Mindener Stadtwerke GmbH
Minden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Aktiva
|
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
|
EUR |
EUR |
| A. |
Anlagevermögen |
|
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
286.164,00 |
335.485,00 |
|
II. Sachanlagen |
|
|
|
1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
7.465.546,50 |
7.571.517,50 |
|
2. Technische Anlagen
und Maschinen |
38.011.279,00 |
39.248.092,00 |
|
3. Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
688.061,00 |
734.020,00 |
|
4. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
0,00 |
255.714,17 |
|
|
46.164.886,50 |
47.809.343,67 |
|
III. Finanzanlagen |
|
|
|
1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
6.371.209,31 |
0,00 |
|
2. Sonstige
Ausleihungen |
50,00 |
50,00 |
|
|
6.371.259,31 |
50,00 |
|
|
52.822.309,81 |
48.144.878,67 |
| B. |
Umlaufvermögen |
|
|
|
I. Vorräte |
|
|
|
1. Roh-, Hilfs und
Betriebsstoffe |
110.167,39 |
117.381,97 |
|
2.
Emissionszertifikate |
493.245,57 |
598.441,70 |
|
|
603.412,96 |
715.823,67 |
|
II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
|
1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
6.656.878,20 |
9.024.625,67 |
|
2. Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
2.409.954,94 |
1.398.498,98 |
|
3. Forderungen gegen
Gesellschafter |
1.630,59 |
905,54 |
|
4. Sonstige
Vermögensgegenstände |
1.450.718,21 |
1.210.753,92 |
|
|
10.519.181,94 |
11.634.784,11 |
|
III. Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten |
8.606.391,85 |
9.302.673,39 |
|
|
19.728.986,75 |
21.653.281,17 |
| C. |
Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
0,00 |
1.250,78 |
|
|
72.551.296,56 |
69.799.410,62 |
Passiva
|
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
|
EUR |
EUR |
| A. |
Eigenkapital |
|
|
|
I. Gezeichnetes
Kapital |
500.000,00 |
500.000,00 |
|
II.
Kapitalrücklage |
33.148.550,72 |
27.283.550,72 |
|
III.
Gewinnrücklagen |
|
|
|
Andere
Gewinnrücklagen |
51.097,62 |
51.097,62 |
|
|
33.699.648,34 |
27.834.648,34 |
| B. |
Sonderposten für
Zuschüsse Dritter |
2.523.165,17 |
2.582.240,60 |
| C. |
Rückstellungen |
|
|
|
1. Rückstellungen
für Pensionen |
846.011,97 |
722.883,00 |
|
2. Sonstige
Rückstellungen |
4.842.338,20 |
4.644.496,73 |
|
|
5.688.350,17 |
5.367.379,73 |
| D. |
Verbindlichkeiten |
|
|
|
1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
15.275.039,93 |
16.302.206,70 |
|
2. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
3.538.614,17 |
8.273.654,00 |
|
3. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
5.623.674,77 |
4.071.730,22 |
|
4. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern |
1.078.819,61 |
1.611.031,32 |
|
5. Sonstige
Verbindlichkeiten |
5.123.984,40 |
3.756.519,71 |
|
- davon aus Steuern: EUR
461.585,66 (VJ: EUR 167.168,26) |
|
|
|
- davon im Rahmen der
sozialen Sicherheit: EUR 6.198,26 (VJ: EUR
5.497,84) |
|
|
|
|
30.640.132,88 |
34.015.141,95 |
|
|
72.551.296,56 |
69.799.410,62 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
2023
|
|
|
2023 |
2022 |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
| 1. |
Umsatzerlöse |
46.664.554,64 |
|
39.821.332,72 |
|
abzüglich Strom-
und Energiesteuer |
-1.302.387,24 |
|
-1.244.749,21 |
|
|
|
45.362.167,40 |
38.576.583,51 |
| 2. |
Andere aktivierte
Eigenleistungen |
|
131.662,44 |
204.207,86 |
| 3. |
Sonstige betriebliche
Erträge |
|
909.840,40 |
315.797,17 |
| 4. |
Materialaufwand |
|
|
|
|
a) Aufwendungen für
Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe |
36.732.540,24 |
|
29.559.678,80 |
|
b) Aufwendungen für
bezogene Leistungen |
1.943.416,75 |
|
1.242.925,04 |
|
|
|
38.675.956,99 |
30.802.603,84 |
| 5. |
Personalaufwand |
|
|
|
|
a) Löhne und
Gehälter |
2.279.498,94 |
|
2.237.997,73 |
|
b) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung |
707.259,06 |
|
752.985,58 |
|
- davon für
Altersversorgung: EUR 280.600,33 (VJ: EUR
335.104,73) |
|
|
|
|
|
|
2.986.758,00 |
2.990.983,31 |
| 6. |
Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
|
2.680.606,23 |
2.651.709,26 |
| 7. |
Sonstige betriebliche
Aufwendungen |
|
754.062,31 |
754.018,72 |
| 8. |
Erträge aus
Ausleihungen des Finanzlagevermögens |
|
3,20 |
3,20 |
| 9. |
Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge |
|
21.380,98 |
6.249,40 |
|
- davon aus der
Abzinsung von Rückstellungen: EUR 15.132,42 (VJ:
EUR 0,00) |
