Lothar Herrmann GmbH Marmorwerk-Fliesen

Fabrikstraße 5, 67454 Haßloch, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 41509
Eingetragen
25.3.1980
Branche
Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und NatursteinenHerstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -plattenGewinnung von Naturwerksteinen, Kalk- und Gipsstein, Schiefer und sonstigem Gestein
Gegenstand
Die Gewinnung, Verarbeitung, Verlegung und der Handel von und mit Fliesen, Natursteinen und ähnlichen Produkten.

Historie

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Management

NameRolle
Peter Herrmann
seit 7.12.2011
Geschäftsführer
Lothar Herrmann
seit 22.9.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

6733 Haßloch, Fr.-Ebert-Platz 12
45.000 DM
90.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lothar Herrmann GmbH Marmorwerk-Fliesen

Haßloch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 61.805,69 157.726,15
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 625,00 0,00
II. Sachanlagen 59.646,81 68.266,50
III. Finanzanlagen 1.533,88 89.459,65
B. Umlaufvermögen 811.537,81 808.453,02
I. Vorräte 759.600,00 756.250,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 47.670,86 50.033,97
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.266,95 2.169,05
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.061,41 10.600,21
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 809.567,09 646.140,73
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.689.972,00 1.622.920,11

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 102.258,38 102.258,38
III. Bilanzverlust 937.390,06 773.963,70
davon Verlustvortrag 773.963,70 674.620,14
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 809.567,09 646.140,73
B. Rückstellungen 136.753,69 211.114,00
C. Verbindlichkeiten 1.553.218,31 1.411.806,11
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.689.972,00 1.622.920,11

Anhang


1. Anwendung des Handelsgesetzbuches

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 der Lothar Herrmann GmbH, Haßloch (Pfalz), ist nach den §§ 242, 264 ff. des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1 HGB.

Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Die in § 266 Abs 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen worden.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von € 4.001,80 ermittelt. Aufgrund des geringfügigen Betrages erfolgt der Ausweis unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen.


2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ausgerichtet worden.

Die Abschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgt monatsgenau. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden nach den Maßgaben des § 6 Abs. 2 und 2 a EStG abgeschrieben.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte bezüglich der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Einstandspreisen, der unfertigen Erzeugnisse unter Berücksichtigung des Fertigungsgrads der Produkte zu Herstellungskosten bzw. mit dem zum Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert und bezüglich der fertigen Erzeugnisse zu Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstige Vermögensgegenstände wurden mit den Nominalwerten angesetzt.

Die Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung getragen. Die Höhe der Rückstellungen entspricht den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag.

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.



3. Angaben zu Positionen der Bilanz

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte bezüglich der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Einstandspreisen, der unfertigen Erzeugnisse unter Berücksichtigung des Fertigungsgrads der Produkte zu Herstellungskosten bzw. mit dem zum Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert und bezüglich der fertigen Erzeugnisse zu Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind kurzfristiger Natur, d.h. die Restlaufzeit beträgt höchstens ein Jahr.

Zur Abwendung der Überschuldung der Gesellschaft traten sowohl der Gesellschafter Herr Lothar Herrmann als auch dessen Ehegattin Frau Christa Herrmann in einer Rangrücktrittserklärung mit Ihren Forderung in Höhe von TEuro 675,3 hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise zurück, dass deren Forderung nur zu Lasten von Bilanzgewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Schuldnerin übersteigenden Vermögen bedient zu werden brauchen.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde ungeachtet der bilanziellen Überschuldung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung (§  252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) erstellt, da die Gesellschafter eine Rangrücktrittserklärung abgegeben haben, die eine positive Fortbestehensprognose rechtfertigt. Zudem beabsichtigen die Gesellschafter eine Teilentschuldung durchzuführen.

Für Rückstellungen für Pensionen wurde nach der versicherungsmathematische PUC-Methode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
durchschnittlicher Marktzins von 5,15 % für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde.
Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2 % nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit.
Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G".

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungebetrag in Höhe von Euro  60.027,-- . Von der Übergangsregel gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15 also Euro 4.001,80 den Pensionsrückstellungen zugeführt. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2010 beträgt Euro 56.026,-- (Art. 67 Abs. 2 EGHGB).
Das Planvermögen, das sich aus den Ansprüchen der Rückversicherungen ergibt, in Höhe von Euro 104.048,31 wurde mit der Rückstellung für Pensionen gegenüber dem Geschäftsführer Peter Herrmann und seinen Hinterbliebenen in Höhe von Euro 231.672,--  saldiert. Es werden TEuro 127,6 ausgewiesen.

Es werden Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von TEuro 995,5 (Vorjahr: TEuro 804,9) ausgewiesen.

Es werden Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von TEuro 147,5 (Vorjahr: TEuro 163,0) ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen TEuro 699,1 (Vorjahr TEuro 578,2). Davon haben TEuro 378,4 (Vorjahr TEuro 241,1) eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Als Sicherheit für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten dienen Sicherungsübereignungen von Maschinen und sonstigen Gegenständen des Anlagevermögens, Buchgrundschulden und selbstschuldnerische Bürgschaften. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stehen unter dem erweiterten Eigentumsvorbehalt der Lieferanten.

4. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung der Lothar Herrmann GmbH durch die Geschäftsführer:

 - Herr Lothar Herrmann, Fliesenlegermeister
 - Herr Peter Herrmann, Fliesenlegermeister

Von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.01.2012 festgestellt.

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