VOLTA Ingenieur GmbHLiquidiert
88085 Langenargen, DEUStammdaten
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Konzern- und Jahresabschlüsse
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VOLTA Ingenieur GmbHRheinbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010der VOLTA Ingenieur GmbH, RheinbachInhalt I. Allgemeine Angaben II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2. Gezeichnetes Kapital 3. Sonstige Verbindlichkeiten 3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern IV. sonstige Angaben Geschäftsführer I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Volta Ingenieur GmbH, Rheinbach, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechts-Modernisierungsgesetz (BilMoG) im Jahre 2010 wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Die Bilanz ist vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 HGB) unter Aufnahme von weiteren Unterpositionen, soweit dadurch die Aussagekraft verbessert werden konnte. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahr des Zuganges voll abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten noch nicht veranlagte Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bei den ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen liegt - wie im Vorjahr - die Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 2. Gezeichnetes Kapital/Kommanditkapital Das Stammkapital beträgt EUR 25.564,59 und ist voll eingezahlt. 3. sonstige Verbindlichkeiten In den sonstigen Verbindlichkeiten ist eine Verbindlichkeit in Höhe von EUR 7.000,00 (Vorjahr: EUR 27.000,00) mit einer Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren enthalten. Die restlichen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten (Restlaufzeiten, gegebenenfalls Besicherungen) in einem Verbindlichkeitsspiegel zusammengefasst dargestellt; die Vorjahreswerte werden in Klammern ausgewiesen.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. 4. Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern In den Verbindlichkeiten wird eine Schuld gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 88.445,09 (Vorjahr: EUR 93.351,63) ausgewiesen. V. Sonstige Angaben Geschäftsführer Geschäftsführer ist Herr Dr. Hagen Uetz. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Rheinbach, 25. November 2011 Dr. Hagen Uetz sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2011 festgestellt. |
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