Käufergemeinschaft Kanalstraße eGbR
Selbe AdresseWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
André Kilian seit 17.1.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Franz Josef Peterhoff | 70.00% |
M****** P******** | 18.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
F.J. Peterhoff Beteiligungs-GmbHDürenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021KonzernlageberichtA. Geschäft und Rahmenbedingungen Unternehmensstruktur und Geschäftstätigkeit Die F.J. Peterhoff Beteiligungs GmbH als Muttergesellschaft bildet zusammen mit vier Tochtergesellschaften den F.J. Peterhoff Beteiligungs GmbH Konzern (im Folgenden: BTG Konzern). Der BTG Konzern ist im Bereich des infrastrukturellen Gebäudemanagements tätig. An über 40 bundesweiten Standorten wird eine breite Palette an Gebäudedienstleistungen erbracht. Zu den Leistungen der F.J. Peterhoff GmbH zählen die Gebäudeinnen-, Gebäudeaußen-, Glas- und Fassadenreinigung sowie die Durchführung von Sonderreinigungen, die Pflege von Grünanlagen und die Durchführung von Winterdiensten. Die WWS Schutz und Sicherheit GmbH ist als Bewachungsunternehmen und Sicherheitsunternehmen tätig. Die Peterhoff Servicedienste GmbH erbringt Serviceleistungen, die nicht kerngeschäftsrelevante Nebentätigkeiten für Unternehmen darstellen. Die im Juni 2019 gegründete Blitz Blank Peterhoff GmbH ist im Bereich der klassischen Gebäudereinigung, der Industriereinigung, der Spezialreinigung und der Reinigung im Gesundheitswesen tätig. Der BTG Konzern ist vorwiegend im Inland tätig und somit grundsätzlich von der konjunkturellen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland abhängig. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die Nachfrage nach den erbrachten Dienstleistungen der Gesellschaft nur moderat auf konjunkturelle Schwankungen reagiert. Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen Die Corona-Pandemie hat auch im Jahr 2021 die konjunkturelle Entwicklung stark beeinflusst. Die deutsche Wirtschaft konnte sich dennoch nach dem Einbruch im Vorjahr erholen, wenngleich die Wirtschafsleistung das Vorkrisenniveau noch nicht wieder erreicht hat. Das vorläufige, preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt erhöhte sich laut Statistischem Bundesamt im Gesamtjahr 2021 um 2,7 %. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland wurde im Jahresdurchschnitt von knapp 44,9 Mio. Erwerbstätigen mit Arbeitsort Deutschland erbracht. Im Jahr 2021 waren danach rund 100.000 Personen oder 0,2 % mehr erwerbstätig als ein Jahr zuvor. Die Arbeitsverhältnisse der Gesellschaft werden insbesondere durch den Tarifvertrag im Gebäudereinigungshandwerk bestimmt. In 2020 haben sich die Gewerkschaften und Arbeitgeber auf einen neuen Tarifabschluss für die Gebäudereiniger-Branche geeinigt. Dieser trat ab 1. Januar 2021 in Kraft und sieht für die unterste Lohngruppe eine Lohnerhöhung von 2,9 % für 2021, 4,0 % für 2022 und 3,9 % für 2023 vor. Seit Ende 2020 ist eine vollständige Angleichung der Stundenlöhne Ost und West erfolgt. Der tarifliche Mindestlohn beträgt jetzt 11,11 Euro statt bislang 10,80 Euro. Es ist zu erwarten, dass zum 01.10.2022 der Mindestlohn durch Beschluss der neuen Regierung auf 12,00 Euro steigen wird. Dies hat auch Auswirkungen auf die Tarifverträge vieler Branchen. Für das Gebäudereiniger-Handwerk liegen zur Zeit Lohnforderungen der Gewerkschaft in prozentual zweistelliger Höhe vor. Weiterhin gelten für die WWS Schutz und Sicherheit GmbH die Tarifvereinbarungen der Sicherheitswirtschaft. Für die Peterhoff Servicedienste GmbH liegt keine Tarifbindung vor; sie hat lediglich die Mindestlohnregelungen einzuhalten. Die Blitz Blank Peterhoff GmbH richtet sich nach dem Tarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk. Der BTG Konzern hat die Corona-Pandemie besser als zunächst befürchtet überstanden. Insbesondere verbesserte sich das Betriebsergebnis im Gebäudereinigungsbetrieb aufgrund von Einsparungen und Optimierungen in allen Bereichen durch ein effizient arbeitendes Kostenmanagement. Einsparungen im Overhead, bei den Raumkosten, im KFZ-Bereich und beim Einkauf von umweltfreundlichen Reinigungsprodukten haben dazu ebenso beigetragen, wie die verstärkte Positionierung als Qualitätsanbieter im stark umkämpften Reinigungsmarkt. Im BTG Konzern wurde bei einem gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Gesamtumsatz von T€ 66.244 (Vorjahr T€ 64.404) ein Konzernbilanzgewinn von T€ 3.168 (Vorjahr T€ 3.416) erzielt. Gegenüber den Planansätzen übertreffen die Umsätze des Jahres 2021 die bereits im Lagebericht 2020 prognostizierten Planumsätze von rd. € 62,5 Mio. Der in 2021 erzielte Konzernbilanzgewinn von T€ 3.168 lag ebenfalls über den Planwerten 2021. B. