Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 213333
Vorher
Benefit zweite Betriebsgesellschaft mbH
Eingetragen
10.8.2018
Branche
Betrieb von SportanlagenErbringung von Dienstleistungen des Sports a. n. g.Herstellung von Sportgeräten
Gegenstand
Betrieb eines oder mehrerer Fitnessstudios

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Constantin Barkowski
seit 21.5.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Constantin Barkowski
Oldenburg
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Benefit Vechta GmbH

Vechta

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 821.526,92 870.054,92
I. Sachanlagen 821.526,92 870.054,92
B. Umlaufvermögen 47.787,07 37.615,95
I. Vorräte 10.778,00 5.841,03
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.023,07 1.845,97
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 23.986,00 29.928,95
C. Rechnungsabgrenzungsposten 16.437,68 13.679,40
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 51.611,82 188.081,09
Summe Aktiva 937.363,49 1.109.431,36

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 213.081,09 147.579,37
III. Jahresüberschuss 136.469,27 -65.501,72
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 51.611,82 188.081,09
B. Rückstellungen 15.880,00 13.660,00
C. Verbindlichkeiten 856.619,70 949.175,54
D. Rechnungsabgrenzungsposten 64.863,79 146.595,82
Summe Passiva 937.363,49 1.109.431,36

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§276,288HGB) und bei der Offenlegung (§327HGB) des Jahresabschlusses wurden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und soweit die Aussagekraft nicht beeinträchtigt wird, in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Im Berichtsjahr waren keine Änderungen in der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung ist mit den Vorjahreswerten vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, etwaige Grundstücksrechte nicht mit etwaigen Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Etwaige Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Allgemeine Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß §7Abs.1EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 1.000,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

3. Finanzanlagen

Das Unternehmen hatte im Berichtsjahr keine Finanzanlagen.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden diese auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt.

5. Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

7. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

8. Pensionsrückstellungen

Das Unternehmen hat weder im Berichtsjahr noch in Vorjahren Pensionszusagen erteilt.

IV. Angaben zum Unternehmen

Gemäß § 264 Abs. 1a HGB sind im Jahresabschluss nachfolgend aufgeführte Angaben zum Unternehmen zu machen:

Firma BenefitVechtaGmbH
Sitz 26121 Oldenburg
Registergericht Oldenburg
Registernummer HRB213333

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Aufstellung gemäß § 284 Abs. 3 HGB sind aus dem den Anhang beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.

Die Gesellschaft bilanziert keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB.

Anteile oder Anlageaktien an inländischen Investmentvermögen i. S. d. § 1 des Investmentgesetzes oder vergleichbaren Investmentanteilen i. S. d. § 285 Nr. 26 HGB bestanden im Berichtsjahr nicht.

Im Berichtsjahr wurden keine Finanzinstrumente zu Finanzanlagen gem. § 266 Abs. 2 A. III. HGB genutzt, so dass Angaben hierzu gem. § 285 Nr. 18 und 20 HGB nicht zu machen sind.

Im Berichtsjahr wurden keine Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB gebildet.

Im Berichtsjahr wurden Vermögensgegenstände und Schulden nicht nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet.

Die Forderungen setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

Forderungen in €
Sonstige Vermögensgegenstände 13.023,07
davon gegen Gesellschafter 2.508,25

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

Rückstellungen Anfangsbestand
in €
Auflösung
in €
Zuführung
in €
Endbestand
in €
Sonstige Rückstellungen 13.660,00 13.160,00 15.380,00 15.880,00
Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 416.922,73
davon entfallen auf:
a) Steuern EUR 19.217,95
b) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 189,11

Die weiteren Verbindlichkeiten setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

Verbindlichkeiten in €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 432.020,26
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.676,71
Sonstige Verbindlichkeiten 416.922,73
davon gegenüber Gesellschafter 320.667,26

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren gemäß § 285 Nr. 1 Buchstabe a) HGB betrug im Berichtsjahr € 374.535,34.

Zur Abwendung der Überschuldung traten der Gesellschafter gemäß Rangrücktrittsvereinbarung aus dem Jahr 2021 in Höhe seiner gesamten Darlehensforderung hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger zurück.

Die Verbindlichkeiten, die durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gemäß § 285 Nr. 1 Buchstabe b) HGB gesichert sind, betragen:

Gesamtbetrag
in €
Art Form
(Valuta am Berichtsjahresende)
540.000,00 Abtretung Abtretung einer Lebensversicherung über € 250.000,00
(432.020,26) Bürgschaft durch Herrn Constantin Barkowski über € 417.000,00 und € 250.000,00
Bürgschaft Bürgschaft durch die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB)

C. Ergänzende Angaben

Angaben zu den Geschäftsführern

Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtsjahr:

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Barkowski Constantin Kaufmann Einzelvertretung Befreiung von § 181 BGB

Auf die Angabe der Geschäftsführergehälter wurde - unter Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB - verzichtet.

Die Gesellschaft hat dem Geschäftsführer im Berichtsjahr kein Mitarbeiterdarlehen gewährt.

Die Gesellschaft hat dem Geschäftsführer im Berichtsjahr keine Vorschüsse gewährt.

Die Gesellschaft ist zugunsten des Geschäftsführers keine Haftungsverhältnisse eingegangen.

D. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Verlustvortrag -213.081,09
Jahresüberschuss 136.469,27
wie folgt zu verwenden:
Vortrag auf neue Rechnungen -76.611,82

Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 3.12.2024.

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