|
|
|
| 10. |
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen |
|
237.175,31 |
280.741,72 |
|
- davon aus der
Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 254,00 (VJ:
EUR 38.750,00) |
|
|
|
| 11. |
Ergebnis nach
Steuern |
|
1.090.495,58 |
1.622.784,29 |
| 12. |
Sonstige Steuern |
|
11.675,97 |
11.752,97 |
| 13. |
Aufgrund eines
Gewinnabführungsvertrags abgeführter
Gewinn |
|
1.078.819,61 |
1.611.031,32 |
| 14. |
Jahresüberschuss |
|
0,00 |
0,00 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I. Angaben zur Form und Darstellung von
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Mindener Stadtwerke GmbH hat Ihren Sitz in Minden
und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Bad Oeynhausen (HRB 12096).
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs.
2 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Der
Jahresabschluss ist gemäß § 13 des
Gesellschaftsvertrags nach den gesetzlichen Vorschriften
für große Kapitalgesellschaften aufgestellt
worden. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den
ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes und des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt worden.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die
Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gliederung der Bilanz gemäß § 266
HGB ist auf der Aktivseite um die Position B.I. 2
(Emissionszertifikate), B.II. 3 (Forderungen gegen
Gesellschafter), auf der Passivseite um die Position B.
(Sonderposten für Zuschüsse Dritter) und Position
D. 4 (Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter)
ergänzt worden. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung gemäß § 275 HGB ist um die
Position 11. (Ergebnis vor Steuern) erweitert worden.
Die Strom- und Energiesteuern sind in der Gewinn- und
Verlustrechnung offen von den Umsatzerlösen abgesetzt
worden.
Aufwendungen und Erträge aus der Auf- und
Abzinsung von Verpflichtungen aus der Grund- und
Zusatzversorgung aus Pensionszusagen und Aufwendungen und
Erträge aus dem zu verrechnenden Deckungsvermögen
(CTA) und des Freistellungsanspruchs gegen Westfalen Weser
Netz GmbH wurden gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
saldiert.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Berichtsjahr unverändert angewendet.
II. Erläuterungen zu den
Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung
1. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
und das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich der entsprechenden
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die
Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren
Einzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen
Gemeinkosten. Von dem Wahlrecht einer Aktivierung direkt
der Herstellung eines Vermögensgegenstandes
zurechenbaren Fremdkapitalkosten wird kein Gebrauch
gemacht. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
ausschließlich linear unter Zugrundelegung
branchenüblicher Nutzungsdauern bzw. den Vorgaben der
steuerlichen Abschreibungstabellen. Bewegliche
Gegenstände des Sachanlagevermögens mit einem
Wert zwischen € 250,00 und € 1.000,00 werden in
einem Sammelposten erfasst und über 5 Jahre linear
abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter unter €
250,00 werden im Jahr der Anschaffung voll aufwandswirksam.
Die Finanzanlagen werden mit dem Nennwert oder dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Vorräte betreffen Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie entgeltlich erworbene
Emissionszertifikate. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe erfolgt zu fortgeschriebenen
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips. Die
Bewertung der erworbenen Emissionszertifikate nach dem BEHG
für das Inverkehrbringen von Erdgas erfolgt mit den
Anschaffungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert
angesetzt. Durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
wird den Marktbedingungen Rechnung getragen.
Die Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bilanziert.
Bei den Sonderposten für Zuschüsse Dritter
handelt es sich im Wesentlichen um von Kunden ab dem 31.
Dezember 2002 vereinnahmte Kostenbeiträge und
Baukostenzuschüsse für den Gashausanschluss. Die
Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der
geförderten Anlagegüter zu Gunsten der
Umsatzerlöse.
