Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 5197
Vorher
Automotive Safety Technologies GmbH
Eingetragen
7.7.2009
Branche
Wagniskapital-BeteiligungsgesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Mehrzweckindustrierobotern
Gegenstand
Entwicklung von Technologien im Bereich von softwarebasierten Fahrzeugsicherheitsfunktionen und systemen mit Hilfe des Know-hows der Gesellschafter

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ole Harms
seit 20.1.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
CARIAD SE
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

VAIVA GmbH

Gaimersheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

I. Grundlagen des Unternehmens

A. Geschäftsmodell

Die VAIVA GmbH wurde 2009 gegründet und entwickelt anspruchsvolle System- und Softwarelösungen für sogeannte "Advanced Driver Assistance Systems" (ADAS), das Autonome Fahren und für integrale Fahrzeugsicherheit. Das Geschäftsmodell umfasst drei verschiedene Ausprägungen, von denen insbesondere (2) und (3) aktuell und in den kommenden Jahren kontinuierlich ausgebaut werden:

(1) Engineering Services

(2) Advisory Services

(3) Eigene Produkte, insbesondere im Bereich Tooling

Durch eigene Produktentwicklungen und Patente schafft VAIVA geistiges Eigentum für wesentliche Zukunftstechnologien und stellt damit nicht nur die eigene Relevanz und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig sicher, sondern auch die der Kundenunternehmen.

Dabei deckt das Unternehmen alle Phasen des System- und Softwareentwicklungsprozesses ab: Von der Anforderungsdefinition und Funktionsspezifikation, über Funktionsvalidierung, Systemauslegung, Simulation und Softwareentwicklung bis zur Absicherung auf unterschiedlichen Ebenen mit jeweils hoher eigener Tool-, Methoden- und Prozesskompetenz.

Die VAIVA GmbH erbringt ihre Leistungen sowohl in hybriden Arbeitsumgebungen (Büro/ remote) und an Kundenstandorten im In- und Ausland, jeweils in enger Zusammenarbeit mit ihren Kunden und Partnern aus dem Automotive- und Technologiebereich.

B. Forschung und Entwicklung

Innerhalb des Engineering Produktportfolios entwickelt VAIVA Funktionen und Software von der ersten Idee über die Vorentwicklung bis hin zur Serie. Das umfasst einerseits die Entwicklung geeigneter Algorithmen mithilfe von Simulation und virtuellen Methoden und andererseits die Umsetzung dieser - entweder modellbasiert und/ oder handcodiert - sowohl als Funktions-Prototyp als auch für den Serieneinsatz in Embedded Systemen in verschiedenen Fahrzeugplattformen.

Die Integration in ein virtuelles Umfeld und/ oder in Versuchsfahrzeuge ermöglicht es VAIVA dabei, alle Funktionen frühzeitig im Entwicklungsprozess zu "erfahren" und die für sicherheitsrelevante Funktionen notwendige Robustheit zu erreichen. Die Bewertung der Effektivität im realen Verkehrsgeschehen insbesondere von Sicherheitsfunktionen ist ein zentraler Aspekt des Kompetenzspektrums der VAIVA GmbH. Des Weiteren werden hier Realunfälle in der Simulation rekonstruiert, analysiert und ausgewertet, um die Entwicklung neuer, innovativer Fahr- und Sicherheitsfunktionen zu unterstützen.

Fahrerassistenzsysteme sind ein wichtiger Baustein zur Vermeidung von Unfällen. Kompetenzen von VAIVA in diesem Feld liegen einerseits im Bereich Sensorik und andererseits im Bereich Algorithmen- und Softwareentwicklung. Durch die Verknüpfung von Fahrzeugdaten in Kombination mit Informationen von Umfeld-Sensoren wird der Fahrer zunächst vor Gefahren gewarnt. Sollte diese Information unbeachtet bleiben, erfolgt eine Eskalation. So werden beispielsweise bei drohender unvermeidbarer Kollision Schutzfunktionen aktiviert. Während die Expertise des Unternehmens im Hinblick auf Sensorik insbesondere die zuverlässige, automotive-taugliche Umfelderkennung abdeckt, liegt sie im Feld Algorithmen- und Softwareentwicklung vor allem auf der Erstellung und Anwendung einheitlicher Methoden und Prozesse, aber auch im frühzeitigen Einsatz von Simulationstechniken. Hierbei werden aktuelle Sensoren, wie Radar, LiDAR oder Kameras für die Daten- und Objektgewinnung verwendet.

Im Bereich Simulation kommen virtuelle Entwicklungsmethoden wie Finite Elemente, Stochastische Simulation oder Fahrsimulationen umfassend zum Einsatz. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, die Datenbasis für die Entwicklung und Auslegung von Integralen Sicherheits- und Fahrerassistenzfunktionen frühzeitig im Entwicklungsprozess zu erzeugen und damit Effizienz, Qualität und Wirkfeld der Funktionen deutlich zu erhöhen. Gleichzeitig bleibt der Entwicklungsprozess durch kontinuierliche Komplexitätsreduktion beherrschbar. Die VAIVA GmbH deckt auch hier die gesamte Kette von der Fahrsimulation bis zur FEM-Crashsimulation ab. Dabei können unterschiedlichste Zielsetzungen adressiert werden: Neben dem Bearbeiten von Fragestellungen aus dem Bereich der Komponenten-, der Struktur- und der Insassenschutzauslegung gilt es auch, Sensorsignale zu berechnen oder Menschmodelle für die Simulation weiterzuentwickeln. Mit dieser Weiterentwicklung der Simulationsmethoden und virtuellen Funktionsentwicklungen leistet VAIVA einen wichtigen Beitrag zu einer kontinuierlichen Verbesserung in der Fahrzeug- und Funktionsauslegung für integrale Sicherheit.

