kolb Cleaning Technology GmbH
Karl-Arnold-Straße 12, 47877 Willich, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christin Michaela Lökes seit 7.7.2021 | Prokura |
Christian Ortmann seit 25.8.2014 | Geschäftsführer |
Georg Erich Pollmann seit 28.9.2007 | Geschäftsführer |
Christian Manuel Eric Linker seit 28.9.2007 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
kolb Cleaning Technology GmbHWillichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
ANHANGA. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die kolb Cleaning Technology GmbH hat ihren Sitz in Willich. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HR B 11669 eingetragen. B. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Die Bewertung erfolgt gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Der Unternehmensfortführung stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gegebenheiten entgegen. C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen linearen Abschreibung bilanziert (§§ 253, 255 Abs. 1 HGB). Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei den Zugängen zum Anlagevermögen im Berichtsjahr wurden die Abschreibungen zeitanteilig angesetzt. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Finanzanlagen werden anhand eines diskontierten Kapitalflussmodells jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 253 Abs. 3, S. 5,6 HGB) waren danach nicht erforderlich. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu den ursprünglichen Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt unverändert durch Fortschreibung der durchschnittlichen Einkaufspreise. Abschreibungen nach Gängigkeiten werden teilweise vorgenommen. Die unfertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst, § 255 II 2 HGB) bewertet. In die Herstellungskosten der Erzeugnisse wurden Fremdkapitalzinsen, die im Herstellungszeitraum auf deren Finanzierung entfallen, nicht einbezogen (§ 255 III HGB, §284 II Nr. 4 HGB n.F.). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Bei der Bewertung von Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II HGB). Die Preis- und Kostensteigerungen orientieren sich an der Teuerungsrate und wurden über die jeweilige Laufzeit der Rückstellung mit Sätzen zwischen 5% und 10% berücksichtigt. Im Zinsergebnis werden ausschließlich die auf das Geschäftsjahr entfallenden Zinsanteile aus der Aufzinsung von Rückstellungen ausgewiesen, Erträge und Aufwendungen aufgrund Änderungen des Rechnungszinses werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. im Personalaufwand oder in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst (§ 277 V HGB). Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag bewertet (§ 256a HGB). Beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr, wurden (nur) eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. D. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Für das Anlagevermögen wird ein Anlagenverzeichnis geführt, aus dem sich die Ursprungswerte der angeschafften Wirtschaftsgüter, das Jahr der Anschaffung, die Zu- und Abgänge, die Abschreibungen und die Restbuchwerte ergeben (Anlagenspiegel gem. § 268 Abs. 2 HGB). Anlagenspiegel
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Ansatz der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Dem Ausfallrisiko wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen zum Abschlussstichtag nicht. Es bestanden keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 3. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 31.000,00 und ist voll eingezahlt. In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 3.611 einbezogen. 4. Rückstellungen In den Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 HGB). Für zu erwartende Steuern aus dem Jahresergebnis wurden ausreichende Rückstellungen gebildet. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Auf den nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel wird hingewiesen.
6. Haftungsverhältnisse / Sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse ergeben sich nicht. Zum 31. Dezember 2023 bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen in Form von Miet- und Leasingverträgen i.H.v. TEUR 1.465. Die Berechnung der sonstigen finanziellen Verpflichtungen erfolgte bis zum Laufzeitende. Für die angeführten zu Nominalwerten angesetzten Eventualschulden wurden keine Rückstellungen gebildet, da die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten voraussichtlich erfüllt werden können und daher mit einer Inanspruchnahme oder Belastung der Gesellschaft nicht zu rechnen ist. E. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. F. Sonstige Angaben 1. Anzahl der Arbeitnehmer Im Berichtsjahr beschäftigt das Unternehmen, ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft, durchschnittlich 44 Arbeitnehmer. Davon befinden sich durchschnittlich 3 Mitarbeiter in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. 2. Angaben zu den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2023: Alleinvertretungsberechtigt:
3. Gesamtbezüge der Geschäftsführer Die Angabe unterbleibt in Anwendung der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB. 4. Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Vorschüsse an Organmitglieder gewährt. 5. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Zu marktunüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen lagen nicht vor. 6. Sonstiges Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Willich, 08.03.2024 Georg Pollmann, Geschäftsführer Christian Ortmann, Geschäftsführer |
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