Durch die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer, die
durch die Folgesicherungslösung mit der Helaba Pension
Trust e.V. abgesichert sind, besteht eine unmittelbare
Pensionsverpflichtung bei der Mindener Stadtwerke GmbH zum
31. Dezember 2023 in Höhe von T€ 431 (Vj. T€
301). Das saldierungspflichtige Deckungsvermögen wurde
gem. § 253 Abs. 1 S. 4 HGB mit dem beizulegenden
Zeitwert bewertet und beträgt zum 31. Dezember 2023
T€ 323 (Vj. T€ 244). Nach der Saldierung (T€
108; Vj. T€ 56) ist der Betrag auf der Passivseite
unter den Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen auszuweisen. Im Zinsertrag
wurden Zinserträge aus dem Helaba Pension Trust e. V.
in Höhe von T€ 24 (Vj. T€ 3) mit den
Aufwendungen aus der Abzinsung (T€ 7; Vj. T€ 34)
saldiert.
Die Rückstellungen für Pensionen wurden auf
der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach
dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit
Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G
von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Bewertung der
Pensionsrückstellungen erfolgt auf Basis des
Anwartschaftsbarwertverfahrens (Project Unit Credit-Method)
unter Berücksichtigung einer Anwartschafts- bzw.
Rentendynamik von jeweils 1,75 % p. a. sowie erwarteter
Gehaltssteigerungen von unverändert 2,5 % p. a. Die
Rückstellungen für Pensionen wurden pauschal mit
dem von der deutschen Bundesbank veröffentlichen
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre
abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von
15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser
Zinssatz betrug in 2023 1,83 %. Der Unterschiedsbetrag
gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt T€
33 (Vj. T€ 160).
Für die bis zum 31. Dezember 2016 bestehenden
Verpflichtungen für Altersversorgungsverpflichtungen
(T€ 2.069, Vj. T€ 1.967) besteht ein
Freistellungsanspruch aufgrund des Schuldbeitritts durch
die Westfalen Weser Netz GmbH. Die Bewertung des
Freistellungsanspruches erfolgte mit dem
Anwartschaftsbarwert gemäß Projected Unit Credit
Verfahren mit dem für die
Handelsbilanzrückstellung maßgeblichen
Rechnungszinssatz. Der verrechnete Wertansatz des
Freistellungsanspruches beträgt T€ 1.331 (Vj.
T€ 1.300).
Bei den Rückstellungen sind alle ungewissen
Verbindlichkeiten und sonstigen bis zum Zeitpunkt der
Aufstellung des Jahresabschlusses erkannten Risiken mit dem
Erfüllungsbetrag berücksichtigt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Eine Abzinsung erfolgte ausschließlich bei
Rückstellungen, die eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr haben. Die Rückstellungen für
Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtungen haben eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Diese sind mit der
Einkommensdynamik von 2,5 % und einem Rechnungszinssatz von
1,76 % bewertet worden.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Im Bereich des Energievertriebs wurde für die
abgeschlossenen bzw. erwarteten Absatz- und
Beschaffungsgeschäfte für Strom und Gas in
Anlehnung an den IDW RS ÖFA 3 eine Gesamtbetrachtung
vorgenommen. Dabei wurde für die schwebenden
Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträge
unterstellt, dass ein begründeter Ausnahmefall i. S.
d. § 252 Abs. 2 HGB vorliegt, wodurch der
Einzelbewertungsgrundsatz keine Anwendung findet. Bestehen
in einem Saldierungsbereich
Verpflichtungsüberhänge, werden diese als
Drohverlustrückstellungen erfasst. Aus den auf Basis
der Jahresscheibe für das Jahr 2024 für Gas
gebildeten Portfolios ergaben sich drohenden Verluste in
Höhe von T€ 950. Die interne Steuerung der
Portfolien erfolgt auf Basis einer
Deckungsbeitragsrechnung.
2. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens geht aus dem
Anlagengitter (Anlage 1 zum Anhang) hervor.
Die folgende Aufstellung enthält die Angaben zum
Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB
| Name der
Gesellschaft |
Sitz der
Gesellschaft |
Anteile am Kapital
31.12.2023 |
Eigenkapital
31.12.2023 |
Ergebnis 2023 |
|
|
% |
TEUR |
TEUR |
| unmittelbarer
Anteilsbesitz |
|
|
|
|
| Mindener Wärme
GmbH |
Minden |
51 |
10.225 |
429 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
resultieren aus der Jahresabrechnung der Tarifkunden mit
einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
betreffen die Mindener Wasser GmbH, Mindener Bäder
GmbH, MEW GmbH und die Mindener Hafen GmbH. Diese
resultieren aus den Jahresabrechnungen für Strom und
Gas sowie aus Weiterberechnungen. Die Forderung
gegenüber der Mindener Bäder resultiert mit
T€ 209 aus der Verpachtung des BHKWs und hat eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Die Forderungen gegen Gesellschafter Mindener Holding
GmbH resultieren aus der Weiterberechnung der
Kapitalertragsteuer.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
resultieren im Wesentlichen aus der Strom- und
Gaspreisbremse, der Energiesteuer-Abrechnung sowie aus dem
Vorsteuerwartekonto.
