This Will Worq GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Klußmann seit 5.2.2016 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gründer.de GmbHPaderbornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang 2011Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gründer.de GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Nach § 248 Abs. 2 HGB können selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. Dieses Ansatzwahlrecht findet gem. Art. 66 Abs.7 EGHGB nur auf jene selbst geschaffene immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Anwendung, mit deren Entwicklung in Geschäftsjahren begonnen wird, die nach dem 31.12.2009 beginnen. Die Gesellschaft hat von diesem Wahlrecht im laufenden Wirtschaftsjahr keinen gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahr des Zugangs gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Seit dem 01. Januar 2008 wurden aufgrund steuerlicher Vorschriften alle geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als 150 Euro bis zu 1.000 Euro in einem Sammelposten berücksichtigt. Dieser wird entsprechend des § 6 Abs. 2 a EStG über fünf Jahre aufgelöst. Diese steuerliche Behandlung wird auch für die Handelsbilanz übernommen, da die betragsmäßigen Unterschiede zwischen der handels- und steuerrechtlichen Vorgehensweise relativ und absolut gering sind. Durch eine weitere Gesetzesänderung ist es ab 2010 wieder möglich zu der ursprünglichen Abschreibung für Geringwertige Wirtschaftsgüter überzugehen, so dass bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410 Euro im Jahr des Zugangs abgeschrieben werden können. Es besteht ein Wahlrecht zwischen der Sammelpostenmethode und der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter, die je Geschäftsjahr für alle Zugegangenen nur einheitlich ausgeübt werden können. Die Berichtsfirma hat die Sofortabschreibung für neu angeschaffte Wirtschaftsgüter dieser Art gewählt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Forderungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Dies gilt auch für eventuell vorhandene unverzinsliche Verbindlichkeiten. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Bruttoanlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Geschäftsjahresabschreibung Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird lediglich als Zugang ausgewiesen; sie ist somit in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Paderborn, 10.02.2012 Thomas Klußmann sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 06.02.2012 festgestellt. |
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