Herstellung von Sportgeräten
SYSline Informationssysteme GmbH
Industriestraße 2, 51643 Gummersbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Bonsels seit 2.7.2002 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SYSIine Informationssysteme GmbHGummersbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2012A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen i.S.d. §§ 264 ff. HGB aufgestellt worden. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind in der Regel im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Gegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Soweit erforderlich werden im Rahmen des § 253 Abs. 3 HGB außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen wird die branchenübliche Nutzungsdauer zugrundegelegt. Die Abschreibungen des Anlagevermögens erfolgen linear, wobei auf die Zugänge des Geschäftsjahres die Abschreibung zeitanteilig angesetzt wird. Soweit die Anschaffungskosten für ein Anlagegut den Betrag von 410 Euro nicht überschreiten, werden diese als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben und im Anlageverzeichnis als Abgang dargestellt. Die Vorräte werden grundsätzlich mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden die Materialkosten, die Fertigungskosten, die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist, eingerechnet. Die Ermittlung erfolgt bei den Erzeugnissen retrograd. In den Vorräten liegende Risiken werden durch entsprechende Abschläge zum am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert berücksichtigt. Die übrigen Posten des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungskosten, dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Den Risiken im Forderungsbestand wird soweit erforderlich durch Einzelwertberichtigungen sowie durch Pauschal- wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und ggfs. für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sowie in den Fällen des § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 HGB gebildet. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Ggf. werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert 3. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. B. Angaben zur Bilanz Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die geschäftlich üblichen Eigentumsvorbehalte. C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. angewendetes Verfahren Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. D. Sonstige Angaben 1. Mitglieder der Geschäftsführung Alleinvertretungsberechtigt während des gesamten Geschäftjahres war: Herr Matthias Bonsels. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2013 festgestellt.
Gummersbach, den 12. Dezember 2013 gez.: Matthias Bonsels |
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