Seniorenheim Hartel GmbH

Oberdorf 50, 37434 Rhumspringe, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Göttingen HRB 102453
Eingetragen
16.2.2001
Branche
SeniorenwohnheimeSonstige vollstationäre PflegeeinrichtungenSonstige teilstationäre Pflegeeinrichtungen
Gegenstand
Betreiben von Alten- und Pflegeheimen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Werner Hartel
seit 4.5.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Seniorenheim Hartel GmbH

Rhumspringe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

99,00

230,00

II. Sachanlagen

339.451,21

355.783,21

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

3.328,00

7.814,55

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

321.319,66

323.796,29

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

623,95

1.497,15

C. Rechnungsabgrenzungsposten

650,46

2.242,41

Summe Aktiva

665.472,28

691.363,61



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

108.270,40

105.526,27

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

41.534,58

2.744,13

B. Rückstellungen

14.800,00

13.700,00

C. Verbindlichkeiten

475.867,30

544.393,21

Summe Passiva

665.472,28

691.363,61

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko ist durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Eigenkapital
Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HBG.

Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei den Herren Werner und Sven Hartel.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Rhumspringe, den 29. November 2024

gez. Werner Hartel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29. November 2024

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