Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 96640
Eingetragen
10.10.1991
Branche
Montage, Installation und Aufbau von Ständen auf Märkten, Ausstellungen und MessenErrichtung von FertigteilbautenHerstellung von Küchenmöbeln
Gegenstand
Messebau aus vorgefertigten Teilen. Küchenendmontagen aus vorgefertigten Teilen. Bauabdichtung (Holz- und Bautenschutz) ferner: Durchführung von Raumaustattungen und Großdekorationen von Messen, Kongressen und Veranstaltungen aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Wainald
seit 29.10.2001
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Tri-Projekt Messebau GmbH

Türkenfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 23.663,12 26.044,18
I. Sachanlagen 23.663,12 26.044,18
B. Umlaufvermögen 32.684,52 48.223,82
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.542,08 8.499,15
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 850,00 1.150,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.142,44 39.724,67
C. Aktive latente Steuern 1.809,71 1.605,42
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 8.923,62 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 67.080,97 75.873,42

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 3.249,71
I. gezeichnetes Kapital 26.075,89 26.075,89
II. Gewinnrücklagen 5.112,91 5.112,91
III. Bilanzverlust 40.112,42 27.939,09
davon Verlustvortrag 27.939,09 30.125,21
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 8.923,62 0,00
B. Rückstellungen 25.969,56 23.198,11
C. Verbindlichkeiten 41.111,41 49.425,60
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 21.534,31 49.425,60
Bilanzsumme, Summe Passiva 67.080,97 75.873,42

Anhang

zum 31. Dezember 2011

1. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

1.1. Ausführungen zu den Bilanzierungsmethoden (§§ 238 - 251 HGB)

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungs­vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes - BilMoG - vom 29. Mai 2009 aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftervertrages zu beachten.

1.2 . Ausführungen zu den Bewertungsmethoden (§§ 252 - 256 HGB)

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Der nach dem Steuerrecht zulässige Sam­melposten und die Vorschriften für geringwertige Wirtschaftsgüter wurden in der Handelsbilanz übernommen, da die Auswirkungen keinen erheblichen Einfluss auf das handelsrechtliche Ergebnis haben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum erwartbaren Erfül­lungs- bzw. Rückzahlungsbetrag unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostenänderungen und einer Abzinsung mit einem laufzeitkongruenten Zinssatz bei einer Laufzeit von mehr als einem Jahr angesetzt.

1.3. Methoden der Umrechnung von Fremdwährungspositionen (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)

Bei Valutaforderungen und -verbindlichkeiten erfolgt die Bewertung zum Wechselkurs am Entste­hungsstichtag der Forderung bzw. Verbindlichkeit, soweit nicht ein gesunkener oder gestiegener Wechselkurs eine Abwertung der Forderung bzw. Höherbewertung der Verbindlichkeit erforderlich war.

1.4 . Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)

Gegenüber dem Vorjahr wurde von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nur insoweit abgewichen, als dies für die neuen Rechnungslegungsvorschriften notwendig war. Die Erleichterungen nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden in Anspruch genommen.

2. Spiegel für Verbindlichkeiten Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1 HGB)

Verbindlichkeiten, mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, bestehen zum Abschlussstichtag nicht.

3.  Pensionsrückstellungen

3.1 . Berechnungsgrundlagen

Die Ermittlung der Soll-Werte der Pensionsverpflichtungen n. F. erfolgte nach § 253 HGB n. F..


3.2. Verrechnung gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB


Pensionsrückstellung nach BilMoG      27.163,50 €
./. Saldierungsfähiges Vermögen         9.517,82 €
Pensionsrückstellung                       17.645,68 €

4. Gewährte Kredite an die Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9c HGB) bzw. an die Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG)  
                                                                         Forderungen     Verbindlichkeiten
Gesellschafter-Geschäftsführer:                                 5.742,02 €                436,00 €
  
5. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB)

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren zum Geschäftsführer gem. § 25 GmbHG bestellt:

Herr Jürgen Wainald
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2011 - 31.12.2011

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 436,00 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 5.742,02 EUR.

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 5.734,89 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.08.2012 festgestellt.

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