Elektro
Bussius GmbH
Vechelde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.337,00 |
7.237,50 |
| I.
Sachanlagen |
1.337,00 |
7.237,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
12.581,32 |
21.562,70 |
| I.
Vorräte |
1.360,30 |
2.038,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.009,60 |
12.296,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
211,42 |
7.228,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
638,86 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
73.097,09 |
65.141,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
87.015,41 |
94.580,84 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
90.641,78 |
71.590,52 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.955,31 |
19.051,26 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
73.097,09 |
65.141,78 |
| B.
Rückstellungen |
3.160,88 |
2.910,67 |
| C.
Verbindlichkeiten |
83.854,53 |
91.670,17 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
23.430,60 |
31.687,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
87.015,41 |
94.580,84 |
Anhang
Rechtliche Verhältnisse
Firma: Elektro Bussius GmbH
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Sitz: Vechelde
Anschrift: Taubental 25, 38159 Vechelde
Gründung am: 15. Dezember 2000
Gesellschaftsvertrag: 15. Dezember 2000 zuletzt
geändert am 28.08.2001
Eintragung ins Handelsregister: HRB 5261, 11. April
2001
Gegenstand des Unternehmens: Die Ausführung von
Elektroinstallationen in Industrie- und Wohngebäuden
Geschäftsjahr: 01.01. - 31.12.
Dauer der Gesellschaft: 01.01. - 31.12.
Stammkapital: 25.500,00 Euro
Geschäftsführung: Herr Rainer Bussius
Steuerrechtliche Verhältnisse
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung
gemäß den §§ 16 - 18 des UStG 1993.
Der Gewerbebetrieb unterliegt der
Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1
GewStG.
Im Rahmen der Abschlußerstellung wurde die
Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen.
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung des
Umsatzsteuergesetzes.
Buchführung
Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.
Die Buchführung erfolgte in der Weise, dass die
vorkontierten und in einem neutralen Erfassungssystem
erfassten Belege an den Steuerberater übergeben
wurden. Die auf dem Speichermedium erfassten
Buchungssätze wurden dann weiterverarbeitet. Eine
eingehende Prüfung der Buchführung erfolgte
nicht.
Die Grundlage für die Kontierung und die
Auswertung erfolgte nach dem DATEV-Kontenrahmen SKR 04.
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Elektro Bussius GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen 2 Personen
beschäftigt (im Vorjahr: 2).
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
An Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden am Bilanzstichtag Euro 53.191,15.
Diese Valutieren aus vom Alleingesellschafter Herrn
Rainer Bussius übernommenen Verbindlichkeiten des
laufenden Geschäfts für seine Gesellschaft und
haben mittelfristigen Charakter. Bis zur Besserung der
wirtschaftlichen Situation (Aufzehrung des Verlustvortrages
durch Neugewinne) verzichtet der Gesellschafter auf eine
Verzinsung seiner Forderungen gegenüber der
Gesellschaft.
Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2011
bilanzsteuerrechtlich überschuldet. Der
Kapitalfehlbetrag beläuft sich auf Euro 73.097,09. Zur
Beseitigung der bilanziellen Überschuldung besteht der
Rangrücktritt der Verbindlichkeiten gegenüber dem
Alleingesellschafter in Höhe von Euro 53.191,15 und
des Darlehens der Ehefrau Frau Monika Bussius in Höhe
von Euro 19.843,12 gegenüber allen anderen
Gläubigern der Gesellschaft.
Die Verbindlichkeiten mit einer vertraglichen
Laufzeit von mehr als 5 Jahren belaufen sich auf Euro
7.232,78 und sind mit einem Pfandrecht dinglich gesichert.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 7.955,31
und der Verlustvortrag in Höhe von Euro -90.641,78
werden saldiert. Der Verlustvortrag in Höhe von Euro
-98.597,09 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Geschäftsführung gehörten an: Herr
Rainer Bussius
Vechelde/Vallstedt, den
29.11.2012
Rainer Bussius
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|