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 1. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2021 wurde im BTG Konzern ein Gesamtumsatz in Höhe von T€ 66.244 gegenüber T€ 64.404 im Vorjahr erzielt. Das entspricht einem Umsatzanstieg von T€ 1.840. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich auf T€ 789 gegenüber T€ 728 im Vorjahr. Nach Abzug des Materialaufwandes in Höhe von T€ 3.192 (Vorjahr T€ 3.311) wurde ein Rohergebnis von T€ 63.841 (Vorjahr T€ 61.821) realisiert. Bei Personalaufwendungen in Höhe von T€ 50.729 (Vorjahr T€ 51.333) verbesserte sich die Personalaufwandsquote auf 76,6 % gegenüber 79,7 % im Vorjahr. Gründe hierfür sind die Optimierung der Objektstruktur, wozu auch die Trennung von unrentablen Objekten gehört, sowie die Straffung und Verbesserung der Objektorganisation. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von T€ 728 (Vorjahr T€ 680) enthalten Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von T€ 155 (Vorjahr T€ 155). Nach Abzug der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von T€ 4.696 gegenüber T€ 4.708 im Vorjahr, des Finanzergebnisses, der Ertragsteuern und der Ergebnisverwendung ergibt sich ein Konzernbilanzgewinn von T€ 3.168 gegenüber T€ 3.415 im Vorjahr. 2. Vermögens- und Finanzlage Die Vermögenslage des Konzerns ist generell geprägt durch ein hohes Umlaufvermögen und ein geringes Anlagevermögen. Der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen beträgt 15,9 % (Vorjahr 17,8 %), der Anteil des Umlaufvermögens 84,1 % (Vorjahr 82,8 %). Die immateriellen Vermögensgegenstände verringerten sich von T€ 734 um T€ 185 auf T€ 549. Der Rückgang ist auf die Abschreibungen von Geschäfts- und Firmenwerten zurückzuführen. Dementsprechend betragen die Geschäfts- oder Firmenwerte aus dem Asset Deal der Blitz Blank Peterhoff GmbH zum 31.12.2021 T€ 307, die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Erstkonsolidierung betragen T€ 183 und die übrigen immateriellen Vermögensgegenstände werden am Bilanzstichtag in Höhe von T€ 59 ausgewiesen. Das Sachanlagevermögen verringerte sich geringfügig von T€ 2.607 um T€ 3 auf T€ 2.604. Den Investitionen in Grundstücke und Gebäude in Höhe von T€ 38, in technische Anlagen und Maschinen in Höhe von T€ 72 und in die Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von T€ 606 stehen Abschreibungen in Höhe von T€ 542 und Abgänge in Höhe von T€ 177 gegenüber. Mit rd. 37,2 % entfällt das Konzernvermögen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 8.043. Das Finanzmanagement des BTG Konzerns ist auf die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit ausgerichtet. Die Finanzlage ist geprägt durch eine gegenüber dem Vorjahr um T€ 772 von T€ 10.933 auf T€ 11.705 gestiegene Eigenkapitalausstattung. Das Konzern-Eigenkapital in Höhe von T€ 11.705 beinhaltet das gezeichnete Kapital von T€ 100, die Kapital- und Gewinnrücklagen in Höhe von insgesamt T€ 8.353 sowie den Konzernbilanzgewinn in Höhe von T€ 3.168. Auf nicht beherrschte Anteile entfällt ein Anteil am Konzern-Eigenkapital in Höhe von T€ 84. Das langfristige Fremdkapital, welches, die um T€ 25 auf T€ 56 reduzierten Pensionsrückstellungen und die aufgrund planmäßiger Tilgung um T€ 422 auf T€ 1.191 verminderten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten umfasst, beträgt insgesamt T€ 1.247 und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr von T€ 1.694 um T€ 447 verringert. Das kurzfristige Fremdkapital erhöhte sich von T€ 6.160 im Vorjahr auf T€ 8.742 im Jahr 2021 um T€ 2.582. Dabei erhöhten sich die sonstigen Verbindlichkeiten um T€ 2.451, die Steuerrückstellungen um T€ 121, die sonstigen Rückstellungen um T€ 7 und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um T€ 3. C. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2021 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die, soweit sie vor Ablauf des Geschäftsjahres eingetreten wären, eine andere Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens erfordert hätten. D. Chancen- und Risikobericht Wir sind im Rahmen unserer geschäftlichen Aktivitäten verschiedenen Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unserem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Unser Ziel ist es, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen, um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Dies erreichen wir durch unser Qualitätssicherungssystem, durch das wir in der Lage sind, die von uns gesteckten Ziele zu erreichen, uns kontinuierlich zu verbessern sowie die bestehenden Risiken zu minimieren. In standardisierten Betriebs- und Zeitreihenvergleichen werden Entwicklungen im laufenden Geschäft gemessen, die als Indikator für Risikopotenziale herangezogen werden. Das Planungssystem ermöglicht auf der Grundlage einer rollierenden strategischen und operativen Planung, zukünftige Risiken in der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage aufzudecken und einzuschätzen. Damit ist sichergestellt, dass mögliche Abweichungen frühzeitig in Entscheidungsprozessen Berücksichtigung finden und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Für unser personal- und damit arbeitskostenintensives Dienstleistungsgeschäft stellen mögliche Änderungen des Steuer-, Arbeits- und Sozialrechts durch den Gesetzgeber sowie Änderungen der bestehenden Tarifverträge Risiken dar, die sich auf die Höhe der Personalkosten und damit auf das Ergebnis negativ auswirken können. Durch flexible Vertragsgestaltung mit unseren Kunden werden potentielle Risiken im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Einflussnahme reduziert. Auch legislative Veränderungen können das profitable Wirtschaften erschweren. Neben den direkten Kosten aus Eingriffen in die Entlohnungsstruktur generieren auch regulatorische und dokumentarische Anforderungen Mehraufwand. Die Ausbreitung des Coronavirus wie auch der Ausbruch des Ukraine-Krieges am 24.02.2022 können ebenfalls ein bestandsgefährdendes Risiko für den BTG Konzern darstellen. Die Chancen der Gesellschaft liegen vor allem in der Ausweitung des Leistungsangebotes gegenüber den Bestandskunden und der Akquisition neuer Kunden. E. Prognosebericht Die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2022 steht seit Ende Februar 2022 ganz im Zeichen des Ukraine-Krieges. In Deutschland geht der Krieg vor allem mit stark steigenden Energiekosten und demzufolge mit einem Anstieg der Inflationsrate einher. Die deutsche Wirtschaftsleistung ist, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, im Schlussquartal 2021 um 0,3 % zurückgegangen. Dennoch wird für das Gesamtjahr 2022 ein leichtes Wachstum erwartet, nachdem die Wirtschaftsleistung im ersten Quartal 2022 leicht zugelegt hat (+0,2 % zum Vorquartal gem. Meldung des Statistischen Bundesamts). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz rechnet damit, dass die Wirtschaft im Jahr 2022 um 2,2 % wachsen wird. Vor dem Hintergrund der abflauenden Corona-Pandemie ist auch für den BTG Konzern ein weiterer Anstieg der Umsätze nicht auszuschließen. Wir gehen davon aus, einen Konzern-Umsatz im Geschäftsjahr 2022 in Höhe von rd. € 71 Mio. zu erzielen. Für 2022 wird ein Konzern-Jahresüberschuss erwartet, der voraussichtlich wieder annähernd die Höhe des Vorjahres erreichen wird, vorausgesetzt, dass weitere Pandemiewellen und die Risiken des Ukraine-Krieges das wirtschaftliche Leben nicht noch stärker beeinträchtigen werden. Die tatsächlichen Ergebnisse der Folgeperioden nach 2022 können, wenn sich genannte oder andere Unsicherheiten manifestieren oder sich getroffene Annahmen im Nachgang als unzutreffend herausstellen, aufgrund des Prognosecharakters der obigen Aussagen wesentlich von unseren Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen.