Sämtliche Forderungen - außer der
Forderung gegenüber der Mindener Bäder GmbH - und
sonstige Vermögensgegenstände haben wie im
Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Das gezeichnete Kapital wird zu 100 % von der
Mindener Holding GmbH gehalten.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen ausstehende Rechnungen,
Personalverpflichtungen sowie Rückstellungen für
Risiken in der Strom- und Energiebeschaffung.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
enthalten Verbindlichkeiten aus dem Gasnetzbereich u. a.
das Netznutzungsentgelt 12/2023.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
resultieren aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der
Mindener Holding GmbH.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen die Mindener Wasser GmbH, Mindener
Bäder GmbH, Mindener Hafen GmbH und MEW GmbH. Diese
resultieren aus den Jahresabrechnungen für Wasser
sowie aus Weiterberechnungen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im
Wesentlichen Kundenguthaben aus der Verbrauchsabrechnung
sowie Stromsteuerverbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach
Restlaufzeiten wie folgt:
|
gesamt |
bis 1 Jahr |
mehr als 1 Jahr |
davon mehr als 5
Jahre |
|
T€ |
|
|
|
| Kreditinstitute |
15.275 |
944 |
14.331 |
10.547 |
| Vorjahr |
16.302 |
942 |
15.360 |
11.580 |
| Lieferungen und
Leistungen |
3.539 |
3.539 |
0 |
0 |
| Vorjahr |
8.274 |
8.274 |
0 |
0 |
| Verbundene
Unternehmen |
5.623 |
5.623 |
0 |
0 |
| Vorjahr |
4.072 |
4.072 |
0 |
0 |
| Gesellschafter |
1.079 |
1.079 |
0 |
0 |
| Vorjahr |
1.611 |
1.611 |
0 |
0 |
| Sonstige |
5.124 |
5.124 |
0 |
0 |
| Vorjahr |
3.756 |
3.756 |
0 |
0 |
|
30.640 |
16.309 |
14.331 |
10.547 |
| Vorjahr |
34.015 |
18.655 |
15.360 |
11.580 |
Am 20. Dezember 2019 wurde die Änderungs- und
Beitrittsvereinbarung zum Darlehensvertrag vom 22. Dezember
2016 wirksam. Damit trat die Mindener Holding als neuer
Darlehensnehmer für T€ 6.898 in den bestehenden
Darlehensvertrag zwischen der Landesbank
Hessen-Thüringen Girozentrale und den Mindener
Stadtwerken GmbH ein.
Gemäß Darlehensvertrag sind folgende
Sicherheiten für die Gewährung der Darlehen mit
der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale bestellt
worden:
| ― |
Abtretung der Ansprüche auf
Erhalt der Netzentgelte aus dem Betrieb des
Gasnetzes
|
| ― |
Abtretung der Ansprüche aus
den Endschaftsbestimmungen des
Konzessionsvertrages
|
| ― |
Abtretung der Forderungen
betreffend einen zukünftigen Verkaufserlös
bei Verkauf oder Übertragung des Gasnetzes;
und
|
| ― |
Verpfändung des Guthabens
der Drittschuldnerkonten
|
3. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Sämtliche Umsatzerlöse wurden im Inland
erzielt und verteilen sich im Wesentlichen auf folgende
Bereiche:
|
T€ |
| Strom |
16.773 |
| Gas |
13.783 |
| Gasnetzentgelte |
13.786 |
| Sonstige |
1.020 |
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 2
enthalten. Diese beinhalten im Wesentlichen Erträge
aus der Erstattung der zu viel gezahlten
Gaspool-Aufwendungen aus den Jahren 2019 und 2020.
Der Materialaufwand entfällt insbesondere auf
den Strom- und Gasbezug, Konzessionsabgabe sowie
Netzentgelte für vorgelagerte Netzbetreiber.
