Drei-Well-Verpackungswerk GmbH
Beckum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
907.057,15 |
1.070.763,10 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
984.053,15 |
1.070.759,10 |
| III.
Finanzanlagen |
-77.000,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
494.388,51 |
609.110,39 |
| I.
Vorräte |
236.014,08 |
267.605,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
171.445,81 |
169.774,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
90.480,00 |
90.480,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
86.928,62 |
171.730,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.346,77 |
3.329,97 |
| Aktiva |
1.407.792,43 |
1.683.203,46 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
353.800,68 |
356.001,44 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
20.630,64 |
20.630,64 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| 2.
eigene Anteile |
-5.445,25 |
-5.445,25 |
| II.
Gewinnrücklagen |
48.171,29 |
48.171,29 |
| III.
Gewinnvortrag |
287.199,51 |
131.815,58 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
2.200,76 |
-155.383,93 |
| B.
Rückstellungen |
35.020,00 |
50.478,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.018.971,75 |
1.276.723,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
240.615,33 |
356.875,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
778.356,42 |
919.847,93 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
121.225,14 |
121.225,14 |
| Passiva |
1.407.792,43 |
1.683.203,46 |
Anhang zur
Bilanz
auf den
31. Dezember 2023
Erläuterungen zur Bilanz auf den 31.Dezember
2023
A. Allgemeines
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023 wurde nach den geltenden Vorschriften des BilMog
aufgestellt.
Nach den vorgesehenen Größenklassen ist
die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Der Abschluss ist gemäß §§ 266
und 275 HGB gegliedert.
B. Bilanzierungsmethoden
Bei der Bilanzaufstellung zum 31.12.2023 wurden
beachtet:
- das Vollständigkeitsgebot des § 246 (1)
HGB
- das Verrechnungsverbot des § 246 (2) HGB
- das Bilanzierungsverbot des § 248 HGB
- das Gebot des Ausweises von
Haftungsverhältnissen des § 251 HGB
Die einzelnen Posten der Bilanz wurde unter Beachtung
der Vorschriften des § 253 HGB bewertet. Darüber
hinaus wurde das Prinzip der vorsichtigen Bewertung
angewendet.
C. Bewertungsmethoden
Die Bewertung der bilanzierten
Vermögensgegenstände wurde nach den Bestimmungen
des § 253 HGB vorgenommen, wobei der Grundsatz der
Einzelbewertung nach § 252 (1) Nr.3 HGB bei
weitestgehend jedem Bilanzposten stetig eingehalten wurde
(§ 252 (1) Nr.6 HGB). Abweichungen wurden
erläutert. Des Weiteren wurde unter den
Grundsätzen des Going-Concern-Prinzips (§ 252 (1)
Nr.2 HGB), der Bilanzidentität (§ 252 (1) Nr. 1
HGB) und der vorsichtigen Bewertung (§ 252 (1) Nr.4
HGB) bewertet.
Die Bewertung des Umlaufvermögens erfolgte unter
den Gesichtspunkten des strengen Niederstwertprinzips
(§ 253 (2) HGB). Im Bereich des Anlagevermögens
wurde das gemilderte Niederstwertprinzip (§ 253 (3)
HGB) angewandt. Gesichtspunkte, das strenge
Niederstwertprinzip im Bereich des Anlagevermögens
anzuwenden, haben sich nicht ergeben.
Das Sachanlagenvermögen wurde zu den
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen aufgrund der wirtschaftlichen Nutzungsdauer
bewertet.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw.
den Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Die Vorräte sind zum Bilanzstichtag von der
Gesellschaft ermittelt und mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet worden.
Die flüssigen Mittel sind zu Nennwert angesetzt
worden.
Rückstellungen wurden mit dem Betrag ihrer
voraussichtlichen Inanspruchnahme unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken gebildet
(Erfüllungsbetrag).
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
D. Sonstige Angaben
Zur Geschäftsführung war 2023 bestellt:
Herr Wolfgang Schmidt, Herford
Die Firma ist beim Amtsgericht Münster unter der
Nr. HRB 7564 eingetragen.
Auf die Angaben der
Geschäftsführergehälter wurde gem. §
286 (4) HGB verzichtet.
E. Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Aufgliederung aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
Der Wert der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 152.934,87 EUR (im Vorjahr =
356.875,18 EUR).
Angabe der Ausleihung, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern betragen 0,00 EUR(im Vorjahr = 0,00 EUR).
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf
Jahre
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren betragen 778.356,42
EUR (im Vorjahr = 919.847,93 EUR).
sonstige Berichtsbestandteile
gezeichnet Wolfgang Schmidt, am 31.05.2024,
Gesellschafter-Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2024
festgestellt.
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