Funktionen/ Systeme/ Komponenten für teilautonome und autonome Fahrfunktionen sowie für integrale Sicherheit sind anspruchsvoll zu verifizieren und abzusichern. Auch diese Absicherungsprozesse werden ganzheitlich durch VAIVA erbracht, z.B. im Hinblick auf die Anforderungsanalyse, die Projektsteuerung und die Testdurchführung entsprechend den gültigen Normen, etwa unter dem Aspekt der Funktionalen Sicherheit ISO 26262.

Das Unternehmen verfügt über umfangreiche Erfahrungen in integrierten Entwicklungs- und Testumgebungen und dem damit verbundenen Einsatz von unterschiedlichen In-the-Loop-Techniken (XIL) wie Model-, Software-, Processor- und Hardware-in-the-Loop. In der Hardware-in-the-Loop (HiL)-Absicherung beispielsweise für einzelne Komponenten, für vernetzte Steuergeräteverbünde, Sensoren und Fahrzeugfunktionen. Das umfasst die Konzeption, Automatisierung und Betreuung komplexer Komponentenprüfstände für elektrische, elektronische und funktionsorientierte Tests. Beispiele für komplexe Verifikationsverantwortungen in der Vergangenheit sind etwa das Airbag-Steuergerät, der Safety Computer, die Insassenerkennung, reversible Gurtstraffer oder die Absicherung von Kamerafunktionen. Die Erprobung und Absicherung vernetzter FAS/HAF-Funktionen (Fahrerassistenzsysteme/ Hochautomatisiertes Fahren) und komplexer integraler Sicherheitsfunktionen, sowie deren Simulation und Modellierung mittels komplexer HiL-Modelle in MATLAB und Simulink sind weitere Beispiele.

Die effiziente Entwicklung von Funktionen in den Bereichen Fahrerassistenz, autonomes Fahren und Integrale Sicherheit bedarf geeigneter Methoden und Tools. Die richtigen Werkzeuge hierfür auszuwählen, zu entwickeln und anzuwenden, ist eine weitere Kernkompetenz von VAIVA. Mit Hilfe dieser Werkzeuge ist es so zum Beispiel möglich, im Rahmen der Algorithmen-Entwicklung die Synergien zwischen Fahrerassistenz und Sicherheit zu identifizieren und optimal zu nutzen. Von VAIVA entwickelte Algorithmen und Prädiktoren werden dabei ASIL-konform implementiert und abgesichert. Darüber hinaus entwickelt das Unternehmen mit bewährten Tools und Frameworks, die das System-Engineering kontinuierlich unterstützen und bringt zudem innovative Technologien und Tools insbesondere im Bereich der "Virtuellen Entwicklung" zum Einsatz. Hierzu gehören auch die Generierung von Simulationsdaten für die Funktions- und Vorentwicklung, die Entwicklung und der Betrieb von Fahrsimulatoren sowie das Einbetten existierender und zukünftiger Fahrerassistenz- und Sicherheitssysteme in eigene Simulationsumgebungen. Bei Anwendung eines integralen Entwicklungsprozesses werden in der datenbasierten Entwicklung und im Szenario-Management mit den dazugehörenden Tools Traceability und Transparenz in den Design-Entscheidungen sichergestellt.

Für Funktionen, Systeme und Software im Bereich der integralen Sicherheit und/ oder automatisierten Fahrfunktionen ist die Arbeit gemäß internationaler Standards Voraussetzung. Diese Qualifikationen wurden und werden durch interne und externe Audits der Firma sowie innerhalb von Projekten regelmäßig erfolgreich bestätigt, u.a. mit dem Erreichen von ASPICE Level 2 in großen Serienprojekten.

Die langjährigen, umfassenden Erfahrungen in der Umsetzung von großen System- und Software-Serienprojekten in Verbindung mit eigenem Tooling und einem robusten Prozessmodell gibt VAIVA seit 2023 auch im Rahmen des neuen Leistungsangebots "VAIVA Technology & Implementation Consulting" an die Kunden weiter.

Darüber hinaus hat das Unternehmen im Jahr 2023 die Basis für ein eigenes, skalierbares Produktgeschäft gelegt. In Eigenentwicklung und auf Basis eigener, patentierter IP wurde der Kern (PoC - "Proof of Concept") einer Simulationsplattform entwickelt und validiert. In Q1/2024 soll die Vermarktung dieses Produkts in einer ersten Entwicklungsstufe (MVP - "Minimum Viable Produkt) begonnen und dann schrittweise ausgebaut werden.

