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Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.126,00 |
480,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
970,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.156,00 |
480,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.507,52 |
13.062,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.945,09 |
13.062,65 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
8.000,00 |
12.500,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.562,43 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
13.633,52 |
13.542,65 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.338,00 |
8.618,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
12.500,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-3.881,28 |
| III.
Bilanzverlust |
14.662,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.025,00 |
1.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.270,52 |
3.723,93 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.270,52 |
3.723,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
13.633,52 |
13.542,65 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff HGB, insbesondere nach
den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem.
§§ 264 HGB und den Vorschriften des
GmbH-Gesetzes erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde teilweise
Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines
Lageberichts wurde aufgrund des
§ 264 Abs. 1 S. 3 HGB
verzichtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Wertansatz der
Sachanlagen berechnete sich aus den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer
Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen
wurden in voller Höhe abgeschrieben.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
übernommen.
Die Bewertung der
Vermögens- und Schuldposten haben wir
entsprechend den handels- und steuerrechtlichen
Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze
der ordnungsmäßigen Buchführung und
Bilanzierung vorgenommen (§ § 252 bis 256 HGB
unter Beachtung der § § 279 bis 283 HGB).
Unterschiedsbeträge gemäß § 250 Abs. 3
HGB sind in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktiv-
und Passivseite aufgenommen.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Einzelerläuterungen
Angaben zur Bilanz
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, wobei alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt wurden.
Langfristige Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die
planmäßige Abschreibung erfolgte linear
oder degressiv in der steuerlich zulässigen Höhe
unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer.
In den Fällen, in denen dies zu einen
höheren Abschreibung führte, wurde von der
degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen.
Die Bewertungsfreiheit von
geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des
§ 6 Abs. 2a EStG wurde in Anspruch
genommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen wurden 2010 nicht vorgenommen.
Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Im Wirtschaftsjahr 2010 waren keine Personen
beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
- Herr Thomas Adami, Darmstadt,
Gesellschafter-Geschäftsführer
- Herr Jost Thorsten, Frankfurt am Main,
Gesellschafter-Geschäftsführer
Feststellung des Jahresabschlusses: Frankfurt, den
19. Oktober 2011
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