KULKA
GmbH
Rheinberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
131.371,47 |
131.065,19 |
| I.
Sachanlagen |
131.371,47 |
131.065,19 |
| B.
Umlaufvermögen |
328.417,43 |
351.293,42 |
| I.
Vorräte |
1.689,35 |
1.512,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
125.628,53 |
214.822,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
201.099,55 |
134.958,32 |
| Aktiva |
459.788,90 |
482.358,61 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
380.288,66 |
333.313,35 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
307.748,76 |
239.648,15 |
| III.
Jahresüberschuss |
46.975,31 |
68.100,61 |
| B.
Rückstellungen |
5.118,00 |
16.547,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
74.382,24 |
132.497,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
72.804,33 |
129.895,90 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.577,91 |
2.601,54 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.577,91 |
2.601,54 |
| Passiva |
459.788,90 |
482.358,61 |
Anhang
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang
Der Jahresabschluß (=Handelsbilanz) der Kulka
GmbH wurde auf der Grundlage der
neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im
Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH - Gesetzes zu
beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
fortgeführten Anschaffungs - bzw.
Herstellungskosten angesetzt (Sachgründung durch
Einbringung eines
Einzelunternehmens zu Buchwerten) und soweit
abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer
der Vermögensgegenstände und entsprechend
den steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen.
Die Vorräte wurden laut
Geschäftsführung zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet, soweit dies im Rahmen des § 6 Abs. 1
Nr. 3a EStG zulässig ist. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen,
wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt.
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu
entnehmen.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2024 festgestellt.
Beschluß über die Verwendung des
Ergebnisses
Auf der Gesellschafterversammlung der Kulka GmbH
wurde der Vorschlag der
Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung
angenommen.
Der Jahresüberschuß wird auf das Jahr 2023
vorgetragen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens
durch Herrn Oliver Kulka, Rheinberg geführt,
Herr Kulka hält 100 % der Anteile des
Stammkapitals der Berichtsfirma.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Forderungen - €
Verbindlichkeiten 1.577,91 €
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2024 festgestellt.
Geschäftsführer Oliver Kulka, Rheinberg
sonstige Berichtsbestandteile
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang
Der Jahresabschluß (=Handelsbilanz) der Kulka
GmbH wurde auf der Grundlage der
neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im
Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH - Gesetzes zu
beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
fortgeführten Anschaffungs - bzw.
Herstellungskosten angesetzt (Sachgründung durch
Einbringung eines
Einzelunternehmens zu Buchwerten) und soweit
abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer
der Vermögensgegenstände und entsprechend
den steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen.
Die Vorräte wurden laut
Geschäftsführung zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet, soweit dies im Rahmen des § 6 Abs. 1
Nr. 3a EStG zulässig ist. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen,
wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt.
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu
entnehmen.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2024 festgestellt.
Beschluß über die Verwendung des
Ergebnisses
Auf der Gesellschafterversammlung der Kulka GmbH
wurde der Vorschlag der
Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung
angenommen.
Der Jahresüberschuß wird auf das Jahr 2023
vorgetragen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens
durch Herrn Oliver Kulka, Rheinberg geführt,
Herr Kulka hält 100 % der Anteile des
Stammkapitals der Berichtsfirma.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Forderungen - €
Verbindlichkeiten 1.577,91 €
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2024 festgestellt.
Geschäftsführer Oliver Kulka, Rheinberg
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