BSH
Vertriebs GmbH
Singen
Hohentwiel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
59.035,00 |
25.518,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.439,00 |
13.169,00 |
| II.
Sachanlagen |
48.596,00 |
12.349,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
553.695,36 |
953.553,30 |
| I.
Vorräte |
374.715,36 |
812.527,84 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
137.830,85 |
64.422,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
10.346,51 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
41.149,15 |
76.602,81 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.566,70 |
7.810,17 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
369.000,81 |
|
| Aktiva |
987.297,87 |
986.881,47 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
912,45 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Verlustvortrag |
50.216,74 |
49.880,58 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
369.913,26 |
336,16 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
369.000,81 |
|
| B.
Rückstellungen |
9.692,29 |
8.959,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
977.605,58 |
972.010,02 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
5.000,00 |
| Summe
Passiva |
987.297,87 |
986.881,47 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die BSH Vertriebs GmbH hat ihren Sitz in Singen. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB
541410 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
sowie des GmbHG aufgestellt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Werten zwischen EUR 250,01 und EUR 800,00
werden sofort und voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
ursprünglichen Anschaffungskosten - so weit nicht
ein niedrigerer Wert beizulegen war.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch
Bildung angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen hatte eine Restlaufzeit
über einem Jahr TEUR 0.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihren
Rückzahlungsbeträgen bilanziert.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
C. Angaben zu Posten der Bilanz
Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der
bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der
Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Zur
Beseitigung der insolvenzrechtlichen Überschuldung
sind folgende Maßnahmen vorgenommen worden:
Angaben zum qualifizierten Rangrücktritt
gemäß § 285 Nr. 1a HGB
Es wurde eine qualifizierte
Rangrücktrittsvereinbarungen gemäß §
19 Abs. 2 Satz 2 InsO getroffen. Dies betrifft die
Forderung zum 31.12.2022 der Holzwerke Riedlinger GmbH in
Höhe von EUR 461.191,95. Der Gläubiger hat
sich verpflichtet, auf die Rückzahlung zu verzichten,
soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit oder
Überschuldung der Gesellschaft im Sinne der
§§ 17, 19 InsO führen würden. Eine
Rückzahlung darf erst nach vollständiger
Befriedigung aller anderen Gläubiger und nur aus einem
die Verbindlichkeiten übersteigenden
Aktivvermögen erfolgen.
Die Vereinbarung wurde als Vertrag zugunsten der
Gläubigergesamtheit gemäß
§ 328 BGB ausgestaltet. Dadurch werden die
Forderungen im Überschuldungsstatus nicht
berücksichtigt und als funktionales Eigenkapital
behandelt. Steuerlich bleiben die Verbindlichkeiten
weiterhin passiviert, da die Erfüllung nicht
ausschließlich von künftigen Gewinnen oder
Liquidationserlösen abhängt, sondern auch aus
sonstigem freiem Vermögen erfolgen kann.
Die
sonstigen Rückstellungen setzten sich aus
Kosten für die Jahresabschlusserstellung,
Urlaubsrückstellungen und die Aufbewahrung der
Unterlagen zusammen.
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr beträgt TEUR 516 (Vj. TEUR 376).
Der
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
Bilanzstichtag TEUR 461 (Vj. TEUR 0).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus dem Mietvertrag über die betrieblich
genutzte Immobile und Leasingverträge ergibt sich eine
jährliche Zahlungsverpflichtung in Höhe von TEUR
26.
D. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 3
Arbeitnehmer beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch die
Geschäftsführer Herr Ulrich Riedlinger,
Dipl.-Ing. (FH) und Herr Gerd Richter. Zum 19.10.2022 wurde
Herr Gerd Richter als Geschäftsführer der
Gesellschaft abberufen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Singen, den 09.07.2025
Ulrich Riedlinger
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.07.2025
festgestellt.
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