CT City Taxi GmbHLiquidiert

47804 Krefeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Krefeld HRB 14846
Eingetragen
28.5.2014
Branche
Personenbeförderung im Linienverkehr auf der StraßePersonenbeförderung mit Fahrzeug mit Fahrer auf AbrufPersonenbeförderung im Gelegenheitsverkehr auf der Straße
Gegenstand
Die Personenbeförderung mit Taxen.

Historie

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Management

NameRolle
Valentina Stoyanova
seit 10.9.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ramazan Canst
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CT City Taxi GmbH

Krefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 165.354,00 175.464,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 25.000,00 25.000,00
II. Sachanlagen 140.354,00 150.464,00
B. Umlaufvermögen 230.739,32 210.578,55
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 205.029,20 200.002,99
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25.710,12 10.575,56
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.766,48 1.470,58
Summe Aktiva 398.859,80 387.513,13

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 239.877,10 220.051,35
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 195.051,35 170.935,34
III. Jahresüberschuss 19.825,75 24.116,01
B. Rückstellungen 12.432,29 27.307,09
C. Verbindlichkeiten 146.550,41 140.154,69
Summe Passiva 398.859,80 387.513,13

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB.

Das aktuelle Wirtschaftsjahr wird unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsansätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleich-terungen der §§ 266, 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit sie einer Abnutzung unterliegen, linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Zinsen werden bei den Anschaffungskosten nicht angesetzt.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit ausstehende Einlagen auszuweisen sind, geschieht dies saldiert mit unter dem Posten "gezeichnetes Kapital" auf der Passivseite (Nettoausweis).

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten Steuern.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten ist ein Teilbetrag in Höhe von EUR 128.705,67 durch Sicherungsübereignungen bzw. Eigentumsvorbehalte gesichert.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Soweit Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführerorgane oder Gesellschafter ausgereicht wurden, werden diese nachfolgend näher erläutert. Der Darlehensstand zum Ende des Berichtsjahres betrug EUR 162.016,86. Der Zinssatz betrug 1%. Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführungsorgane oder der Gesellschafter wurden nicht eingegangen.

Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter beträgt gemäß § 285 Nr. 7 HGB

27 Personen.

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Eigenkapital

Das Stammkapital von EUR 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 0,00. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten keine Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Atila Aktas.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Düsseldorf, den 28. Juni 2019

..........................................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.6.2019.

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