Personalaufwand ist im Geschäftsjahr 2023 wie
folgt angefallen:
|
T€ |
| Löhne und
Gehälter |
2.279 |
| Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung |
|
| •
Sozialversicherungsbeiträge |
406 |
| •
Altersversorgung |
281 |
| •
Berufsgenossenschaftsbeitrag |
21 |
|
2.987 |
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
betrug 44; davon 28 Angestellte und 13 Lohnempfänger
und 3 Auszubildende (Vorjahr: 40; davon 25 Angestellte und
12 Lohnempfänger und 3 Auszubildende).
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
im Wesentlichen allgemeine Verwaltungskosten sowie
Marketingkosten ausgewiesen.
Die Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten
insbesondere Zinserträge aus dem Freistellungsanspruch
gegenüber der Westfalen Weser Netz GmbH bezüglich
der Pensionsverpflichtungen sowie Aufwendungen aus der
Aufzinsung der Rückstellungen die gemäß
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert und mit TEUR 15
ausgewiesen werden. Außerdem sind hier
Zinserträge aus der Verpachtung des BHKWs an die
Mindener Bäder GmbH mit T€ 6 (Vj. T€ 6)
enthalten.
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten
insbesondere Zinsen für Darlehen (T€ 237).
Der Jahresüberschuss wird gem.
Ergebnisabführungsvertrag vom 15. September 2015 an
die Mindener Holding abgeführt. Der Vertrag wurde zum
1. Januar 2015 wirksam. Dieser wurde durch den Vertrag vom
13. Dezember 2021 geändert.
III. Ergänzende Angaben
1. Haftungsverhältnisse und
sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus der gesamtschuldnerischen Haftung von
Pensionsverpflichtungen bestehen zum 31. Dezember 2023 gem.
§ 251, 268 Abs. 7 HGB Verpflichtungen, die den im
Innenverhältnis bestimmten Teil der Verpflichtung
übersteigen, in Höhe von T€ 1.331.
Darüber hinaus besteht eine zeitlich
unbefristete Bürgschaft bis zu einem Höchstbetrag
von T€ 6.899 für Darlehensverbindlichkeiten der
Gesellschafterin.
Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als gering
eingeschätzt, da die Gesellschafterin jederzeit ihren
Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag (Zins- und
Tilgungsleistungen) nachgekommen ist.
Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von
T€ 9.
Zum 31. Dezember 2023 bestehen folgende
Abnahmeverpflichtungen:
|
2024 |
2025 |
2026 |
|
T€ |
T€ |
T€ |
| Stromabnahme |
4.532 |
2.811 |
299 |
| Gasabnahme |
6.491 |
2.173 |
433 |
Für 2024 wurden Investitionen in Höhe von
T€ 2.047 genehmigt.
2. Honorar des
Abschlussprüfers
Für Abschlussprüfungsleistungen im
Geschäftsjahr 2023 sind Honorare in Höhe von
T€ 27 sowie für andere
Bestätigungsleistungen T€ 4 als Aufwand erfasst
worden.
3. Angaben nach § 6b
Energiewirtschaftsgesetz
Die buchhalterische Entflechtung der
Tätigkeitsbereiche gem. § 6b EnWG in der internen
Rechnungslegung ist unter Einbeziehung getrennter Konten
und Kostenstellen Rechnung getragen worden.
Die Zuordnung der in der Tätigkeits- Bilanz bzw.
Tätigkeits- Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen
Werte erfolgte nach Möglichkeit direkt. Notwendige
Verteilungen wurden mittels sachgerechter
Umlageschlüssel vorgenommen.
Der Tätigkeitsabschluss der Gasverteilung
besteht aus Tätigkeits-Bilanz sowie
Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung.
Im Bereich der Gasverteilung haben sämtliche
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach den
Restlaufzeiten wie folgt:
|
gesamt |
bis 1 Jahr |
mehr als 1 Jahr |
davon mehr als 5
Jahre |
|
T€ |
|
|
|
| Kreditinstitute |
14.215 |
906 |
13.309 |
9.678 |
| Vorjahr |
15.225 |
906 |
14.319 |
10.686 |
| Lieferungen und
Leistungen |
2.638 |
2.638 |
0 |
0 |
| Vorjahr |
8.177 |
8.177 |
0 |
0 |
| Verbundene
Unternehmen |
17 |
17 |
0 |
0 |
| Vorjahr |
32 |
32 |
0 |
0 |
| Gesellschafter |
702 |
702 |
0 |
0 |
| Vorjahr |
629 |
629 |
0 |
0 |
| Verbl. geg.