II. Wirtschaftsbericht

A. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Herausforderungen und Aufgabenstellungen im Kontext des sogenannten "Software Driven Vehicle" (SDV) und bezogen auf VAIVAs Geschäftsfokus - assistierte und autonome Fahrfunktionen, Fahrzeugsicherheit und Tooling - sind maßgebliche Treiber einer umfassenden Transformation der Automobilindustrie weltweit. Hier wird sich maßgeblich die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit der Fahrzeughersteller, Zulieferer und Mobilitätsanbieter entscheiden.

VAIVA leistet einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung von drei der bedeutendsten transformativen Herausforderungen:

1) "Safety Challenge": Wie kann man der "Vision Zero" näherkommen und die Zahl der Verkehrstoten massiv reduzieren, insbesondere im Hinblick auf die individuelle Mobilität und besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer?

2) " Mobility Challenge": Wie lassen sich dringend benötigte, neue (autonome) Mobilitätslösungen realisieren, die nachhaltig sind und breite Teilhabe und Inklusion gewährleisten?

3) "Competitiveness Challenge": Wie kann die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit einer der Schlüsselindustrien in Europa gesichert werden?

Die VAIVA GmbH verfügt aufgrund ihrer Kompetenzen und ihrer fast 15-jährigen Erfahrungen in anspruchsvollen Vorentwicklungs- und komplexen Serienprojekten über wichtige Alleinstellungsmerkmale in ihrem Zielmarkt. Diese Positionierung ("Unique VAIVA Proposition") konnte auch in 2023 bestätigt und weiter ausgebaut werden.

Als "Best in Class", also führend in seinem Zielmarkt sieht sich das Unternehmen insbesondere in:

• Prozessen, Methoden und Tools (PMT) für System- und Softwareentwicklung im Automobilbereich, etwa in Bezug auf ASPICE Level 2 konformes Prozessmodell (in der Serienentwicklung erprobt und ständig verbessert), im Hinblick auf MISRA, Qualitätssicherung, Funktionale Sicherheit oder bezogen auf Lieferantenmanagement entlang des Freigabeprozesses

• "State-of-the-art" Softwareentwicklung inklusive der jeweiligen Tools und Technologien

• Wirkmächte Entwicklungswerkzeuge (Tools), etwa zur Innenraum-Simulation für integrierte Sicherheitssysteme, FEM (Finite Elemente Methode) Automatisierung, Unfallschwereschätzung oder für eine Cloud-basierte, integrierte Entwicklungsumgebung

• Data Science, z. B. im Hinblick auf Unfalldatenbanken (AARU, GIDAS, NASS-x, ...), Biomechanik oder Menschmodelle

• Vorentwicklungs- und Konzeptarbeit, etwa für den Einsatz von Machine Learning in der Trajektorienberechnung/ -voraussage, die Prädiktion von Verletzungsschweren bezogen auf das wichtige Thema KI Absicherung / Safe AI

Darüber hinaus ist die VAIVA GmbH mit weiteren Leistungen im Top-Segment ("in best class", Top 10-20%) ihres Zielmarktes vertreten, insbesondere sind hier zu erwähnen:

• Engineering Services, z. B.

- Systementwicklung für Advanced Driver Assistance Systems (ADAS) und integrale Fahrzeugsicherheit

- Serien-Softwareentwicklung auf ASPICE L2 Niveau (Qualität, Normenkonformität)

- "End-to-end" Funktions- und Systementwicklung (insbesondere bezogen auf SWE 1-6)

- Basisdienste / Module (z. B. Unfallschwereschätzer) inkl. der Quervernetzung

• Verifikation & Validierung, z. B.

- ADAS-Simulation / virtuelle Entwicklung

- Teststrategie, Testkonzeption und Testmanagement

- Testspezifikationen inkl. der benötigten Tools / Tool-Ketten, Auslegung von Prüfständen und Testautomatisierung

Durch die kontinuierliche Übernahme strategisch wichtiger, langfristiger Projekte in Verbindung mit eigenen Produktinnovationen und gezielten, hochwertigen Weiterbildungsmaßnahmen werden diese Fähigkeiten konsequent weiterentwickelt und der hohe Wertbeitrag für die Marken des Volkswagen-Konzerns manifestiert.

Das Marktumfeld bleibt dabei extrem kompetitiv, insbesondere im Hinblick auf die Innovations- und Umsetzungsgeschwindigkeit sowohl von etablierten als auch relativ neuer Marktteilnehmer aus den USA und China. Das Angebotsspektrum der VAIVA GmbH wird weiter konsequent auf den Sweetspot des Zielmarktes für High-End Entwicklungsdienstleistungen, Advisory Services und Produkte im Bereich Integraler Sicherheits- und Fahrsysteme ausgerichtet.

