Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRB 12762
Eingetragen
4.10.2011
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von elektrischen HaushaltsgerätenHerstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Gegenstand
Betrieb eines Elektrofachbetriebes.

Historie

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Management

NameRolle
Claudia Huber
seit 6.5.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
50.00%
Sonja Huber
25.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Claudia Huber
93326 Abensberg
12.500 €
50.00%
Sonja Huber
93326 Abensberg
6.250 €
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro Huber GmbH

Abensberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz zum 31.12.2011

Elektro Huber GmbH, Abensberg

Aktiva

31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 1.665,00
II. Finanzanlagen 766,94
2.431,94
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 78.128,25
II. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 59.825,25
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 20.545,29
158.498,79
C. Aktive RAP 1.780,22
Summe Aktiva 162.710,95

Passiva

31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Kapitalrücklage 43.602,58
III. Jahresfehlbetrag -13.265,07
Summe Eigenkapital 55.337,51
B. Rückstellungen 9.000,00
C. Verbindlichkeiten 98.373,44
Summe Passiva 162.710,95

Elektro Huber GmbH, Abensberg

ANHANG für das Geschäftsjahr 01.06.2011 - 31.12.2011

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. §267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetztes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren

Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung des Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanz-

stichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungs-

betrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kosten-steigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine

Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen entsprechen der voraussichtlichen Inanspruchnahme.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angaben zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr                                      98.373,44 €

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren                           0,00 €

E. Sonstige Angaben

Organe der Gesellschaft

Geschäftsführerin:  Frau Claudia Huber

Abensberg, den ____________________

Elektro Huber GmbH

                                               .........................................................................        

                                                        Claudia Huber, Geschäftsführerin                  

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.10.2012

 

Abensberg, den 22.07.2013

Elektro Huber GmbH

Claudia Huber

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