Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 105955
Eingetragen
4.5.1994
Branche
Großhandel mit Roh- und SchnittholzGroßhandel mit TextilienGroßhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Gegenstand
Import und Export von Waren aller Art, insbesondere von skandinavischen Produkten.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Peter Hansen-Hoeck
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Peter Hansen-Hoeck
Bismarckplatz 8, 8400 Regensburg
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Canlogen Handels GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

2136,04

2161,04

II. Finanzanlagen

47901,13

47207,13

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

4716,36

34558,09

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

5086,69

6265,93

Summe Aktiva

59840,22

90192,19



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25564,59

25564,59

II. Bilanzverlust

-532211,58

-564908,05

B. Rückstellungen

6400,00

6400,00

C. Verbindlichkeiten

560087,21

623135,65

Summe Passiva

59840,22

90192,19

ANHANG für das Geschäftsjahr 31.12.2010

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Canlogen Handels GmbH in 81925 München auf den 31.12.2010 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige
Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände

werden zum Nennwert, ggf. vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederst-wertprinzips angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Fremdwährungsforderungen und - verbindlichkeiten wurden gem § 256 a HGB umgerechnet.

Bei Deckung durch Termingeschäfte war der entsprechende Terminkurs maßgebend.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind - wie im Vorjahr - sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Bei den sonstigen Vermögensgegenständen bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im wesentlichen Abschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

4. Sonstige Pflichtangaben

Unternehmensorgane

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Geschäftsführer bestellt:

Herr Peter Hansen-Hoeck, Mauerkircherstr. 181, 81925 München

Sie ist alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit.

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.12.2011

Nachrichten & Medien

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