General Bau
GmbH
Oberhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
205.844,00 |
101.971,00 |
| I.
Sachanlagen |
205.844,00 |
101.971,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
265.528,27 |
307.667,98 |
| I.
Vorräte |
34.300,00 |
5.600,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
66.175,17 |
74.333,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
165.053,10 |
227.734,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.442,39 |
13.320,26 |
| Aktiva |
487.814,66 |
422.959,24 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
234.626,11 |
191.527,88 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
179.027,88 |
107.071,69 |
| III.
Jahresüberschuss |
43.098,23 |
71.956,19 |
| B.
Rückstellungen |
98.624,00 |
89.926,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
154.564,55 |
141.505,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
87.080,19 |
130.901,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
67.484,36 |
10.604,16 |
| Passiva |
487.814,66 |
422.959,24 |
Anhang
General Bau GmbH, Oberhausen
Anhang zur Bilanz zum 31.12.2022
I.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr
2022
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
01.01.2022 bis 31.12.2022 ist unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild. Die Gesellschaft
beachtete bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
hinsichtlich der Bilanzierung, der Bewertung und des
Ausweises die Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrichtlinien-Gesetztes sowie der Satzung.
Gem. §267a HGB sind auf den vorliegenden
Jahresabschluss die ergänzenden Vorschriften für
kleine Kapitalgesellschaften anzuwenden. Der Anlagenspiegel
ist in einer gesonderten Anlage dargestellt. Die Gliederung
der Bilanz entspricht den §§ 265, 266, die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung dem § 275
HGB.
Für Zwecke der Offenlegung wurden entsprechend
§ 326 HGB bei der Erstellung des Anhangs und der
Bilanz die größenabhängigen Erleichterungen
gem. § 288 Satz 1 und § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB in
Anspruch genommen.
II.
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
1. Bilanzierungsmethode
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2022
enthält alle bilanzierungspflichtigen
Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und
Rechnungsabgrenzungsposten. Aufwendungen und Erträge
wurden periodengerecht abgegrenzt.
Posten der Aktivseite wurde nicht mit Posten der
Passivseite, Erträge nicht mit Aufwendungen saldiert.
Rückstellungen wurden entsprechend § 249
Abs. 1 Satz 1 HGB passiviert.
2. Bewertungsmethode
Die Vermögensgegenstände sind einzeln
bewertet worden. Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 255 Abs.
1 HGB vermindert um die steuerlich zulässigen
Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden linear vorgenommen.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 €
wurde entsprechend den steuerlichen Regelungen die
Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch
genommen. Der Anlagenspiegel ist in der Anlage
gemäß § 268 Abs. 2 HGB ausgewiesen. Dabei
sind ausgehend von den gesamten historischen
Anschaffungskosten (Brutto-Prinzip) die Zugänge und
Abgänge des Geschäftsjahres - ebenfalls mit den
Anschaffungskosten oder Herstellungskosten
aufgeführt. Weiter sind der Buchwert zum 31.12.2022
sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres 2022
angegeben.
Bei den Gegenständen des Umlaufvermögens
wurde dem Niederstwertprinzip Rechnung getragen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder
mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, wurden angemessene
Wertabschläge vorgenommen. Uneinbringliche Forderungen
wurden abgeschrieben.
Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten bei vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie sonstige Verbindlichkeiten sind mit dem Nennbetrag,
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit
dem Rückzahlungsbetrag bewertet worden.
III.
Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)
1. Angaben gem. § 285 Ziff. 10 HGB
Während des Geschäftsjahres 2022 wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Geschäftsführer: Gezem Sahiti, Oberhausen
2. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses
Der alleinige Geschäftsführer
schlägt vor, den Jahresüberschuss Höhe
43.098,23 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Oberhausen, den 15. August 2023
General Bau GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.08.2023
festgestellt.
|