Highlight Konzerte GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 3906
Eingetragen
13.11.1992
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtKonzertveranstalterLive-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle Zentren
Gegenstand
Die Veranstaltung von Konzerten, die Durchführung von Kunst- Kultur- und anderen Musikveranstaltungen, der Betrieb einer zu Konzert- und Kinovorführungen gehörenden Gastronomie, die Produktion von Tonträgern aller Arten einschließlich deren Verwertung sowie alle mit den vorstehenden Tätigkeiten verbundenen Geschäfte und Dienstleistungen und letztlich der Betrieb von Boutiquen zum Anund Verkauf von Waren aller Art, soweit diese nicht einer Sonderkonzession bedürfen.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Highlight Konzerte GmbH

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 1.618,00 1.846,00
I. Sachanlagen 1.618,00 1.846,00
B. Umlaufvermögen 5.925,21 7.426,14
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.925,21 7.426,14
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 5.925,21 5.643,06
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 70.171,64 77.952,63
Bilanzsumme, Summe Aktiva 77.714,85 87.224,77

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 30.677,51 30.677,51
II. Verlustvortrag 108.630,14 90.570,35
III. Jahresüberschuss 7.780,99 -18.059,79
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 70.171,64 77.952,63
B. Rückstellungen 51.600,00 51.600,00
C. Verbindlichkeiten 26.114,85 35.624,77
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 26.114,85 35.624,77
Bilanzsumme, Summe Passiva 77.714,85 87.224,77

Anhang


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss




B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

  I. Bilanzierungsmethoden
 II. Bewertungsmethoden


C. Angaben zu Bilanzposten

  I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG
 II. Sonderposten mit Rücklagenanteil
III. Rückstellungen
IV. Haftungsverhältnisse




D. Angaben zu G. u. V. - Posten

 Steuerliche Sonderabschreibungen


E. Sonstige Angaben

  I. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
 II. Geschäftsführungsorgane




A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den
Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

3) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

5) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "Forderungen gg. Gesellschafter". Die Forderungen wurden mit 5% verzinst. Die Zinsen wurden der Forderungen zugebucht und den Darlehen zugerechnet

6) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

7) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss
vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.



B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.


II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung gem. § 6 Abs. 3 EStG ist nicht vorgenommen worden.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.





C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

1) Die Forderung der Gesellschaft an den Gesellschafter, Herrn Karl Georg Josef Stephan, besteht in Höhe von EUR 5.925,21. Ein gesonderter Bilanzausweis erfolgt unter den Posten "Forderungen gg. Gesellschafter, # 1508". Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit 5%. Die Zinsen wurden der Forderung zugebucht.

2) Die Verbindlichkeit aus der Verrechnung der Spesenvorschüssen an den geschäftsführenden Gesellschafter, Herrn Thomas Wittstadt, besteht in Höhe von
EUR 23.611,23. Ein gesonderter Bilanzausweis erfolgt unter den Posten "Sonstige Verbindlichkeiten, # 1701". Die Verzinsung erfolgt mit 5%. Die Zinsen wurden der Verbindlichkeit zugebucht.


II. Sonderposten mit Rücklageanteil

Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. § 7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.


III. Rückstellungen

Die Rückstellung wurde für zwei Großveranstaltungen im Kalenderjahr 2005 gebildet.
Die wahrscheinlichen Aufwendungen zum 31.12.2009 wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung angepasst und mit EUR 50.000,00 in der Bilanz
ausgewiesen. Die Rückstellung beinhaltet die möglichen nichtweiterzubelastenden
Aufwendungen für das Engagement eines Prominenten.


IV. Haftungsverhältnisse

 Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.




D. Angaben zu G. u. V. - Posten

 Steuerliche Sonderabschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG vorgenommen.
     


E. Sonstige Angaben
 
I.  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Der nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von € 70.171,64 führt zu einer bilanziellen Überschuldung. Die bilanzielle Überschuldung wird durch eigenkapitalersetzende Maßnahmen aus dem Gesellschafterkreis gestützt, so dass keine Insolvenzantragspflicht besteht.


II.  Geschäftsführungsorgane

 Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Thomas Wittstadt geführt.



  

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