Börner
GmbH
Adorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
892.313,00 |
919.393,00 |
| I.
Sachanlagen |
784.263,00 |
808.011,00 |
| II.
Finanzanlagen |
108.050,00 |
111.382,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.513.181,37 |
1.620.368,29 |
| I.
Vorräte |
922.415,72 |
937.175,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
590.515,85 |
683.058,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
249,80 |
135,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.538,32 |
5.710,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.412.032,69 |
2.545.471,38 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
143.575,08 |
118.734,09 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
386.466,00 |
386.466,00 |
| III.
Verlustvortrag |
307.295,31 |
334.742,51 |
| IV.
Jahresüberschuss |
38.839,80 |
41.446,01 |
| B.
Rückstellungen |
292.691,00 |
316.744,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.975.766,61 |
2.109.993,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.412.032,69 |
2.545.471,38 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie
den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft gilt als kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft
hat daher für die offenzulegenden
Jahresabschlussunterlagen die gesetzlichen
Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen.
Vermerke und Angaben, die nach den gesetzlichen
Vorschriften in der Bilanz anzubringen sind, wurden aus
Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit
insgesamt im Anhang aufgeführt.
Der Jahresabschluss wurde gemäß
§ 244 HGB in Euro aufgestellt.
B. Angaben
zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
allgemeinen Ansatzvorschriften (§§ 246-251
HGB) und der Bewertungsvorschriften
(§§ 252-256a HGB) sowie unter
Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff.
HGB) erstellt. Die Bilanz wurde nach § 266 HGB
gegliedert.
Angaben zu den Übergangsvorschriften zum
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) gemäß Art. 66, 67
Handelsgesetzbuch-Einführungsgesetz (EGHGB)
erfolgen im Anhang bei den betreffenden Bilanzpositionen.
Eine gesonderte Neubewertung von Bilanzpositionen zum
1. Januar 2010 (BilMoG-Eröffnungsbilanz) war
nicht vorzunehmen; die geänderten
Bilanzierungsvorschriften wurden erstmals zum
Abschlussstichtag 31. Dezember 2010 angewandt. Soweit
sich aus der erstmaligen Anwendung der BilMoG-Vorschriften
Veränderungen gegenüber den
Vorjahresvergleichszahlen ergaben, konnte auf eine
Anpassung der Vorjahreswerte auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB verzichtet
werden.
Die Bewertungen erfolgten im Einzelnen wie folgt:
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt. Bei den
Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt
ist, wurden planmäßige Abschreibungen unter
Anwendung der linearen Abschreibungsmethode auf die
voraussichtliche Nutzungsdauer vorgenommen.
Vermögensgegenstände des beweglichen
Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungswert von
€ 150,00 wurden im Zugangsjahr vollständig
als Aufwand verbucht.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Darin enthalten sind Aktivwerte von
Versicherungen zur Rückdeckung von
Pensionsansprüchen. Aufgrund des Saldierungsgebots
nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB erfolgt im
Jahresabschluss 2010 erstmals eine Verrechnung mit
Pensionsrückstellungen soweit
Verpfändungsvereinbarungen vorliegen. Auf eine
Anpassung der Vorjahreswerte konnte gemäß Art.
67 Abs. 8 EGHGB verzichtet werden.
Die Vorräte wurden zum Abschlussstichtag mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. In die
Herstellungskosten wurden neben den direkten Kosten auch
angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten und
Verwaltungskosten sowie Sondereinzelkosten der Fertigung
einbezogen.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert
bewertet.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden gleichfalls zum Nominalwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
wurden nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung in Höhe des voraussichtlich notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt.
Pensionsrückstellungen wurden durch ein
versicherungsmathematisches Gutachten bewertet. Hierbei ist
die Bewertung nach den anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen
gemäß der Methode der laufenden
Einmalprämien (PUC-Methode) erfolgt. Als biometrische
Rechnungsgrundlagen wurden die "RICHTTAFELN
2005 G" von Dr. Klaus Heubeck verwendet. Als
Abzinsungssatz zur Diskontierung der Verpflichtungen wurde
ein Zinssatz von 5,15% p.a. zugrunde gelegt. Erwartete
Gehaltsanpassungen und Rentenerhöhungen wurden
nicht angesetzt. Für den Ansatz der
Pensionsrückstellung wurde im Rahmen der
Übergangsregelung vom Wahlrecht des Art. 67
Abs. 1 S. 1 EGHGB Gebrauch gemacht und nur der
Mindestverteilungsbetrag von einem Fünfzehntel
angesetzt. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag
aus der BilMoG-Erstanwendung beträgt
€ 18.491,00. Ansprüche aus
Rückdeckungsversicherungen wurden erstmals zum
Stichtag mit den Pensionsrückstellungen insoweit
verrechnet, wie die Deckungsvermögen verpfändet
sind. Eine Anpassung der Vorjahreswerte war nicht
erforderlich.
Die bestehenden Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Angaben
und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestanden nicht.
Zum Abschlussstichtag bestanden Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
€ 83.257,10.
Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr in Höhe von
€ 922.211,79. Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden in
Höhe von € 817.534,15.
Der Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten
beträgt € 1.408.857,09. Die Besicherungen
wurden im Wesentlichen in Form von Grundschulden
gewährt. Für die Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen bestehen regelmäßig
die üblichen Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb
von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie von
Halbfabrikaten und Waren.
D. Sonstige
Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
Geschäftsjahr 2010:
Herr Lothar Börner
Herr André Börner
Adorf, 25. Oktober 2011
gez. Lothar Börner, Geschäftsführer
gez. André Börner,
Geschäftsführer
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