B. Geschäftsverlauf und Lage

Die Gesamtleistung wurde im Vergleich zum Vorjahr mit 42.755 TEUR um ca. 6 % erhöht. Dabei sank die mittlere Anzahl von Mitarbeitern mit 215 leicht um 5 % (Vorjahr: 226). Angesichts eines weiterhin (und erwartbar auch zukünftig) sehr kompetitiven Marktumfelds stand im Jahr 2023 der sogenannte "Operational Leverage" bei VAIVA im Fokus. Während auf der einen Seite mit Einstellungen und fluktuationsbedingten Nachbesetzungen sehr vorsichtig umgegangen wurde und insbesondere herausragende Qualität im Fokus stand, wurde der Umsatz pro Mitarbeitendem signifikant gesteigert. Zwei Maßnahmenbereiche waren dafür zentral wichtig: (1) Konsequente Portfolioarbeit und Fokussierung auf differenzierende, hochwertige Leistungen und (2) kontinuierliche Prozessverbesserung und -automatisierung. Seit dem im Jahr 2021 eingeleiteten, erfolgreichen Turnaround (+2,3 % EBIT) und der Verdopplung des EBIT in 2022 (+5,1 %) bildet die wirtschaftliche Performance und finanzielle Stabilität der VAIVA GmbH ein zentrales Ziel der Geschäftsführung und des gesamten Managementteams. Daher konnte das finanzielle Ergebnis auch in 2023 wieder stark verbessert werden.

In 2023 konnten alle Ziele, die sich das Unternehmen gesetzt und mit den Anteilseignern vereinbart hatte, in relevantem Maße übertroffen werden und der 2021 eingeschlagene Weg in Richtung eines schlagkräftigen und wertvollen Technologieunternehmens konsequent weitergegangen werden. Damit wurden auch die Solidität und Resilienz des Unternehmens weiter gestärkt und damit wichtige Voraussetzungen für zukünftigen Erfolg und hohen Wertbeitrag für den Volkswagen Konzern gelegt.

Das außerhalb des Kerngeschäfts von VAIVA liegende Geschäft der Beschaffung und Lieferung von Material und Aufbauleistungen für Betriebsmesstechnik konnte in 2023 gegenüber 2022 wie geplant ausgebaut werden.

1. Ertragslage

Die Gesamtleistung für das abgelaufene Geschäftsjahr beläuft sich auf 42.755 TEUR (2022: 40.197 TEUR). Abzüglich der Aufwendungen im Rahmen der Geschäftstätigkeit ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 4.601 TEUR (2022: 2.074 TEUR). Der Bestand an in Arbeit befindlichen Aufträgen belief sich auf 109 TEUR (2022: 0 TEUR).

2. Finanzlage

Die Gesellschaft nimmt am Cash-Pooling des Volkswagen-Konzerns teil. Es bestehen daraus Forderungen in Höhe von 9.139 TEUR (2022: 18.628 TEUR), die Bestandteil der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind und im Zusammenhang mit erhaltenen Anzahlungen stehen. Die Reduzierung der Verrechnungskonten gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Rückzahlung zu hoher erhaltener Anzahlungen und auf die Leistungserbringungen von im Cash-Pool beteiligten Unternehmen zurückzuführen. Dadurch hat sich auch das Gesamtvermögen wieder wesentlich reduziert.

Vorhandene Kreditlinien und die Teilnahme am Cash-Pooling des Volkswagen-Konzerns sichern die Liquidität der Gesellschaft

3. Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich auf 23.723 TEUR (2021: 37.866 TEUR) gemindert, im Wesentlichen aufgrund des Abbaus des Warenbestands und der Rückführung der Forderungen aus dem Cash-Pool.

Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 2.228 TEUR erhöht. Die Eigenkapitalquote beträgt 40,3 % der Bilanzsumme. Im Vorjahr betrug die Eigenkapitalquote 19,4 %.

C. Finanzielle Leistungsindikatoren

Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt der Fokus auf:

- Auftragseingang

- Umsatzrendite

- Ergebnis vor Steuern

Der Status des Auftragseingangs wird monatlich aktualisiert. Er wird insbesondere bei der Kapazitätsplanung und in der rollierenden Liquiditätsplanung durch die Abbildung von Worst-Case-Szenarien berücksichtigt. Die Umsatzrendite und das Ergebnis vor Steuern werden in einer regelmäßigen Vorschau für das laufende Kalenderjahr prognostiziert. Etwaige Gegenmaßnahmen werden im Zuge dieses Prozesses konkretisiert und in der Planung berücksichtigt.

D. Gesamtaussage

Neben einem Umsatzanstieg in 2023 ist auch das Ergebnis gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen. Dies beruhte vor allem auf der konsequenten inhaltlichen, strukturellen und prozessualen Weiterentwicklung des Unternehmens. Die Erwartungen für 2023 wurden dabei übertroffen. Im Vorjahr wurde für 2023 ein Ergebnis in vergleichbarer Höhe zu 2022 prognostiziert. Letztlich wurde ein Anstieg des Ergebnisses um ca. 220 % im Vergleich zu 2022 erzielt.

Das Finanzmanagement der VAIVA ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind durch kurzfristige Forderungen gegen verbundene Unternehmen gedeckt.

