ASCOTA - IT
GmbH
Chemnitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2013
EUR |
31.3.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
30.004,00 |
45.728,61 |
| I.
Sachanlagen |
30.004,00 |
45.728,61 |
| B.
Umlaufvermögen |
376.364,15 |
305.475,49 |
| I.
Vorräte |
63.269,47 |
16.852,89 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
260.992,57 |
238.998,69 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
52.102,11 |
49.623,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
57.868,87 |
30.269,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
464.237,02 |
381.473,82 |
Passiva
|
|
31.3.2013
EUR |
31.3.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.423,00 |
55.961,38 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
33.300,00 |
33.300,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
10.106,01 |
10.106,01 |
| III.
Gewinnvortrag |
12.555,37 |
12.253,77 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
27.538,38 |
-301,60 |
| B.
Rückstellungen |
11.970,66 |
9.796,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
423.843,36 |
315.716,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
464.237,02 |
381.473,82 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2012/2013
Ascota-IT GmbH, Chemnitz
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 I HBG auf.
Sie wurde am 27.01.1998 beim Amtsgericht Chemnitz
unter HRB 15143 eingetragen.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.
März 2013 - unter grundsätzlicher Beibehaltung
der für den Vorjahresabschluss angewandten
Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze - wurden die
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des HGB beachtet.
Die Gliederung und Bewertung wurde nach den
allgemeinen Bestimmungen der §§ 246 bis 256 a HGB
vorgenommen; die ergänzenden Vorschriften der
§§ 264 bis 278 für Kapitalgesellschaften
betreffend Ansatz und Bewertung wurden berücksichtigt.
Soweit Angaben in der Bilanz bzw. der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang erbracht werden können,
erfolgten diese Angaben im Anhang.
Die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
größenabhängigen Erleichterungen für
die Aufstellung des Anhangs gem. § 288 Abs. 1 HGB
wurden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde vor Berücksichtigung
der Ergebnisverwendung aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz zum 31. März 2013
wurden folgende Bewertungsmethoden angewandt:
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
zu den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Bei Zugängen erfolgte die
Abschreibung pro rata temporis gem. R 7.4 Abs. 2 und 8
EStR. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis EUR 410,00 werden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Der für
geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen
EUR 150,00 und EUR 1.000,00 gebildete Sammelposten wurde
mit 20% abgeschrieben.
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagespiegel) ist als Anlage zu diesem Anhang
dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen
des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB).
Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden mit den
Anschaffungskosten angesetzt, soweit nicht ein niedrigerer
Wert beizulegen war.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zu den jeweiligen
Nominalwerten angesetzt. Den in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch
Bildung angemessen dotierter Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Die flüssigen Mittel sind mit Nominalwerten
aktiviert.
Das gezeichnete Kapital entspricht dem
Gesellschaftsvertrag und ist zum Nennwert bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle
ungewissen Verpflichtungen, die zum Zeitpunkt der
Bilanzaufstellung erkennbar waren. Sie wurden in Höhe
des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I Satz 2 HBG). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II Satz 1 HGB).
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag nach § 253 I HGB bilanziert. Die
Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten (§ 268
V Satz 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB):
|
31.
03.2013 |
|
Restlaufzeit
|
|
bis 1
Jahr |
1 bis 5
Jahre |
über 5
Jahre |
|
TEUR
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
Sonstige Verbindlichkeiten
- davon gegenüber Gesellschaftern
- davon aus Steuern
|
170
183
29
(0)
(20)
|
-
42
-
-
-
|
-
-
-
-
-
|
|
382
|
42
|
0
|
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
bestehen nicht.
Es bestehen branchenübliche Sicherheiten.
III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. April 2012 bis 31. März
2013
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Für das Geschäftsjahr 2012/2013 ergibt sich
ein Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 27.538,38. Die
Geschäftsführung geht zutreffend von der
Fortführung der Geschäftstätigkeit aus und
hat eine positive Fortführungsprognose vorgelegt.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
Herr Dieter Reyer.
Leisnig, den 16.10.2013
Dieter Reyer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2013 festgestellt.
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