Elektro Gelfert GmbH
Im Tal 11, 89335 Ichenhausen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helene Gelfert seit 14.5.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 99.00% | |
M***** G****** | 1.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektro Gelfert GmbHIchenhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang Jahresabschluss zum 31.12.2011Firma Elektro Gelfert GmbH, 89335 Ichenhausen OT IchenhausenI. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft wurde am 11.01.2002 durch Bargründung errichtet. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2011 wurden die einschlägigen Rechungslegungs-Vorschriften des Handelsgesetzbuches angewendet. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Gesetzliche Wahlrechte hinsichtlich ergänzender Angaben in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung wurden dahingehend ausgeübt, als die Angaben i.d.R. in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen. Angaben zu Restlaufzeiten bei Forderungen, sonstigen Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten erfolgen im Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. So genannte Leerposten gem. § 265 Abs. 8 HGB sind nicht aufgeführt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung orientiert sich i.w. an den Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapital-Gesellschaft i.S. von § 267 HGB. Die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 HGB wurden in Anspruch genommen. ANHANG II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der handelsrechtlichen Vorschriften, ergänzend die Regelungen des GmbH-Gesetzes, angewandt. Die immateriellen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten gemindert um die lineare Abschreibung unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Software) werden aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die zu den Sachanlagen gehören, werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten, vermindert um planmäßige Abschreibung (linear oder degressiv) angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter i.S. von § 6 Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang ausgewiesen. Wirtschaftsgüter i.S. § 6 Abs. 2a EStG, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut 150,- aber nicht 1.000,- EUR übersteigen, werden entsprechend der steuerrechtlichen Vorschriften als Sammelposten erfasst und im Jahr der Bildung und in den vier darauf folgenden Jahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd abgeschrieben. Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, die zu den Vorräten gehören, werden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Ältere Vorräte werden entsprechend der Lagerdauer mittels Abschlägen abgewertet. Die Finanzanlagen werden zu den Anschaffungskosten bewertet. Unfertige Erzeugnisse bzw. Leistungen werden entsprechend dem Realisationsprinzip lediglich zu Herstellungskosten bewertet. Die Inventur und die Bewertung der Vorräte erfolgte durch die Gesellschaft. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich nach dem (strengen) Niederstwertprinzip (niedriger beizulegender Wert). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert abzüglich Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigung bewertet. (Aktive) Rechnungsabgrenzungsposten müssen entsprechend dem BFH-Beschluss vom 18.3.2010 ( X R20/09, NV ) nicht (mehr) gebildet werden, sofern der Wert des einzelnen Abgrenzungsposten 410 € nicht übersteigt. Diese Vereinfachungsregelung wird auch im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des HGB zur Handelsbilanz als mit dem Gesetz vereinbar gehalten (ua Adler/Düring/Schmalz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, HGB, § 250 Rz. 44, 6. Auflage). Demzufolge unterblieben entsprechende Aktivierungen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen im Rahmen der Vorschriften zu ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Höhe der Rückstellung wurde auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen durch das jeweilige Versicherungsunternehmen entsprechend den steuerrrechtlichen Vorschriften (Teilwertverfahren) durchgeführt. Ausgewiesene Steuer-Rückstellungen betreffen Steuern für das jeweilige Berichtsjahr, die noch nicht veranlagt sind. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Ein eventuelles Disagio wird aktiv abgegrenzt. Die Auflösung erfolgt mittels der digitalen Methode auf die Laufzeit des Darlehens. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet (§256a HGB). Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. ANHANG III. Entwicklung des Anlagevermögens Auf die Aufstellung eines Anlagespiegels wurde verzichtet. ANHANG IV. Erläuterungen zur Bilanz Die Wertansätze der (Schluss-) Bilanz zum 31.12.2010 wurden unverändert übernommen (formelle Bilanzkontinuität). Die in nachstehender Gliederung aufgeführten Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte bzw. Laufzeiten gem. § 285 Nr. 1b HGB bestanden zum Bilanzstichtag.
Legende: K = keine Sicherheiten SÜ = Sicherungsübereignung EV = übliche Eigentumsvorbehalte (von z.B. Lieferanten) Für die beiden Gesellschafter werden im Laufe des Geschäftsjahres Zahlungen geleistet bzw. Beträge vereinnahmt. Die Verbuchung erfolgt über ein zu verzinsendes Verrechnungskonto. Der insgesamte Saldo zum 31.12.2011 beträgt € 118.664,95 zugunsten der Gesellschaft. ANHANG V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 HGB aufgestellt. Die in Position 2 der GuV ausgewiesene Bestandsveränderung enthält aus Vereinfachungsgründen auch die Bestandsveränderung bei den Waren bzw. bei den Hilfs- und Betriebsstoffen. Der Ausweis von Pos. 5: " sonstige betriebliche Erträge" erfolgt entgegen § 275 Abs. 2 HGB nach dem Materialaufwand in analoger Anwendungen von § 265 Abs. 6 HGB, um ein Rohergebnis ausweisen zu können, welches nicht von den sonstigen betrieblichen Erträgen beeinflußt ist. Insoweit ergibt sich ein wesentlich besserer Vergleich mit den Vorjahreswerten. In der Pos. Personalaufwand des Berichtsjahres sind gesetzeskonform die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers enthalten. Der Ausweis der Position "Abschreibungen, Zuweisungen" enthält auch Erhöhungen / Minderungen von Rückstellungen für Gewährleistung, Veränderungen von Pauschal-Wertberichtigungen etc. Diese gem. § 265 Abs. 6 HGB zulässige Abweichung von § 275 Abs. 2 HGB führt zu einer klaren Aussagekraft der GuV. ANHANG VI. Sonstige Angaben Organe der Gesellschaft Geschäftsführer: Frau Helene Gelfert Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss 2011 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Hinweis gem. § 328 HGB: Der Jahresabschluss der oben benannten Firma wurde in der Gesellschafterversammlung, die am Tag der Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch den (die) Geschäftsführer stattfand, rechtlich festgestellt.
Ichenhausen OT Hochwang, den 03.09.2012 Elektro Gelfert GmbH sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 03.09.2012 festgestellt. |
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