Vertrieb |
2.114 |
2.114 |
|
|
| Vorjahr |
4.976 |
4.976 |
|
|
| Sonstige |
307 |
307 |
0 |
0 |
| Vorjahr |
32 |
32 |
0 |
0 |
| akt. Jahr |
19.993 |
6.684 |
13.309 |
9.678 |
| Vorjahr |
29.071 |
14.752 |
14.319 |
10.686 |
Die Mindener Stadtwerke tätigt gem. § 6b
Abs. 2 EnWG Geschäfte größeren Umfangs mit
verbundenen Unternehmen in Form von Personalgestellungen.
Hieraus ergaben sich Erlöse in Höhe von T€
538 sowie Aufwendungen in Höhe von T€ 245.
4. Organe der Gesellschaft
Hauptberuflicher Geschäftsführer ist seit
dem 1. Januar 2022 Herr Christoph Meyer (M. Sc.). Die
Gesamtbezüge des Geschäftsführers betrugen
im Geschäftsjahr TEUR 165.
Gesellschafter
Mindener Holding GmbH, Minden (100 %)
Konzernzugehörigkeit
Die Mindener Stadtwerke GmbH wird als
Tochterunternehmen der Mindener Holding GmbH, Minden,
einbezogen. Die Mindener Holding GmbH ist das
Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und
Konzernlagebericht für den kleinsten Kreis von
Unternehmen aufstellt. Darüber hinaus wird die
Mindener Stadtwerke GmbH in den Konzernabschluss der MEW
Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft
mbH, Minden, einbezogen. Die MEW ist das Mutterunternehmen,
das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
für den größten Kreis von Unternehmen
aufstellt. Der Konzernabschluss wird im
Unternehmensregister offengelegt.
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Michael Buhre (Diplomverwaltungswirt, Vorsitzender
des Aufsichtsrates)
Susanne Treptow (Geschäftsführerin
Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH, stellvertretende
Vorsitzende des Aufsichtsrates)
Andreas Friebe (Elektroingenieur)
Thomas Jozefiak (Berufssoldat)
Michael Jäcke (Bürgermeister)
Reinhard Pieper (Berufsschullehrer)
Christian Riepe (Abteilungsleiter Verkaufsabteilung)
Natalie Schäfer (Sachgebietsleiterin Marketing
und Kommunikation)
Philipp Segler (Industriekaufmann)
Ulrich Stadtmann (Diplom-Politologe)
Tim Corinth (Kaufmännischer Leiter)
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im
Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von T€ 17
von der Gesellschaft.
5. Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind
keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Christoph Meyer
Geschäftsführer
Anlagenspiegel zum 31.12.2023
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten |
|
01.01.2023 |
Zugang |
Abgang |
Umbuchungen |
31.12.2023 |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
726.165,97 |
15.065,00 |
0,00 |
0,00 |
741.230,97 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
7.809.152,30 |
69.079,71 |
0,00 |
0,00 |
7.878.232,01 |
| 2. Technische Anlagen
und Maschinen |
52.839.238,21 |
1.041.656,31 |
24.805,52 |
10.252,00 |
53.866.341,00 |
| 3. Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
1.147.092,69 |
118.311,54 |
55.564,10 |
0,00 |
1.209.840,13 |
| 4. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
255.714,17 |
0,00 |
0,00 |
-255.714,17 |
0,00 |
|
62.051.197,37 |
1.229.047,56 |
80.369,62 |
-245.462,17 |
62.954.413,14 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
|
|
|
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
0,00 |
6.125.747,14 |
0,00 |
245.462,17 |
6.371.209,31 |
| 2. Sonstige
Ausleihungen |
50,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
50,00 |
|
50,00 |
6.125.747,14 |
0,00 |
245.462,17 |
6.371.259,31 |
|
62.777.413,34 |
7.369.859,70 |
80.369,62 |
0,00 |
70.066.903,42 |
|
Kumulierte
Abschreibungen |
Restbuchwerte |
|
01.01.2023 |
Zugang |
Abgang |
31.12.2023 |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
|
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
390.680,97 |
64.386,00 |
0,00 |
455.066,97 |
286.164,00 |
335.485,00 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
237.634,80 |
175.050,71 |
0,00 |
412.685,51 |
7.465.546,50 |
7.571.517,50 |
| 2. Technische Anlagen
und Maschinen |
13.591.146,21 |
2.278.021,98 |
14.106,19 |
15.855.062,00 |
38.011.279,00 |
39.248.092,00 |
| 3. Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
413.072,69 |
163.147,54 |
54.441,10 |
521.779,13 |
688.061,00 |
734.020,00 |
| 4. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
