Heinrich Lauterbach GmbH
Am Lerchenfeld 10A, 95512 Neudrossenfeld, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Genk seit 7.10.2003 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Heinrich Lauterbach GmbHNeudrossenfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechtes beachtet. Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des HGB. Gliederung und Bewertung der Bilanz entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten über die Bilanzierung und Bewertung von Vermögensgegenständen sind den folgenden Erläuterungen zu entnehmen. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Anlagewerte wurden mit den Anschaffungskosten nach § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Sofern diese der Abnutzung unterliegen, erfolgte eine Abschreibung nach § 253 Abs. 2 HGB. Die Abschreibung erfolgte linear. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Sachanlagen Das abnutzbare Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten nach § 253 Abs. 1 HGB abzüglich der Abschreibung nach § 253 Abs. 2 HGB bewertet. Die Abschreibung erfolgte linear bzw. degressiv. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Vorräte Die Warenvorräte wurden gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten bewertet. Ein Bewertungsabschlag nach § 253 Abs. 3 HGB wurde nicht vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag nach § 253 Abs. 1 HGB bewertet. Dabei erfolgte eine pauschale Wertberichtigung. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennbetrag nach § 253 Abs. 1 HGB bewertet. Eigenkapital Das Stammkapital wurde nach § 272 Abs. 1 HGB bewertet. Der Ausweis des Bilanzgewinnes/Bilanzverlustes erfolgt nach § 268 Abs. 1 HGB. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt nach § 253 Abs. 1 HGB. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag nach § 253 Abs. 1 HGB bewertet, davon gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren mit € 0,00, davon gegenüber Gesellschaftern mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren mit € 0,00. Sonstige Angaben Nach § 285 Ziffer 3 HGB anzugebende, nicht im Jahresabschluss ausgewiesene Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Neudrossenfeld, den 18. Dezember 2013 gez. Frank Genk, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.12.2013 |
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