Stephan
Zimmer GmbH
Edingen-Neckarhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
389.085,00 |
181.459,35 |
| I.
Sachanlagen |
322.935,00 |
115.309,35 |
| II.
Finanzanlagen |
66.150,00 |
66.150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
525.304,66 |
348.448,39 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
28.600,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.963,05 |
3.183,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
514.341,61 |
316.664,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.938,26 |
8.107,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
917.327,92 |
538.015,14 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
619.189,99 |
344.537,34 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
40.000,00 |
35.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
553.189,99 |
283.972,75 |
| B.
Rückstellungen |
269.676,56 |
155.243,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.461,37 |
38.233,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
917.327,92 |
538.015,14 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018
- für Offenlegungszwecke gem. § 326 HGB -
Registerinformationen, Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Registerinformationen
Die Stephan Zimmer GmbH, mit Sitz in
Edingen-Neckarhausen, ist beim Registergericht Mannheim
unter Registernummer HRB 334294 eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Stephan Zimmer GmbH
wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften §§ 264 ff. HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- &
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 266 und 275 HGB.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages
zu beachten.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Für die Erstellung des Jahresabschlusses
waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgeblich:
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen werden linear vorgenommen und erfolgen unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten unter € 800,00 (ohne
Umsatzsteuer) werden aufgrund der untergeordneten Bedeutung
entsprechend der steuerlichen Regelung in § 6 Abs. 2
EStG behandelt.
Für die Bemessung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer wird die amtliche steuerliche AfA-Tabelle
zugrunde gelegt.
Die
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert.
Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die
sonstigen Vermögensgegenstände sind zu
Nennwerten angesetzt. Das allgemeine Ausfallrisiko sowie
mögliche Beitreibungskosten wurden bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% (im Vorjahr
1%) berücksichtigt.
Bankguthaben wurden zum Nennwert angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag eingestellt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach dem
Abschlussstichtag darstellen.
Rückstellungen für Pensionen wurde mit dem
Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 HGB i. V. mit
§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet.
Für die Berechnung sind die Richttafeln 2018G von Dr.
Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde
pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren
unterstellt. Als Abzinsungsfaktor wurde erstmals der von
der Deutschen Bundesbank für diese Restlaufzeit
ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen
zehn Jahre statt wie im Vorjahr der durchschnittliche
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre verwendet, um
die aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase zunehmende
Zuführungsdynamik möglichst frühzeitig
abzumildern. Der neue Abzinsungssatz betrug zum
Bilanzstichtag 3,21%. Der nach bisherigen Regeln ermittelte
Abzinsungssatz betrug am Bilanzstichtag 2,32%.
Gehaltssteigerungen lagen keine vor. Eine Fluktuation wurde
nicht berücksichtigt.
Die
Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
In den Ansatz-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden
sind, mit Ausnahme der Bewertung der Rückstellungen
für Pensionen, gegenüber dem Vorjahr keine
Änderungen eingetreten; den Anforderungen der
§§ 246 Abs. 3 und 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde
somit entsprochen.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt, der
nicht offen gelegt wird.
Alle in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben
wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die anderen Gewinnrücklagen betreffen freie
Rücklagen.
Der nicht in der Bilanz ausgewiesene
versicherungsmathematische Aktivwert der
Rückdeckungsversicherungen in Höhe von €
58.558,48 wurde mit dem Erfüllungsbetrag der
Pensionsrückstellung in Höhe von €
200.065,00 gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB saldiert.
Der Unterschiedsbetrag in Höhe von €
141.506,5262 ist unter dem Bilanzposten
"Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen" ausgewiesen.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahren ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag vom €
37.514,00. In Höhe dieses Unterschiedsbetrags sind die
passivierten Rückstellungen für Pensionen und der
Zinsaufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz nach bisheriger Ermittlung
niedriger angesetzt. Der abzinsungsbedingte
Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6
Satz 2 HGB n. F. für die Ausschüttung gesperrt.
Alle in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem
Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden am Bilanzsticktag in Höhe von € 893,73
(i. Vj. €. 445,35).
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
beträgt im Berichtsjahr 6 (i. Vj. 6).
Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen
bestehen am Bilanzstichtag nicht.
Geschäftsführer:
Herr Stephan Zimmer, Zimmermeister
Edingen-Neckarhausen, den 24. Juni 2019
Stephan Zimmer GmbH, Edingen-Neckarhausen
Stephan Zimmer, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2019 festgestellt.
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