Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuruppin HRB 7574
Eingetragen
6.7.2006
Branche
Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Errichtung von Gebäuden im Wohn- und Gesellschaftsbau, Tiefbau, Ausbau, Sanierung und denkmalpflegerische Arbeiten einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten

Historie

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Management

NameRolle
Werner Pauly
seit 12.10.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stolpe 15 B in 16866 Kyritz
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PK-Bau GmbH

Kyritz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ



AKTIVA

31.12.2018
Euro

31.12.2017
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

5,00

5,00

II. Sachanlagen

845,00

1.127,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

103.000,00

63.000,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

46.813,32

58.314,92

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

4.550,76

8.103,24

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.803,00

1.945,00

Summe Aktiva

157.017,08

132.495,16



PASSIVA

31.12.2018
Euro

31.12.2017
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

./. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

7.145,00

7.145,00

= eingefordertes Kapital

17.855,00

17.855,00

II. Gewinnvortrag

12.109,46

12.714,61

III. Jahresfehlbetrag

803,24

605,15

B. Rückstellungen

18.500,00

15.500,00

C. Verbindlichkeiten

109.355,86

87.030,70

Summe Passiva

157.017,08

132.495,16

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschuss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach den §§ 274a, 276, 288 und 326 HGB wurde Gebrauch gemacht, insbesondere enthält der Jahresabschluss keinen Lagebericht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz stimmen mit denen der Schlussbilanz des vergangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, planmäßig abgeschrieben.

Die unfertigen Leistungen wurden zu Herstellungskosten bewertet. Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgte entsprechend § 255 Abs. 2 HGB. Die handelsrechtlichen Vorschriften zur Ermittlung der Gemeinkostenzuschläge wurden berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit den Nennwerten ausgewiesen. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde dem allgemeinen Ausfallrisiko durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Zudem wurden Einzelwertberichtigungen im erforderlichen Maße nach vernünftigen kaufmännischen Grundsätzen berücksichtigt.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Sie sind zum Nennbetrag angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit den Nennbeträgen angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Holger Pauly.

 

Kyritz, den 17. Juni 2019

gez. Holger Pauly

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17. Juni 2019

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