III. Prognosebericht

Die Themenbereiche, in denen die VAIVA GmbH Entwicklungs- und Beratungsdienstleistungen erbringt und Produkte erstellt, gehören zu den Technologie- und Innovationsfeldern, in denen sich die langfristige Wettbewerbsfähigkeit für die Automobilindustrie entscheidet, insbesondere mit dem Fokus auf Eigenwertschöpfung, nachhaltige IP- und Knowhow-Sicherung. Gleichzeitig werden diese Felder in den kommenden Jahren bei allen Automobilherstellern und Tier1-Zulieferern höchstwahrscheinlich nicht ausgebaut oder Entwicklungsaufwendungen in diesem Bereich sogar zurückgefahren. VAIVA als strategische Beteiligung im Volkswagen Konzern wird weiter an zentralen Stellen Definitions- und Umsetzungsverantwortung übernehmen und strategisch wichtiges Know-How im Leistungsverbund sichern. Damit wird erwartet, dass der Zielmarkt für VAIVA auch in den kommenden Jahren solides Wachstum und attraktive Erträge versprechen wird.

Das Unternehmen fokussiert sich weiter konsequent auf eben diese Hochtechnologie- und Wachstumsfelder und baut hier nachhaltig Kompetenzen, IP und Referenzen im Bereich der assistierten Fahrfunktionen, des hochautomatisierten Fahrens und der integralen Fahrzeugsicherheit für zukünftige Fahrzeugplattformen auf. Zudem wird die VAIVA GmbH weiter konsequent an schlanken Strukturen, kontinuierlicher Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung arbeiten. In Verbindung mit dem in 2024 erwarteten Anstieg von Umsätzen im Advisory- und Produktgeschäft wird der bereits erwähnte "Operational Leverage" weiter ausgebaut. Daher ist mittelfristig eine positive und robuste Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erwarten, die für 2024 im Wesentlichen wie im Vorjahr eingeschätzt wird. Die operative finanzielle Leistungsfähigkeit wird vom Unternehmen in etwa auf dem Niveau von 2023 erwartet. Aufgrund von geplanten, gesteigerten Investitionen in eigene IP und Produktsubstanz wird auf ein EBIT in mittlerem einstelligen Prozentbereich abgezielt.

IV. Chancen- und Risikobericht

Die Geschäftsbasis der VAIVA GmbH ist derzeit im Wesentlichen durch Projekte mit den Hauptkunden Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, CARIAD SE, AUDI AG, Volkswagen AG, Scout Inc. und Volkswagen Nutzfahrzeuge im Bereich der Funktions-, System- und Softwareentwicklung der integralen Sicherheit, den automatisierten Fahrerfunktionen und der virtuellen Absicherung für das teilautonome und autonome Fahren geprägt. Zukünftig werden in diesem Zielmarkt des Unternehmens auch eigene, anspruchsvolle Produktlösungen platziert, die nachhaltige Lizenzerlöse erzielen sollen. Vergabeentscheidungen durch die jeweiligen Beschaffungseinheiten und -prozesse können durch VAIVA nicht beeinflusst werden. Hiermit sind immer auch Beauftragungsrisiken verbunden. Allerdings ist es zum einen der Anspruch des Unternehmens, als wahrgenommener "Thought Leader" und verlässlicher Leistungspartner mit hoher Termintreue in den besetzten Themenfeldern aktiv und bevorzugt nachgefragt zu werden. Zum anderen arbeitet das Unternehmen kontinuierlich an der Wettbewerbsfähigkeit, nicht nur auf der Leistungsseite, sondern auch bezogen auf die Preisstellung. Das wird z. B. durch Fokussierung des Projekt-/ Produkt-Mix, durch Untervergaben/ Outsourcing oder durch das konsequente Heben von Effizienzen in der eigenen Wertschöpfung erreicht. Künstliche Intelligenz spielt dabei eine herausragende Rolle in nahezu allen Wertschöpfungsbereichen und Unternehmensprozessen. Als Unternehmen, das Ki-basierte Anwendungen/ Apps und Vorgehensweisen frühzeitig produktiv einsetzt, will sich VAIVA auch mit dem Thema an die Spitze des Leistungsverbunds des Volkswagen-Konzerns und des Marktes allgemein setzen.

Durch diese Aktivitäten und eine breite Aufstellung im Volkswagen-Konzern mit intensivem und wertstiftendem Kundenbeziehungsmanagement reduziert das Unternehmen Beauftragsungsrisiken. Dabei führt es eine engemaschige Projekt- und Auslastungssteuerung durch und generiert wertvolle Erkenntnisse für Produktentwicklungen und Produktverbesserungen.

Weiterhin wird VAIVA auch in 2024 in eigene Vorentwicklung investieren, um den erarbeiteten Know-How Vorsprung zu sichern, auszubauen und wettbewerbsüberlegene Produkte zu kreieren. Substanziell sind die strategischen Kompetenzfelder des Unternehmens und deren Verankerung auf den Road Maps der Kunden so gut aufgestellt, dass weiterhin ein positiver Geschäftsverlauf zu erwarten ist.

