Gerhardt
GmbH
Ludwigshafen am Rhein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
413.489,00 |
287.510,00 |
| I.
Sachanlagen |
413.489,00 |
287.510,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.332.302,25 |
1.021.074,90 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.044.974,56 |
797.127,24 |
| davon
gegen Gesellschafter |
457.212,02 |
355.098,87 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
287.327,69 |
223.947,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.826,53 |
19.317,54 |
| Aktiva |
1.750.617,78 |
1.327.902,44 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.248.909,11 |
1.214.336,98 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.189.336,98 |
|
| III.
Jahresüberschuss |
34.572,13 |
|
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
1.189.336,98 |
| davon
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
1.147.437,08 |
| B.
Rückstellungen |
8.000,00 |
32.949,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
493.708,67 |
80.616,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
493.708,67 |
80.616,46 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
63.604,85 |
60.546,37 |
| Passiva |
1.750.617,78 |
1.327.902,44 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss der
Gerhardt GmbH per 31.12.2022 wurde auf der Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzende Regelungen des GmbH-Gesetzes
wurden beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Die bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannten Risiken und Verluste wurden berücksichtigt.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung erfasst worden.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen in Höhe von 0 EUR vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen
In einem Anlagespiegel ist die Entwicklung der
einzelnen Posten des Anlagevermögens dargestellt
Forderungen
Die Forderungen betragen EUR 1.044.974,56 (Vorjahr:
EUR 797.127,24). Der Betrag der Forderungen mit einer
Restlaufzeit größer als einem Jahr beträgt
EUR 0 (Vorjahr: EUR 0).
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von EUR 25.000,00 wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Bei der Bilanzerstellung sind die Rückstellungen
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit den höheren
Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen Sie belaufen
sich auf insgesamt EUR 493.708,67 (Vorjahr EUR 80.616,46).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt EUR
107.257,44 (Vorjahr: EUR 0,00).
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
|
0,00 EUR
|
Forderungen
|
457.212,02 EUR
|
Verbindlichkeiten
|
63.604,85 EUR
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E. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Frau
Margit Gerhardt
Herr Dieter Gerhardt
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Dieter Gerhardt
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2024
festgestellt.
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