Tri-Projekt
Messebau GmbH
Türkenfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.663,12 |
26.044,18 |
| I.
Sachanlagen |
23.663,12 |
26.044,18 |
| B.
Umlaufvermögen |
32.684,52 |
48.223,82 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.542,08 |
8.499,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
850,00 |
1.150,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.142,44 |
39.724,67 |
| C.
Aktive latente Steuern |
1.809,71 |
1.605,42 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
8.923,62 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
67.080,97 |
75.873,42 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
3.249,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Gewinnrücklagen |
5.112,91 |
5.112,91 |
| III.
Bilanzverlust |
40.112,42 |
27.939,09 |
| davon
Verlustvortrag |
27.939,09 |
30.125,21 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
8.923,62 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
25.969,56 |
23.198,11 |
| C.
Verbindlichkeiten |
41.111,41 |
49.425,60 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
21.534,31 |
49.425,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
67.080,97 |
75.873,42 |
Anhang
zum 31. Dezember 2011
1. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
1.1. Ausführungen zu den Bilanzierungsmethoden
(§§ 238 - 251 HGB)
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes - BilMoG -
vom 29. Mai 2009 aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftervertrages zu beachten.
1.2 . Ausführungen zu den Bewertungsmethoden
(§§ 252 - 256 HGB)
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Der
nach dem Steuerrecht zulässige Sammelposten und
die Vorschriften für geringwertige
Wirtschaftsgüter wurden in der Handelsbilanz
übernommen, da die Auswirkungen keinen erheblichen
Einfluss auf das handelsrechtliche Ergebnis haben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum erwartbaren
Erfüllungs- bzw. Rückzahlungsbetrag unter
Berücksichtigung zukünftiger Preis- und
Kostenänderungen und einer Abzinsung mit einem
laufzeitkongruenten Zinssatz bei einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr angesetzt.
1.3. Methoden der Umrechnung von
Fremdwährungspositionen (§ 284 Abs. 2 Nr. 2
HGB)
Bei Valutaforderungen und -verbindlichkeiten erfolgt
die Bewertung zum Wechselkurs am Entstehungsstichtag
der Forderung bzw. Verbindlichkeit, soweit nicht ein
gesunkener oder gestiegener Wechselkurs eine Abwertung der
Forderung bzw. Höherbewertung der Verbindlichkeit
erforderlich war.
1.4 . Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
Gegenüber dem Vorjahr wurde von den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nur insoweit
abgewichen, als dies für die neuen
Rechnungslegungsvorschriften notwendig war. Die
Erleichterungen nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden in
Anspruch genommen.
2. Spiegel für Verbindlichkeiten Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1 HGB)
Verbindlichkeiten, mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren, bestehen zum Abschlussstichtag nicht.
3. Pensionsrückstellungen
3.1 . Berechnungsgrundlagen
Die Ermittlung der Soll-Werte der
Pensionsverpflichtungen n. F. erfolgte nach § 253 HGB
n. F..
3.2. Verrechnung gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
Pensionsrückstellung nach
BilMoG 27.163,50 €
./. Saldierungsfähiges
Vermögen
9.517,82 €
Pensionsrückstellung
17.645,68 €
4. Gewährte Kredite an die
Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9c HGB) bzw. an
die Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Forderungen Verbindlichkeiten
Gesellschafter-Geschäftsführer:
5.742,02
€
436,00 €
5. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren zum
Geschäftsführer gem. § 25 GmbHG bestellt:
Herr Jürgen Wainald
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 436,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 5.742,02
EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 5.734,89
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.08.2012 festgestellt.
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