Für 2024 ist ein sehr fokussierter Aufbau der Belegschaft in nur verhältnismäßig geringem Maße geplant. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt für hochkarätige Experten in den Kompetenzbereichen des Unternehmens (z. B. Systementwicklung, Softwareentwicklung, funktionale Sicherheit, virtuelle Entwicklung, Produktentwicklung) hat sich im Jahr 2023 leicht entspannt. Diese Entwicklung wird sich nach Einschätzung des Unternehmens in 2024 fortsetzen, zudem wird VAIVA als Arbeitgeber beständig attraktiver und sichtbarer im Markt. Gleichwohl ist das Vergütungsniveau insbesondere im Hinblick auf Top-Fachleute im europäischen Zielmarkt für VAIVA herausfordernd. Dem damit verbundenen Mitarbeitergewinnungsrisiko wirkt das Unternehmen mit verschiedenen Maßnahmen entgegegen: (1) Förderung und Weiterentwicklung eigener Top-Talente/ Ausbildung von jungen Potentialträgern, (2) weitere Stärkung der Unternehmensattraktivität mit Blick auf Produkte und Projekte, (3) intensive Bemühungen zur Mitarbeiterbindung und schließlich (4) weitere Steigerung von Umsatz und Profitabilität.

In Summe erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz leicht über dem Vorjahresniveau und eine stabile, positive Umsatzrendite im mittleren einstelligen Bereich.

V. Nachtragsbericht

Zu den Vorgängen von besonderer Bedeutung verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang.

 

Gaimersheim, den 29. Februar 2024

Ole Harms, Geschäftsführer

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 394.573,50 387.144,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 85.544,00 86.859,00
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 85.544,00 81.134,00
2. geleistete Anzahlungen 0,00 5.725,00
II. Sachanlagen 309.029,50 300.285,50
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 309.029,50 300.285,50
B. Umlaufvermögen 23.021.977,83 37.238.488,06
I. Vorräte 732.132,73 4.655.301,60
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00 3.739.400,00
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 109.676,00 0,00
3. geleistete Anzahlungen 622.456,73 915.901,60
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.287.441,51 32.581.309,06
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 130.112,22 57.682,63
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 22.030.516,77 32.358.169,89
3. sonstige Vermögensgegenstände 126.812,52 165.456,54
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 101.387,48 101.377,48
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.403,59 1.877,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 184.500,00 166.300,00
D. Aktive latente Steuern 122.025,81 74.604,18
Aktiva 23.723.077,14 37.866.536,74

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 9.568.629,26 7.340.812,01
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 2.000.000,00 2.000.000,00
III. Gewinn-/Verlustvortrag 3.844.372,26
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 1.471.439,75
V. Bilanzgewinn 7.543.629,26
davon Gewinnvortrag 4.252.815,64
B. Rückstellungen 8.259.405,00 7.462.116,00
1. Steuerrückstellungen 1.140.683,00 285.348,00
2. sonstige Rückstellungen 7.118.722,00 7.176.768,00
C. Verbindlichkeiten 5.892.451,88 23.059.284,73
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 4.610.104,01 18.476.729,46
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 4.610.104,01 18.476.729,46
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 396.642,67 1.029.336,17
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 396.642,67 1.029.336,17
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 17.895,22 71.990,98
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 17.895,22 71.990,98
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 120.752,57 228.996,72
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 120.752,57 228.996,72
5. sonstige Verbindlichkeiten 747.057,41 3.252.231,40
davon aus Steuern 650.069,10 3.142.756,48
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 67.199,49 80.150,23
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 726.326,43 3.231.500,42
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 20.730,98 20.730,98
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.591,00 4.324,00
Passiva 23.723.077,14 37.866.536,74

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Umsatzerlöse 42.645.321,96 40.536.067,26
2. Erhöhung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 109.676,00 -338.941,00
3. sonstige betriebliche Erträge 396.537,70 510.311,72
davon Erträge aus der Währungsumrechnung 1.131,73
4. Materialaufwand 13.044.115,33 12.516.595,96
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 6.838.047,59 6.112.239,20
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 6.206.067,74 6.404.356,76
5. Personalaufwand 21.436.264,03 21.401.529,81
a) Löhne und Gehälter 17.876.689,74 17.770.245,17
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 3.559.574,29 3.631.284,64
davon für Altersversorgung 503.848,80 517.172,04
6. Abschreibungen 248.196,88 260.670,99
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 248.196,88 260.670,99
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 4.442.720,20 4.453.086,93
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 628,65
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 621.512,28 41.686,60
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 42.034,67
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.310.554,88 603.383,47
davon Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern 47.421,63
davon Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern 266.647,79
11. Ergebnis nach Steuern 3.291.196,62 1.471.822,75
12. sonstige Steuern 383,00 383,00
13. Jahresüberschuss 3.290.813,62 1.471.439,75
14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 4.252.815,64
15. Bilanzgewinn 7.543.629,26

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

(§ 264 Abs. 1a HGB)

Firma laut Registergericht: VAIVA GmbH
Sitz laut Registergericht: Gaimersheim
Registergericht: Ingolstadt
Register-Nr.: HRB 5197

2. Größe der Gesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB)

Die Gesellschaft ist nach den in § 267 Abs. 3 HGB bezeichneten Größenmerkmalen als große Kapitalgesellschaft einzustufen.

3. Allgemeine Anmerkungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff, HGB) erstellt. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Die Bilanzierung erfolgte unter Beachtung des Stetigkeitsgrundsatzes für die Bewertung und den Ausweis der einzelnen Bilanzpositionen.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

(§ 284 Nr. 2 Nr. 1 HGB)

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von weniger als 800,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft wird mit dem Nominalbetrag bilanziert.