255.714,17 |
|
14.241.853,70 |
2.616.220,23 |
68.547,29 |
16.789.526,64 |
46.164.886,50 |
47.809.343,67 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
6.371.209,31 |
0,00 |
| 2. Sonstige
Ausleihungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
50,00 |
50,00 |
|
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
6.371.259,31 |
50,00 |
|
14.632.534,67 |
2.680.606,23 |
68.547,29 |
17.244.593,61 |
52.822.309,81 |
48.144.878,67 |
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Tätigkeitsbilanz Gasverteilung zum
31. Dezember 2023
Aktiva
|
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
|
EUR |
EUR |
| A. |
Anlagevermögen |
|
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
199.124,02 |
217.645,37 |
|
II. Sachanlagen |
|
|
|
1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
6.056.238,30 |
6.145.669,30 |
|
2. Technische Anlagen
und Maschinen |
37.779.122,00 |
38.993.054,00 |
|
3. Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
623.521,97 |
663.189,08 |
|
4. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
0,00 |
10.252,00 |
|
|
44.458.882,27 |
45.812.164,38 |
|
III. Finanzanlagen |
|
|
|
Sonstige
Ausleihungen |
16,96 |
26,46 |
|
|
44.658.023,25 |
46.029.836,21 |
| B. |
Umlaufvermögen |
|
|
|
I. Vorräte |
|
|
|
Roh-, Hilfs und
Betriebsstoffe |
110.167,39 |
117.381,97 |
|
II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
|
1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
2.656.721,23 |
8.460.859,76 |
|
2. Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
653.196,42 |
185.484,62 |
|
3. Forderungen gegen
Gesellschafter |
752,98 |
387,16 |
|
4. Sonstige
Vermögensgegenstände |
204.918,66 |
568.822,26 |
|
|
3.515.589,29 |
9.215.553,80 |
|
III. Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten |
2.919.381,79 |
4.923.029,73 |
|
|
6.545.138,47 |
14.255.965,50 |
| C. |
Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
0,00 |
1.250,78 |
|
|
51.203.161,72 |
60.287.052,50 |
Passiva
|
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
|
EUR |
EUR |
| A. |
Eigenkapital |
|
|
|
I. Gezeichnetes
Kapital |
169.600,00 |
169.600,00 |
|
II.
Kapitalrücklage |
27.283.550,72 |
27.378.550,72 |
|
|
27.453.150,72 |
27.548.150,72 |
| B. |
Sonderposten für
Zuschüsse Dritter |
2.523.165,17 |
2.582.240,60 |
| C. |
Rückstellungen |
|
|
|
1. Rückstellungen
für Pensionen |
846.011,97 |
722.883,00 |
|
2. Sonstige
Rückstellungen |
387.205,07 |
363.624,01 |
|
|
1.233.217,04 |
1.086.507,01 |
| D. |
Verbindlichkeiten |
|
|
|
1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
14.214.876,89 |
15.224.957,36 |
|
2. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
2.638.347,46 |
8.117.179,90 |
|
3. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
17.501,03 |
31.583,71 |
|
4. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern |
702.272,67 |
688.794,83 |
|
5. Verbindlichkeiten
Vertrieb |
2.113.899,44 |
4.975.807,05 |
|
6. Sonstige
Verbindlichkeiten |
306.731,30 |
31.831,32 |
|
- davon aus Steuern: EUR
275.095,91 (VJ: EUR 31.831,32) |
|
|
|
|
19.993.628,79 |
29.070.154,17 |
|
|
51.203.161,72 |
60.287.052,50 |
Tätigkeits-Gewinn- und
Verlustrechnung Gasverteilung für das
Geschäftsjahr 2023
|
|
|
2023 |
2022 |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
| 1. |
Umsatzerlöse |
|
16.091.112,19 |
22.895.699,45 |
| 2. |
Andere aktivierte
Eigenleistungen |
|
131.662,44 |
204.207,86 |
| 3. |
Sonstige betriebliche
Erträge |
|
715.536,03 |
174.899,83 |
| 4. |
Materialaufwand |
|
|
|
|
a) Aufwendungen für
Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe |
-8.854.783,29 |
|
-15.757.149,67 |
|
b) Aufwendungen für
bezogene Leistungen |
-1.725.349,31 |
|
-1.043.073,49 |
|
|
|
-10.580.132,60 |
-16.800.223,16 |
| 5. |
Personalaufwand |
|
|
|
|
a) Löhne und
Gehälter |
-1.853.559,97 |
|
-1.847.023,81 |
|
b) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung |
-607.107,59 |
|
-657.012,44 |
|
- davon für
Altersversorgung: EUR 257.352,86 (VJ: EUR
335.104,73) |
|
|
|
|
|
|
-2.460.667,56 |
-2.504.036,25 |
| 6. |
Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
|
-2.577.878,43 |
-2.552.502,07 |
