Kopf GmbH
& Co. KG
Dessau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.232.408,29 |
2.450.303,77 |
| I.
Sachanlagen |
3.232.408,29 |
2.450.303,77 |
| B.
Umlaufvermögen |
68.301,79 |
257.672,13 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.118,57 |
3.704,88 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
62.183,22 |
253.967,25 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.822,38 |
3.845,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.314.532,46 |
2.711.821,23 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
935.124,45 |
935.124,45 |
| I.
Kapitalanteile |
935.124,45 |
935.124,45 |
| 1.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
935.124,45 |
935.124,45 |
| B.
Rückstellungen |
9.250,00 |
14.358,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.369.549,84 |
1.762.116,36 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
608,17 |
222,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.314.532,46 |
2.711.821,23 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom
01. Januar bis 31. Dezember 2010
I.
Allgemeine Angaben
1. Generalnorm
Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 liegen die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie die
Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu Grunde.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt.
Zum 01.01.2010 ergab sich aufgrund des Übergangs
auf die Rechnungslegungsvorschriften nach dem BilMoG kein
außerordentliches Ergebnis.
2. Darstellungsstetigkeit
Im Berichtsjahr wurde, soweit das BilMoG keine
zwingenden Änderungen erfordert, das Prinzip der
Darstellungsstetigkeit beachtet.
3. Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr
Die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr wurde beachtet.
Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2
EGHGB nicht angepasst.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach
den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches
erstellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
von § 264a HGB i. V. m. 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie der Anwendung der besonderen Ansatzvorschriften
für Kommandit- und Kapitalgesellschaften, §§
264-264, 268-274a, 276-278 HGB erstellt.
Gliederung
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
2. Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a
HGB erstellt.
Die Bewertungswahlrechte wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert angewandt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten
abzüglich Skonti bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00
wurden in einen Sammelposten eingestellt. Der Sammelposten
ist mit einem Fünftel per anno aufzulösen
(§6 Abs. 2a EStG).
UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihren
Nominalwerten angesetzt. Einzelwert- oder
Pauschalwertberichtigungen waren nicht zu bilden.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks wurden zu Nennwerten
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Nennwerten
bewertet.
Eigenkapital wurde zum Nennwert bewertet. Es setzt
sich aus Kommanditkapital (EUR 260.000,00) und der
Kapitalrücklage (EUR 675.124,45) zusammen. Das
Jahresergebnis wurde dem Gesellschafterverrechnungskonto
gutgeschrieben.
Rückstellungen wurden in Höhe der
voraussichtlichen Verpflichtungen mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
Risiken.
Die
Verbindlichkeiten sind zu
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sie sind
hinsichtlich der Restlaufzeiten wie folgt zu gliedern:
|
bis zu einem Jahr EUR
|
ein bis fünf
Jahre EUR
|
mehr als fünf
Jahre EUR
|
Bilanzansatz EUR
|
|
43.992,20
|
157.471,41
|
2.168.086,23
|
2.369.549,84
|
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren sind durch eine vorhandene erstrangige
Grundschuld am Mehrfamilienhaus Gropiusallee 75/77 sowie
durch die Abtretung eines Bausparvertrages gesichert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beinhalten
Verbindlichkeiten gegenüber der Komplementärin in
Höhe von TEUR 2 (i. V. TEUR 1).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber dem
Kommanditisten in Höhe von TEUR 1.266 (i. V. TEUR
1.366).
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 1 (i.
V. TEUR 22).
III.
Ergänzende Angaben
Persönlich haftende Gesellschafterin im
Geschäftsjahr 2010 war die AK Andreas Kopf
Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Dessau-Roßlau. Zum
Geschäftsführer der AK Andreas
Kopf Verwaltungs-GmbH war Herr Andreas Kopf bestellt.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
IV.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Jahresüberschuss wurde dem
Gesellschafterverrechnungskonto gutgeschrieben. Der
Jahresabschluss wurde nach Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt.
Dessau-Roßlau, den 18. Juli 2011
AK Andreas Kopf Verwaltungs-GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Andreas Kopf
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.07.2011 festgestellt.
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