dataadvance
gmbh
Nümbrecht
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.501,00 |
1.327,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.500,00 |
1.326,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
173.412,54 |
133.423,27 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
102.888,26 |
106.494,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
78.750,88 |
85.755,41 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
70.524,28 |
26.928,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
174.913,54 |
134.750,27 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
127.571,19 |
106.104,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
65.338,70 |
38.520,61 |
| III.
Jahresüberschuss |
37.232,49 |
42.584,09 |
| B.
Rückstellungen |
38.481,51 |
18.138,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.860,84 |
10.507,07 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.860,84 |
10.507,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
174.913,54 |
134.750,27 |
Anhang
A. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn-
und Verlustrechnung
I. Allgemeines
Der Jahresabschluß der dataadvance GmbH
für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den
Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt.
Unter Beachtung der Größenkriterien des
§ 267 Abs. 1 HGB sind die Aufstellungs- und
Offenlegungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften angewendet.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz
zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), ist in Bezug
auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der
Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3
Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer
vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6
EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Einführung des BilMoG kann zu Bewertungs-
und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres
führen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen
der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8
Satz 2 EGHGB unterblieben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter
gleichzeitiger Beachtung der ertragsteuerlichen
Vorschriften.
Anlagevermögen
Die Zugänge des Anlagevermögens wurden
gemäß § 255 Abs. 1 HGB mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter
Berücksichtigung handelsrechtlich gebotener
Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen erfolgten jeweils unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
nach der linearen Methode. Geringwertige
Wirtschaftsgüter bis EUR 150,00 wurden im Zugangsjahr
voll abgschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nominalwert bilanziert worden. Die Forderungen
gegenüber Gesllschaftern betragen € 78.750,88.
Fremdwährungsforderungen bestanden zum Bilanzstichtag
nicht.
Rückstellungen
Die gebildeten Rückstellungen beinhalten alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie
wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem jeweiligen
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III. Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
B. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer der Gesellschaft im abgelaufenen
Geschäftsjahr war Herr Günter Bongartz.
Nümbrecht, 01.08.2011
Günter Bongartz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.08.2011 festgestellt.
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