Lothar
Herrmann GmbH Marmorwerk-Fliesen
Haßloch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
61.805,69 |
157.726,15 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
625,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
59.646,81 |
68.266,50 |
| III.
Finanzanlagen |
1.533,88 |
89.459,65 |
| B.
Umlaufvermögen |
811.537,81 |
808.453,02 |
| I.
Vorräte |
759.600,00 |
756.250,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
47.670,86 |
50.033,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.266,95 |
2.169,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.061,41 |
10.600,21 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
809.567,09 |
646.140,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.689.972,00 |
1.622.920,11 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
102.258,38 |
102.258,38 |
| III.
Bilanzverlust |
937.390,06 |
773.963,70 |
| davon
Verlustvortrag |
773.963,70 |
674.620,14 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
809.567,09 |
646.140,73 |
| B.
Rückstellungen |
136.753,69 |
211.114,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.553.218,31 |
1.411.806,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.689.972,00 |
1.622.920,11 |
Anhang
1. Anwendung des Handelsgesetzbuches
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 der
Lothar Herrmann GmbH, Haßloch (Pfalz), ist nach den
§§ 242, 264 ff. des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung der Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gesellschaft ist
eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1
HGB.
Die auf den Vorjahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Die in § 266 Abs 2 und 3 HGB bezeichneten Posten
sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
aufgenommen worden.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die
bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit
angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen
wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf
die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein
außerordentliches Ergebnis in Höhe von €
4.001,80 ermittelt. Aufgrund des geringfügigen
Betrages erfolgt der Ausweis unter den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nach
den handelsrechtlichen Grundsätzen ausgerichtet
worden.
Die Abschreibung bei beweglichen
Wirtschaftsgütern der immateriellen
Vermögensgegenstände und des
Sachanlagevermögens erfolgt monatsgenau. Geringwertige
Wirtschaftsgüter werden nach den Maßgaben des
§ 6 Abs. 2 und 2 a EStG abgeschrieben.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte
bezüglich der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu
Einstandspreisen, der unfertigen Erzeugnisse unter
Berücksichtigung des Fertigungsgrads der Produkte zu
Herstellungskosten bzw. mit dem zum Bilanzstichtag
niedrigeren beizulegenden Wert und bezüglich der
fertigen Erzeugnisse zu Herstellungskosten unter Beachtung
des Niederstwertprinzips.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstige Vermögensgegenstände wurden mit den
Nominalwerten angesetzt.
Die Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit
einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 Satz 2 HGB).
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung
getragen. Die Höhe der Rückstellungen entspricht
den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag.
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Angaben zu Positionen der Bilanz
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte
bezüglich der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu
Einstandspreisen, der unfertigen Erzeugnisse unter
Berücksichtigung des Fertigungsgrads der Produkte zu
Herstellungskosten bzw. mit dem zum Bilanzstichtag
niedrigeren beizulegenden Wert und bezüglich der
fertigen Erzeugnisse zu Herstellungskosten unter Beachtung
des Niederstwertprinzips.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind kurzfristiger Natur,
d.h. die Restlaufzeit beträgt höchstens ein Jahr.
Zur Abwendung der Überschuldung der Gesellschaft
traten sowohl der Gesellschafter Herr Lothar Herrmann als
auch dessen Ehegattin Frau Christa Herrmann in einer
Rangrücktrittserklärung mit Ihren Forderung in
Höhe von TEuro 675,3 hinter die Forderungen aller
anderen Gläubiger in der Weise zurück, dass deren
Forderung nur zu Lasten von Bilanzgewinnen, aus einem
Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen
Verbindlichkeiten der Schuldnerin übersteigenden
Vermögen bedient zu werden brauchen.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde ungeachtet
der bilanziellen Überschuldung unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB) erstellt, da die Gesellschafter eine
Rangrücktrittserklärung abgegeben haben, die eine
positive Fortbestehensprognose rechtfertigt. Zudem
beabsichtigen die Gesellschafter eine Teilentschuldung
durchzuführen.
Für Rückstellungen für Pensionen wurde
nach der versicherungsmathematische PUC-Methode gebildet.
Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
durchschnittlicher Marktzins von 5,15 % für eine
Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank
bekanntgemacht wurde.
Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2 % nach den
Erfahrungswerten aus der Vergangenheit.
Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005
G".
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungebetrag in
Höhe von Euro 60.027,-- . Von der
Übergangsregel gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde
Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde
demgemäß 1/15 also Euro 4.001,80 den
Pensionsrückstellungen zugeführt. Die
Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2010
beträgt Euro 56.026,-- (Art. 67 Abs. 2 EGHGB).
Das Planvermögen, das sich aus den
Ansprüchen der Rückversicherungen ergibt, in
Höhe von Euro 104.048,31 wurde mit der
Rückstellung für Pensionen gegenüber dem
Geschäftsführer Peter Herrmann und seinen
Hinterbliebenen in Höhe von Euro 231.672,--
saldiert. Es werden TEuro 127,6 ausgewiesen.
Es werden Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von
bis zu einem Jahr in Höhe von TEuro
995,5 (Vorjahr: TEuro 804,9) ausgewiesen.
Es werden Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von
mehr als fünf Jahren in Höhe von TEuro
147,5 (Vorjahr: TEuro 163,0) ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen TEuro
699,1 (Vorjahr TEuro 578,2). Davon haben TEuro
378,4 (Vorjahr TEuro 241,1) eine Laufzeit von bis zu
einem Jahr.
Als Sicherheit für die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten dienen
Sicherungsübereignungen von Maschinen und sonstigen
Gegenständen des Anlagevermögens,
Buchgrundschulden und selbstschuldnerische
Bürgschaften. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen stehen unter dem erweiterten
Eigentumsvorbehalt der Lieferanten.
4. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Lothar Herrmann GmbH durch
die Geschäftsführer:
- Herr Lothar Herrmann, Fliesenlegermeister
- Herr Peter Herrmann, Fliesenlegermeister
Von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB wird
Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.01.2012 festgestellt.
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