Die Steuerrückstellungen wurden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme erfasst.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

(§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

III. Angaben zur Bilanz

1. Mitzugehörigkeitsvermerke

(§ 265 Abs. 2 HGB i.V.m. § 284 Abs. 1 HGB)

Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben:

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen zum 31.12.2023 in Höhe von 22.030.516,77 Euro resultieren zu 12.890.766,94 Euro aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Die Forderungen aus dem Cash-Pooling betragen 9.139.749,83 Euro.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern zum 31. Dezember 2023 betragen 17.895,22 Euro. Sie resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 120.752,57 Euro resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr.

2. Anlagenspiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

(§ 284 Abs. 3 HGB i.V.m. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB)

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Die Sofortabschreibung geringwertiger Vermögensgegenstände wird als Zugang und Abgang gezeigt. In der Geschäftsjahresabschreibung sind diese Beträge als Abschreibung enthalten.

Weitere Angaben zu den Abschreibungen im Zusammenhang mit Zugängen und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahres sind auf der folgenden Seite zu finden:

Weitere Angaben zu den Abschreibungen im Zusammenhang mit Zugängen und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahres sind auf der folgenden Seite zu finden:

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
1. Jan. 2023
EUR
Zugänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Abgänge
EUR
31. Dez. 2023
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENS-GEGENSTÄNDE
1. Ähnliche Rechte und Werte 93.910,06 29.820,00 0,00 0,00 123.730,06
2. Lizenzen 2.850.227,64 37.757,50 0,00 0,00 2.887.985,14
3. Geleistete Anzahlungen 5.725,00 - 5.725,00 0,00 0,00 0,00
2.949.862,70 61.852,50 0,00 0,00 3.011.715,20
II. SACHANLAGEN
1. Pkw 58.238,41 0,00 0,00 0,00 58.238,41
2. Betriebsausstattung 1.613.638,56 101.340,95 0,00 - 30.129,50 1.684.850,01
3. Versuchsaufbau
Q7 268.940,64 0,00 0,00 0,00 268.940,64
4. Versuchsaufbau Golf 49.927,22 0,00 0,00 0,00 49.927,22
5. Büroausstattung 3.797,07 0,00 0,00 0,00 3.797,07
6. Büroeinrichtung 382.124,29 1.998,32 0,00 0,00 384.122,61
7. Mietereinbauten
Büro Wolfsburg, Hafenstr. 67.831,29 730,26 0,00 0,00 68.561,55
8. Mietereinbauten
Büro Lilienthalstr. 101.043,50 0,00 0,00 0,00 101.043,50
9. Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 4.718,33 0,00 0,00 4.718,33
10. Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 85.006,52 0,00 - 85.006,52 0,00
2.545.540,98 193.794,38 0,00 -115.136,02 2.624.199,34
5.495.403,68 255.646,88 0,00 -115.136,02 5.635.914,54
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
1. Jan. 2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
31. Dez. 2023
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENS-GEGENSTÄNDE
1. Ähnliche Rechte und Werte 70.625,06 19.628,00 0,00 0,00 90.253,06
2. Lizenzen 2.792.378,64 43.539,50 0,00 0,00 2.835.918,14
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.863.003,70 63.167,50 0,00 0,00 2.926.171,20
II. SACHANLAGEN
1. Pkw 58.237,41 0,00 0,00 0,00 58.237,41
2. Betriebsausstattung 1.520.598,06 56.995,95 -30.108,50 0,00 1.547.485,51
3. Versuchsaufbau
Q7 268.934,64 0,00 0,00 0,00 268.934,64
4. Versuchsaufbau Golf 49.925,22 0,00 0,00 0,00 49.925,22
5. Büroausstattung 3.028,07 503,00 0,00 0,00 3.531,07
6. Büroeinrichtung 274.681,29 25.210,32 0,00 0,00 299.891,61
7. Mietereinbauten
Büro Wolfsburg, Hafenstr. 29.526,29 6.809,26 0,00 0,00 36.335,55
8. Mietereinbauten
Büro Lilienthalstr. 40.324,50 10.106,00 0,00 0,00 50.430,50
9. Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 398,33 0,00 0,00 398,33
10. Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 85.006,52 -85.006,52 0,00 0,00
2.245.255,48 185.029,38 - 115.115,02 0,00 2.315.169,84
5.108.259,18 248.196,88 - 115.115,02 0,00 5.241.341,04
NETTOBUCHWERTE
31. Dez. 2023
EUR
31. Dez. 2022
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENS-GEGENSTÄNDE
1. Ähnliche Rechte und Werte 33.477,00 23.285,00
2. Lizenzen 52.067,00 57.849,00
3. Geleistete Anzahlungen 0,00 5.725,00
85.544,00 86.859,00
II. SACHANLAGEN
1. Pkw 1,00 1,00
2. Betriebsausstattung 137.364,50 93.040,50
3. Versuchsaufbau
Q7 6,00 6,00
4. Versuchsaufbau Golf 2,00 2,00
5. Büroausstattung 266,00 769,00
6. Büroeinrichtung 84.231,00 107.443,00
7. Mietereinbauten
Büro Wolfsburg, Hafenstr. 32.226,00 38.305,00
8. Mietereinbauten
Büro Lilienthalstr. 50.613,00 60.719,00
9. Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.320,00 0,00
10. Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 0,00
309.029,50 300.285,50
394.573,50 387.144,50

3. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten

gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG i.V.m. §§ 264c Abs. 1, 284 Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte 2023 2022
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17.895,22 71.990,98

4. Ausschüttungssperre

(§ 285 Nr. 28 HGB i.V.m. § 268 Abs. 8 HGB)

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 122.025,81.

Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:

Gesamtbetrag gemäß Ausschüttungssperre Euro
Atkivierung latenter Steuern 122.025,81
Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert 0,00
Gesamtbetrag 122.025,81

5. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

(§ 285 Nr. 12 HGB i.V.m. § 327 Nr. 2 HGB i.V.m. § 284 Abs. 1 HGB)

Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten.

2023 2022
Rückstellung für Personalkosten 3.129,5 TEUR 3.025,4 TEUR
Rückstellungen für noch ausstehende Rechnungen Dienstleister 588,6 TEUR 613,9 TEUR
Rückstellung für Gewährleistung 886,7 TEUR 565,8 TEUR
Rückstellung für noch zu erbringende Leistungen 2.201,8 TEUR 2.834,8 TEUR
Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 260,1 TEUR 89,0 TEUR

6. Latente Steuern

(§ 285 Nr. 29, 30 HGB i.V.m. § 288 Abs. 2 S. 1 HGB

Die latenten Steuern beruhen auf nachfolgenden Differenzen:

Differenzen Aktive (+) Passive (-) Saldiert
Sonstige Rückstellungen + 434,1 TEUR + 434,1 TEUR 0,0 TEUR + 434,1 TEUR

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem Steuersatz in Höhe von 28,1101 %.

Der Saldo der latenten Steuern am Ende des Geschäftsjahres beträgt 122.025,81 Euro.

Im Laufe des Geschäftsjahres gab es folgende Änderung am Saldo der latenten Steuern: Erhöhung um 47.421,63 Euro.

7. Betrag und Aufgliederung der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte

mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

(§ 285 Nr. 1, 2 HGB i.V.m. § 327 Nr. 2 HGB)

Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bzw. von mehr als 5 Jahren.

8. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen

(§ 285 Nr. 3a HGB)

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 6.497 TEUR sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:

Mit einer Restlaufzeit von
Gesamtbetrag
TEUR
bis zu 1 Jahr
TEUR
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
TEUR
mehr als 5 Jahren
TEUR
Mietverpflichtungen 6.179 957 2.898 2.324
Leasingverpflichtungen 318 167 151 0
6.497 1.124 3.049 2.324

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung und außergewöhnlicher Bedeutung (§ 285 Nr. 31 HGB)

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Zuführungen zur Rückstellung für drohende Verluste in Höhe von 260.100,00 TEUR enthalten.

2. Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung und außergewöhnlicher Bedeutung (§ 285 Nr. 31 HGB)

Die Auflösung der Vorjahresrückstellung für drohende Verluste in Höhe von 89 TEUR wurde in den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 46 TEUR und im Lohn- und Gehaltsaufwand in Höhe von 43 TEUR als Ertrag erfasst.

V. Sonstige Angaben

1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

(§ 285 Nr. 7 HGB i.V.m. § 288 Abs. 1 HGB)

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 215.

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:

Arbeitnehmergruppen
Angestellte 208
leitende Angestellte 7
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt damit 215
vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter 188
teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter 27

2. Namen der Geschäftsführer

(§ 285 Nr. 10 HGB)

Mit Gesellschafterbeschluss vom 25.11.2020 wurde Herr Dipl.-Oec. Ole Harms zum Geschäftsführer bestellt. Er ist allein vertretungsberechtigt. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist er nicht befreit.

3. Vergütungen an Geschäftsführer

(§ 285 Nr. 9a HGB)

Bezüglich der Angaben der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.

4. Honorar des Abschlussprüfers

(§ 285 Nr. 7 HGB i.V.m. § 288 Abs. 2 S. 2 HGB)

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt 22.500,00 Euro und beinhaltet das Honorar allein für die Abschlussprüfungsleistung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023.

5. Vorgänge von besonderer Bedeutung

(§ 285 Nr. 33 HGB)

Nach Ablauf des Geschäftsjahres sind keine Ereignisse eingetreten, die von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens führen könnten.

6. Vorschlag zur Ergebnisverwendung

(§ 285 Nr. 34 HGB)

Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

7. Unterschriftsleistung durch die Geschäftsführung

(§ 245 HGB)

 

Gaimersheim, den 29.02.2024

Dipl.-Ökonom Ole Harms, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 15.05.2024 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die VAIVA GmbH

Prüfungsurteile

Ich habe den Jahresabschluss der VAIVA GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der VAIVA GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschafterversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Die Gesellschafterversammlung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteile ich Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.

 

Ingolstadt, den 22.03.2024

gez. Ulrich Spranger, Wirtschaftsprüfer

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