NV LAB GmbH
(vormals: Erwin H. Schütz Dentallabor GmbH)
Erlangen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
184.721,00 |
255.515,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,50 |
430,00 |
| II.
Sachanlagen |
184.718,50 |
255.085,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.220.809,75 |
1.075.501,89 |
| I.
Vorräte |
22.460,91 |
32.980,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.000.278,78 |
827.439,01 |
| III.
Wertpapiere |
104.635,83 |
147.413,82 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
93.434,23 |
67.668,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.141,71 |
1.575,84 |
| Aktiva |
1.407.672,46 |
1.332.593,23 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.275.808,99 |
1.165.759,18 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.250.244,40 |
1.140.194,59 |
| B.
Rückstellungen |
44.050,00 |
44.675,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
86.006,47 |
117.069,05 |
| D.
Passive latente Steuern |
1.807,00 |
5.090,00 |
| Passiva |
1.407.672,46 |
1.332.593,23 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Erwin H. Schütz Dentallabor GmbH hat ihren
Sitz in Möhrendorf und ist im Handelsregister am
Amtsgericht Fürth unter HRB 8629 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften
(§§ 242 ff. und §§ 264 ff.
HGB) sowie den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Ansatz- und
Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.
II.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden stetig
angewendet.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer (3 Jahre), bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, bewertet.
Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten
und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt.Abnutzbare Sachanlagen werden
planmäßig linear auf die voraussichtliche
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Maschinen werden auf 3 bis 13 Jahre, andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung auf 3 bis 13 Jahre
abgeschrieben.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen abnutzbaren Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu
einem Betrag von EUR 800,00 wurden in Übereinstimmung
mit den steuerlichen Vorschriften gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter
Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden dem allgemeinen Ausfall-
und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung
ausreichend Rechnung getragen.
Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens
erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren
beizulegenden Zeitwert zum Abschlussstichtag.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage
einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
1.
Aktiva
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen insgesamt EUR 404.663,80
(V.EUR 322.531,37).
2.
Passiva
Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgte
gemäß § 272 HGB unter
Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz
wurde ohne Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr beläuft sich
auf EUR 1.140.194,59 (V.EUR 1.049.740,98).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen EUR 21.506,00 (V.EUR 43.590,00).
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
IV.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
V.
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 11 (V.EUR 9).
sonstige Berichtsbestandteile
VI.
Unterschrift gemäß § 245 HGB
Möhrendorf, 23. Juli
2024
………………………………………
Erwin H. Schütz Dentallabor GmbH
gez.
Erwin Schütz
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.08.2024
festgestellt.
|