinnanteile aus der Beteiligung nicht
ausbezahlt, sondern dem Kapitalkonto gutgeschrieben wurden,
wurden diese als Anschaffungskosten
beteiligungserhöhend aktiviert.
Ausleihungen wurden mit dem Barwert oder dem
niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
bestanden nicht, so dass keine Einzelwertberichtigung
gebildet wurde. Das allgemeine Ausfallrisiko wurde durch
eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
4. Währungsumrechnung
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, die
ursprünglich auf fremde Währungen lauteten,
wurden mit dem Stichtagskurs bzw. dem jeweiligen Tageskurs
umgerechnet. Bei der Umrechnung entstehende Kursgewinne
wurden nicht in eine Rücklage nach § 273 HGB,
§ 6d EStG eingestellt.
| 1. |
Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
|
1. Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die
Besicherung der Verbindlichkeiten ist aus dem
Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich.
2. Haftungsverhältnisse:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind,
bestanden am Abschlussstichtag nicht.
3. Verbindlichkeitenspiegel
Die vom Gesetz geforderten Angaben zu den
Verbindlichkeiten lassen sich aus der nachfolgenden
Übersicht entnehmen:
|
|
Gesamt
|
Gesichert
|
Art der Sicherheit
|
Restlaufzeit mehr
|
|
Verbindlichkeiten
|
EUR
|
EUR
|
|
als fünf Jahre
|
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kredit-
instituten
|
1.873.966,80
|
1.873.966,80
|
Eigentumsvorbe.
Grundschuld
Bürgschaft
|
697.250,61
|
|
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen
und Leistungen
|
1.229.883,71
|
1.229.883,71
|
Eigentumsvorbe-
halte *)
|
0,00
|
|
Sonstige Verbindlich-
keiten
|
118.845,94
|
-
|
-
|
0,00
|
*) Mit Ausnahme der nicht eigens ermittelten
Verbindlichkeiten aus der Inanspruch- nahme von
Dienstleistungen.
4. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42
(3) GmbHG
Die Gesellschaft hatte gegen die Gesellschafter
Forderungen in Höhe von 0,00 EUR.
Dem gegenüber schuldete die Gesellschaft den
Gesellschaftern Verbindlichkeiten i.H.v. 795,37 EUR.
5. Sonderposten mit Rücklageanteil
Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i.V.m. §
7g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen
Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im
Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht. Ein Sonderposten
i.H.v. 211.000,- EUR besteht noch aus dem Vorjahr und
bleibt unverändert stehen. Die Auflösung erfolgte
entsprechend der steuerlichen Vorschriften.
3.
Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziff. 1 HGB
sind nicht erforderlich, da es sich um eine sog. Kleine
GmbH & Co.KG handelt.
4.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
Zusatzangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht
erforderlich, da es sich um eine sog. kleine GmbH &
Co.KG handelt.
5.
Sonstige Angaben
1. Geschäftsführungsorgane
Geschäftsführer:
Powertec GmbH mit Sitz in Schwanau, vertreten durch
den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Herrn Oliver Weber, Schlehenweg 3, 77963 Schwanau.
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