Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Mack GmbHLiquidiert
Schupfer Straße 3, 90482 Nürnberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oliver Mack seit 9.7.2025 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Ernst MACK | 50.00% |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mack GmbHNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 30.06.2023I. Allgemeine Angaben 1. Grundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs unter Anwendung der Bestimmungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalge-sellschaften, §§ 268 274a, 276 278 HGB, und unter Beachtung der Bewertungsvorschriften der §§ 252 256a HGB erstellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahres-abschlusses in Anspruch genommen. 2. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Wertansätze in der Vorjahresbilanz der Firma Mack GmbH zum 30.06.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Ab-schreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Die Forderungen wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, er-folgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. 3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBeim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. II. Erläuterungen zur Bilanz1. AnlagevermögenAls kleine Kapitalgesellschaft ist die Mack GmbH von der Aufstellung eines Anlagespiegels befreit (§ 288 Abs. 1 HGB). 2. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Restlaufzeiten der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich gemäß § 268 Abs. 4 HGB wie folgt dar:
3. Gezeichnetes Kapital und BilanzgewinnGezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 EUR wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe einbezahlt.
Bilanzgewinn In der Position Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 969.122,19 EUR enthalten. 4. PensionsrückstellungenDie Pensionsrückstellungen sind handelsrechtlich auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens mit den Anwartschaftsbarwert nach der "projected unit credit method" unter Anwendung der Richttafeln Prof. Heubeck 2018 G unter Annahme eines Rechnungszinses von 1,80 % sowie eines Rententrends von 0,0 % berechnet. Eine Bewertung auf Basis der bisherigen Richttafeln 2018 G ergibt zum 30. Juni 2023 einen BilMoG-Sollwert in Höhe von 82.787,00 EUR. Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen war zum 01.07.2009 eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich. Dabei wurde das Verteilungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB in Anspruch genommen.
Der Rückstellungsbetrag zum 30.06.2023 beträgt nach Abzug des verbleibenden Zuführungsbetrages 82.402,00 EUR. Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellung unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Markzinssätze aus den vergangenen sieben bzw. zehn Jahren wurde wie folgt ermittelt:
5. Laufzeiten der VerbindlichkeitenDie Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich gemäß § 268 Abs. 5 HGB wie folgt dar:
Die Aufstellungserleichterung gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde bei Aufstellung des obigen Verbindlichkeitenspiegels in Anspruch genommen. 6. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber GesellschafternGemäß § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen gegenüber den Gesellschaftern keine Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten: 7. HaftungsverhältnisseHaftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. 8. Sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestanden gemäß § 285 Abs. 3a HGB sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen wie folgt:
III. Sonstige Angaben1. Pflichtangaben gemäß § 264 Abs. 1 a HGBNach § 264 Abs. 1 a HGB sind folgende Angaben zu machen: Firma: Mack GmbH Sitz der Firma: Nürnberg zuständiges Registergericht: Nürnberg Registernummer: HRB 4323 2. GeschäftsführungWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei: Herrn Oliver Mack, Nürnberg alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer. Von der Angabe der Geschäftsführerbezüge wird mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB abgesehen. 3. ErgebnisverwendungGemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung wird der Jahresfehlbetrag mit dem Gewinnvortrag verrechnet und der verbleibende Gewinnvortrag als Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Feststellung des JahresabschlussesDer vorliegende Jahresabschluss wurde am 04.06.2024 festgestellt. 5. Weitere AngabenDie Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Nürnberg, 04.06.2024 gez. Oliver Mack Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.6.2024. |
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