Düren im Juni 2022 Franz J. Peterhoff Dr. Melanie Peterhoff KonzernbilanzAktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Konzernkapitalflussrechnung
Konzerneigenkapitalspiegel
KonzernanhangI. Allgemeine Angaben Der Konzernabschluss der F.J. Peterhoff Beteiligungs GmbH Konzern wurde auf der Grundlage der Konzernrechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Der Konzernabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend wieder. Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Konzernkapitalflussrechnung und dem Konzerneigenkapitalspiegel. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Angaben zur Identifikation der Muttergesellschaft laut Registergericht Firmenname laut Registergericht: F.J. Peterhoff Beteiligungs GmbH Registereintrag: Handelsregister Registergericht: Düren Register-Nr.: 2658 II. Konsolidierungskreis 1. Angaben zu allen Konzernunternehmen In den Konzernabschluss wurden alle Tochterunternehmen einbezogen. Folgende Tochterunternehmen sind im Geschäftsjahr konsolidiert worden:
2. Unternehmen, die von der Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen Folgende Unternehmen machen von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch:
III. Konsolidierungsgrundsätze Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einheitlich nach den bei der F.J. Peterhoff Beteiligungs GmbH (MU) geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde auf den Abschlussstichtag des Mutterunternehmens erstellt. 1. Angaben zum Konsolidierungsstichtag Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufgestellt. Der Bilanzstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist der 31. Dezember 2021. 2. Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Neubewertungsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Konzernanteil am Eigenkapital der Unternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der erstmaligen Konsolidierung. 3. Zeitpunkt der Erstkonsolidierung Zeitpunkt der Verrechnung des konsolidierungspflichtigen Kapitals i.S.d. § 301 Abs. 2 HGB ist der Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss. Dieser Zeitpunkt ist grundsätzlich der 01.01.2017. Für die Blitz Blank Peterhoff GmbH gilt der Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft am 17.06.2019 als Zeitpunkt der Erstkonsolidierung. 4. Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung entstandene aktive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- und Firmenwert unter den Immateriellen Vermögensgegenständen aktiviert und innerhalb der erwirtschafteten Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Zum 31.12.2021 bestehen Geschäfts- und Firmenwerte aus der erstmaligen Kapitalkonsolidierung in Höhe von T€ 366, auf die seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung kumulierte Abschreibungen in Höhe von T€ 183 (davon in 2021 T€ 37) vorgenommen wurden, so dass sich ein Restbuchwert in Höhe von T€ 183 ergibt. Passive Unterschiedsbeträge werden gem. § 301 Abs. 3 HGB unter dem Posten "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Im Rahmen der Erstkonsolidierung haben sich passive Unterschiedsbeträge in Höhe von T€ 1.739 ergeben. Es handelt sich um technische Unterschiedsbeträge, da in den betreffenden Tochterunternehmen im Zeitraum zwischen Erwerb und Erstkonsolidierung bereits Gewinne thesauriert wurden. Der passive Unterschiedsbetrag wurde gemäß DRS 23 im Geschäftsjahr 2020 in die Gewinnrücklagen eingestellt. 5. Schuldenkonsolidierung Bei der Schuldenkonsolidierung werden die wechselseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten der einbezogenen Unternehmen gegeneinander aufgerechnet und eliminiert. Bei den Pflichtangaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind die Positionen gegenüber einbezogenen Unternehmen eliminiert. 6. Aufwands- und Ertragskonsolidierung Konzerninterne Umsätze werden mit den entsprechenden konzerninternen Aufwendungen verrechnet. Zwischengewinne aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr werden sowohl für das Anlagevermögen als auch für das Umlaufvermögen unter Berücksichtigung von Steuerabgrenzungen eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. IV. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1. Bilanzierung und Bewertung Die für den Konzernabschluss geltenden Vorschriften des § 298 HGB wurden beachtet. