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Konzerte GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.618,00 |
1.846,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.618,00 |
1.846,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.925,21 |
7.426,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.925,21 |
7.426,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.925,21 |
5.643,06 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
70.171,64 |
77.952,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
77.714,85 |
87.224,77 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.677,51 |
30.677,51 |
| II.
Verlustvortrag |
108.630,14 |
90.570,35 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.780,99 |
-18.059,79 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
70.171,64 |
77.952,63 |
| B.
Rückstellungen |
51.600,00 |
51.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.114,85 |
35.624,77 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
26.114,85 |
35.624,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
77.714,85 |
87.224,77 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42, III GmbHG
II. Sonderposten mit Rücklagenanteil
III. Rückstellungen
IV. Haftungsverhältnisse
D. Angaben zu G. u. V. - Posten
Steuerliche Sonderabschreibungen
E. Sonstige Angaben
I. Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag
II. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den
Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die
Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in
Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
3) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
4) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
5) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten
"Forderungen gg. Gesellschafter". Die Forderungen wurden
mit 5% verzinst. Die Zinsen wurden der Forderungen
zugebucht und den Darlehen zugerechnet
6) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
7) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss
vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem
nicht entgegen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der
Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde
von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter
Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde
ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode
Gebrauch gemacht.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung gem.
§ 6 Abs. 3 EStG ist nicht vorgenommen worden.
11) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42, III GmbHG
1) Die Forderung der Gesellschaft an den
Gesellschafter, Herrn Karl Georg Josef Stephan, besteht in
Höhe von EUR 5.925,21. Ein gesonderter Bilanzausweis
erfolgt unter den Posten "Forderungen gg. Gesellschafter, #
1508". Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit
5%. Die Zinsen wurden der Forderung zugebucht.
2) Die Verbindlichkeit aus der Verrechnung der
Spesenvorschüssen an den geschäftsführenden
Gesellschafter, Herrn Thomas Wittstadt, besteht in
Höhe von
EUR 23.611,23. Ein gesonderter Bilanzausweis erfolgt
unter den Posten "Sonstige Verbindlichkeiten, # 1701". Die
Verzinsung erfolgt mit 5%. Die Zinsen wurden der
Verbindlichkeit zugebucht.
II. Sonderposten mit Rücklageanteil
Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. §
7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen
Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im
Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.
III. Rückstellungen
Die Rückstellung wurde für zwei
Großveranstaltungen im Kalenderjahr 2005 gebildet.
Die wahrscheinlichen Aufwendungen zum 31.12.2009
wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung angepasst und mit EUR
50.000,00 in der Bilanz
ausgewiesen. Die Rückstellung beinhaltet die
möglichen nichtweiterzubelastenden
Aufwendungen für das Engagement eines
Prominenten.
IV. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G. u. V. - Posten
Steuerliche Sonderabschreibungen
Im Geschäftsjahr wurden keine
Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG
vorgenommen.
E. Sonstige Angaben
I. Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag
Der nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in
Höhe von € 70.171,64 führt zu einer
bilanziellen Überschuldung. Die bilanzielle
Überschuldung wird durch eigenkapitalersetzende
Maßnahmen aus dem Gesellschafterkreis gestützt,
so dass keine Insolvenzantragspflicht besteht.
II. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren
im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Thomas Wittstadt geführt.
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