Erich Lange Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
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Musikhaus Lange GmbH - InstrumentenbauRavensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Ansatz-, Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Anhangs (§ 288 HGB) wurden in Anspruch genommen. Außerdem wurde darauf verzichtet, den Jahresabschluss um einen Lagenbericht zu ergänzen (§ 264 Absatz 1 HGB). Die Erleichterungen für die Veröffentlichung, welche kleinen Kapitalgesellschaften eingeräumt weren, werden ebenfalls in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Die Gliederung der Bilanz und der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden grundsätzlich einzeln bewertet, somit nicht zulässigerweise eines der in § 256 HGB genannten Bewertungsvereinfachungsverfahren zur Anwendung kam (siehe nachfolgend). In Übereinstimmung mit dne Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung wurden pauschale Bewertungsverfahren für die allgemeine Wertberichtigung auf Kundenforderungen und die Ermittlung von Garantierückstellungen nach betrieblichen Erfahrungssätzen verwendet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB weisen wir darauf hin, das die Vorjahreszahlen bei erstmaliger Anwendung des BilMoGs im Geschäftsjahr 2010 nicht angepasst wurden. SachanlagenFür geringwertige Vermögensgegenstände (Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00) wurde in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften im Erwerbsjahr ein Sammelposten für diese Vermögensgegenstände gebildet und einheitlich über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. FinanzanlagenDie Genossenschaftsanteile wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. VorräteUnter den Vorräten ist der Warenbestand auf Grundlage der Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Gängigkeitsabschlägen angesetzt. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung, besondere Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. PensionsrückstellungDie Pensionsverpflichtung wurden nach der
versicherungsmathematischen
RückstellungenDie Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. WährungsumrechnungAuf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet worden. Erläuterungen zur BilanzUmlaufvermögenDie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von € 141.602,68 haben allesamt eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. VerbindlichkeitenDie in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als ein Jahr und sind nicht besichert. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 206.231,00 enthalten. HaftungsverhältnisAm Abschlussstichtag bestanden Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB aus Bürgschaften in Höhe von EUR 60.000,00. Ergänzende AngabenErgebnisverwendungDer Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung aufgestellt. Danach schlägt die Geschäftsführung vor, den
wie folgt zu verwenden:
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| Familienname | Vorname | Funktion | Vertretungsbefugnis |
| Lange
Lange |
Erich
Gertrud |
Geschäftsführer
Geschäftsführerin |
Einzelvertretung
Einzelvertretung |
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Absatz 4 HGB verzichtet.
Die Gesellschaft hat den Geschäftsführern weder Vorschüsse oder Kredite gewährt, noch ist sie zu Gunsten dieses Personenkreises Haftungsverpflichtungen eingegangen.
Ravensburg, den 06. Dezember 2011
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