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Sonstige Ausleihungen werden zum Nennwert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für Ausfall und allgemeine Kreditrisiken werden Wertberichtigungen vorgenommen. Die Pensionsrückstellungen wurden pauschal nach versicherungsmathematischer Berechnung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz von 0,61 % der Deutschen Bundesbank bei einer Laufzeit von 10 Jahren abgezinst. Der Berechnung liegt die Richttafel 2018G von Klaus Heubeck zugrunde. Als Bewertungsverfahren wurde die PUC-Methode im Sinne von IAS 19 angewendet. Lohn- und Gehaltssteigerungen werden nicht berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 10 Jahre und Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 7 Jahre beträgt € 173,00. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. V. Erläuterungen zur Konzernbilanz 1. Bruttoanlagenspiegel Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagenvermögens ist dem nachfolgenden Konzernanlagenspiegel zu entnehmen. 2. Geschäfts- oder Firmenwert Die aktivischen Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung werden als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Der durch die Kapitalkonsolidierung entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wird planmäßig mit T€ 37 über die Dauer von 10 Jahren abgeschrieben. Die Nutzungsdauer wurde aufgrund der für diesen Zeitraum erwarteten Stabilität und Bestandsdauer der Branche und Standorte zugrunde gelegt. Der in 2019 erworbene Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Asset Deal der Blitz Blank Peterhoff GmbH beträgt T€ 594 und wird über die erwartete Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2021 wurden darauf planmäßige Abschreibugen in Höhe von T€ 119 verrechnet. 3. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
4. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten u.a. Positionen für Urlaubsrückstände, Tantiemen, Jahresabschlusserstellungs- und Abschlussprüfungskosten, Kosten der Belegaufbewahrung, Prozesskosten, Schadensbeseitigungskosten und für ausstehende Eingangsrechnungen. 5. Latente Steuern Es bestehen Bewertungsunterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen im Anlagevermögen, die zur Entstehung von aktiven latenten Steuern führen. Des Weiteren führt die Neubewertung des Anlagevermögens im Rahmen der Erst- und Folgekonsolidierung zu passiven latenten Steuern. Die Steuern werden unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 31,5 % ermittelt und saldiert in der Bilanz unter den aktiven latenten Steuern ausgewiesen. Die Überleitung zwischen dem unter Berücksichtigung des angewandten Steuersatzes erwarteten Steueraufwandes und dem tatsächlich ausgewiesenen Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:
6. Aufgliederung der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten. 7. Verbindlichkeitenspiegel
Der Gesambetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und Bürgschaften gesichert sind, beträgt T€ 1.175. 8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Es bestehen zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 426 aus Leasingverträgen über Maschinen und PKWs sowie aus Mietverträgen in Höhe von T€ 790. VI.Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1. Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden wie folgt aufgegliedert:
Die Umsatzerlöse werden fast ausschließlich im Inland erzielt. VII.Sonstige Angaben 1. Ausschüttungssperre Der Ausschüttungssperre unterliegen die aktiven latenten Steuern in Höhe von € 17.165,51 sowie der Unterschiedsbetrag bei den Pensionsrückstellungen aus dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der der Rückstellung nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren gem. § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von € 173. 2. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
3. Vergütungen der Geschäftsführer Auf die Angaben zu den Geschäftsführerbezügen wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 4. Kredite an die Geschäftsführung Zu Gunsten der Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr ein Kredit in Höhe von TEuro 450 gewährt. Im Geschäftsjahr 2021 wurden TEuro 149 getilgt. Der Zinssatz beträgt 0,5 %. 5. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahrs im Unternehmen beschäftigt:
6. Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt T€ 59 und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. 7. Vorgänge von besonderer Bedeutung Der Krieg in der Ukraine hatte keinen Einfluss auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021. Mögliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf der Gesellschaft werden laufend überwacht. Die bekannten Abschätzungen und Annahmen für das Geschäftsjahr 2022 sind im Prognosebericht berücksichtigt und beschrieben. Eine deutliche Verschärfung der Sanktionen gegen Russland und eine Ausweitung der Konfliktsituation außerhalb der Ukraine sind im Ausblick nicht enthalten. Zudem sind zusätzliche signifikante Steigerungen der Energie- und Rohstoffpreise unter anderem durch den Krieg in der Ukraine bzw. bedingt durch die damit zusammenhängenden Sanktionen nicht berücksichtigt.Überdies sind nach dem Ende des Geschäftsjahres keine weiteren Ereignisse eingetreten, die eine besondere Bedeutung für die Vermögen-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. 8. Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses des MutterunternehmensIn der Gesellschafterversammlung vom 18.04.2022 wurde beschlossen aus dem Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 der F.J Peterhoff Beteiligungs-GmbH eine Einstellung in die Gewinnrücklagen in Höhe von Euro 2.000.000,00 vorzunehmen. Der darüber hinausgehende Betrag des Konzernergebnisses wird auf neue Rechnung vorgetragen. 9. Unterschrift
Düren, den 24. Juni 2022 Franz J. Peterhoff Dr. Melanie Peterhoff Konzernanlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileUnterlagen für die Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses der F.J. Peterhoff GmbH, Düren, zum 31.12.2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB "Die Gesellschafterversammlung der F.J. Peterhoff GmbH, Düren, hat am 30.12.2021 einstimmig einer Inanspruchnahme von Erleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr zugestimmt. Die F.J. Peterhoff Beteiligungs GmbH, Düren, ist aufgrund des mit der F.J. Peterhoff GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zur Verlustübernahme nach § 302 AktG für das auf den 31.12.2021 folgende Geschäftsjahr verpflichtet.
Düren, 30.12.2021 " Unterlagen für die Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses der Peterhoff Servicedienste GmbH, Düren, zum 31.12.2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB "Die Gesellschafterversammlung der Peterhoff Servicedienste GmbH, Düren, hat am 29.12.2021 einstimmig einer Inanspruchnahme von Erleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr zugestimmt. Die F.J. Peterhoff Beteiligungs GmbH, Düren, ist aufgrund des mit der Peterhoff Servicedienste GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zur Verlustübernahme nach § 302 AktG für das auf den 31.12.2021 folgende Geschäftsjahr verpflichtet.
Düren, 29.12.2021 " Unterlagen für die Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses der WWS Schutz und Sicherheit GmbH, Backnang, zum 31.12.2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB "Die Gesellschafterversammlung der WWS Schutz und Sicherheit GmbH, Backnang, hat am 29.12.2021 einstimmig einer Inanspruchnahme von Erleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr zugestimmt. Die F.J. Peterhoff Beteiligungs GmbH, Düren, als Mutterunternehmen der WWS Schutz und Sicherheit GmbH, Backnang, erklärt für von der WWS Schutz und Sicherheit GmbH bis zum 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Backnang, 29.12.2021 " Unterlagen für die Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses der Blitz Blank Peterhoff GmbH, Berlin, zum 31.12.2021 gemäß § 264 Abs. 3 HGB "Die Gesellschafterversammlung der Blitz Blank Peterhoff GmbH, Berlin, hat am 29.12.2021 einstimmig einer Inanspruchnahme von Erleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB für das am 31.12.2021 endende Geschäftsjahr zugestimmt. Die F.J. Peterhoff Beteiligungs GmbH, Düren, als Mutterunternehmen der Blitz Blank Peterhoff GmbH, Berlin, erklärt für von der Blitz Blank Peterhoff GmbH bis zum 31.12.2021 eingegangene Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen.
Düren, 29.12.2021 " Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2022 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn den F.J. Peterhoff Beteiligungs GmbH Konzern Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der F.J. Peterhoff Beteiligungs GmbH Konzern und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der F.J. Peterhoff Beteiligungs GmbH Konzern für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düren, den 1. Juli 2022 STÜCKER
NEWGER GMBH
durch: Dipl.-Ök. Frank Newger, Wirtschaftsprüfer |
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