Solinger
Plastik Zuschlag GmbH
Solingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
38.184,00 |
46.234,00 |
| I.
Sachanlagen |
38.184,00 |
46.234,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
489.739,74 |
558.629,05 |
| I.
Vorräte |
178.244,49 |
208.226,51 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
75.621,06 |
85.733,09 |
| davon
gegen Gesellschafter |
26.888,68 |
15.660,57 |
| III.
Wertpapiere |
233.605,40 |
260.223,86 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.268,79 |
4.445,59 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
122.691,53 |
23.703,80 |
| Aktiva |
650.615,27 |
628.566,85 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Kapitalrücklage |
100.000,00 |
100.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
214.682,18 |
141.655,84 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
110.267,73 |
84.306,34 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
122.691,53 |
23.703,80 |
| B.
Rückstellungen |
475.812,39 |
506.674,27 |
| C.
Verbindlichkeiten |
174.802,88 |
121.892,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
174.802,88 |
121.892,58 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
245,05 |
|
| Summe
Passiva |
650.615,27 |
628.566,85 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Die Solinger Plastik Zuschlag GmbH wurde mit
Gesellschaftsvertrag vom 28.11.1985 gegründet. Sitz
der Gesellschaft ist Solingen. Die Eintragung der
Gesellschaft im Handels-register des Amtsgerichts Wuppertal
erfolgte unter der Nummer HRB 15240.
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von
und der Handel mit thermoplastischen Artikeln und
Kunststoffartikeln aller Art, auch in Verbindung mit
Metallteilen, sowie die Werkzeugherstellung und der
Formenbau.
Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere
gleichartige, ähnliche oder andere Unternehmen zu
errichten, zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen,
deren Geschäftsführung und Vertretung als
persönlich haftende Gesellschafterin im Rahmen einer
Kommanditgesellschaft zu übernehmen,
Zweigniederlassungen zu errichten sowie sämtlichen
Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Zweck
der Gesellschaft zu fördern.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
102.258,38 €. Die Stammeinlagen sind voll erbracht.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2023
unverändert eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne
von § 267 Abs. 1 HGB. Sie hat von den
Erleichterungsvorschriften des § 266 Abs. 1 Satz 3,
§ 276 sowie § 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht.
Ein Lagebericht wurde gemäß
§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erstellt.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen linear über
die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Bewegliche
Anlagegüter werden entsprechend den steuerlichen
Regelungen zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige
Anlagegüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG werden
im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben.
Die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen
Posten des Anlagevermögens sind im Anlagenspiegel
dargestellt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu
Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwert-
prinzips.
Die Forderungen werden grundsätzlich zum
Nennwert bewertet. Dem allgemeinen Kredit- risiko wird
durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken sowie alle ungewissen Verpflichtungen
und wurden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages gebildet.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der
"projected unit credit method" errechnet. Als biometrische
Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von
Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird erstmalig ein
von der Deutschen Bundesbank vorgegebener
durchschnittlicher Marktzinssatz von 6,00 % bei der
Bewertung zugrunde gelegt. Gehalts- und Rentenanpassungen
wurden, soweit nach der Art der erteilten Zusage notwendig,
berücksichtigt.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich im Jahr
2010 ein zusätzlicher einmaliger
Rückstellungsbetrag in Höhe von 33.679,00 €.
Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67
Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und von diesem
Betrag jährlich ein fünfzehntel den
Pensionsrückstellungen in Höhe von
2.246,00 € zugeführt. Die Zuführung
wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als
außerordentlicher Aufwand gezeigt. Der noch nicht in
der Bilanz zum 31.12.2023 ausgewiesene Betrag beläuft
sich auf 2.235,00 € und wird innerhalb des
verbleibenden Übergangszeitraums den
Pensionsrückstellungen zugeführt.
Zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen
Überschuldung der Gesellschaft ist der
Gesellschafter-Geschäftsführer Heiko Zuschlag
durch eine Rangrücktrittsvereinbarung vom 15. Dezember
2022 mit seinem o. a. Anspruch aus der Pensionszusage
hinter sämtliche gegenwärtigen und künftigen
Verbindlichkeiten der Gesellschaft zugunsten
sämtlicher anderer Gläubiger der Gesellschaft
zurückgetreten
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2023 war Heiko Zuschlag zum
alleinigen Geschäftsführer bestellt.
4.
Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres in
Höhe von € 110.267,73 ist mit dem
Verlustvortrag in Höhe von € 214.682,18 zu
addieren und auf neue Rechnung
vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Solingen, 10. Dezember
2024
gez.
Heiko Zuschlag
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2024
festgestellt.
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