| 7. |
Sonstige betriebliche
Aufwendungen |
|
-287.293,98 |
-377.260,26 |
| 8. |
Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge |
|
15.465,62 |
302,21 |
|
- davon aus der
Abzinsung von Rückstellungen: EUR 15.132,42 (VJ:
EUR 0,00) |
|
|
|
| 9. |
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen |
|
-222.750,20 |
-341.807,22 |
|
- davon aus der
Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 254,00 (VJ:
EUR 715,00) |
|
|
|
| 10. |
Ergebnis vor
Steuern |
|
725.053,51 |
699.280,39 |
| 11. |
Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag |
|
0,00 |
0,00 |
| 12. |
Ergebnis nach
Steuern |
|
725.053,51 |
699.280,39 |
| 13. |
Sonstige Steuern |
|
-9.768,33 |
-10.485,55 |
| 14. |
Aufwendungen aus
Ergebnisabführung |
|
-715.285,19 |
-688.794,83 |
| 15. |
Jahresüberschuss |
|
0,00 |
0,00 |
Tätigkeitsabschluss zum
31.12.2023
Anlagengitter zum 31.12.2023 Netz
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten |
|
01.01.2023 |
Zugang |
Abgang |
Umbuchungen |
|
|
direkt |
Schlüsselung |
|
direkt |
Schlüsselung |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
|
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
443.866,65 |
13.529,71 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
6.352.337,86 |
56.431,22 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| 2. Technische Anlagen
und Maschinen |
52.521.822,27 |
1.041.656,31 |
0,00 |
24.805,52 |
10.252,00 |
0,00 |
| 3. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
976.803,44 |
106.237,05 |
0,00 |
53.533,08 |
0,00 |
0,00 |
| 4. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen in Bau |
10.252,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
-10.252,00 |
0,00 |
|
59.861.215,57 |
1.204.324,58 |
0,00 |
78.338,60 |
0,00 |
0,00 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
|
|
|
|
| Sonstige
Ausleihungen |
26,46 |
0,00 |
-9,50 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
60.305.108,68 |
1.217.854,29 |
-9,50 |
78.338,60 |
0,00 |
0,00 |
|
Anschaffungs- und
Herstellungskosten |
Kumulierte
Abschreibungen |
|
31.12.2023 |
01.01.2023 |
Zugang |
Umbuchungen |
Abgang |
|
|
|
direkt |
Schlüsselung |
|
|
|
€ |
€ |
€ |
|
€ |
€ |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
|
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
457.396,36 |
226.221,28 |
26.083,71 |
5.967,35 |
0,00 |
0,00 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
6.408.769,08 |
206.668,56 |
145.862,22 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| 2. Technische Anlagen
und Maschinen |
53.548.925,06 |
13.528.768,27 |
2.255.140,98 |
0,00 |
0,00 |
14.106,19 |
| 3. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
1.029.507,41 |
313.614,36 |
121.199,05 |
23.625,12 |
0,00 |
52.453,09 |
| 4. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen in Bau |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
60.987.201,55 |
14.049.051,19 |
2.522.202,25 |
23.625,12 |
0,00 |
66.559,28 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
|
|
|
|
| Sonstige
Ausleihungen |
16,96 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
61.444.614,87 |
14.275.272,47 |
2.548.285,96 |
29.592,47 |
0,00 |
66.559,28 |
|
Kumulierte
Abschreibungen |
Restbuchwerte |
|
31.12.2023 |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
€ |
€ |
€ |
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
| Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
258.272,34 |
199.124,02 |
217.645,37 |
| II. Sachanlagen |
|
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
352.530,78 |
6.056.238,30 |
6.145.669,30 |
| 2. Technische Anlagen
und Maschinen |
15.769.803,06 |
37.779.122,00 |
38.993.054,00 |
| 3. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
405.985,44 |
623.521,97 |
663.189,08 |
| 4. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen in Bau |
0,00 |
0,00 |
10.252,00 |
|
16.528.319,28 |
44.458.882,27 |
45.812.164,38 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
|
| Sonstige
Ausleihungen |
0,00 |
16,96 |
26,46 |
|
16.786.591,62 |
44.658.023,25 |
46.029.836,21 |
Erläuterungen zum
Tätigkeitsabschluss Gasverteilung für das
Geschäftsjahr 2023
Angaben zur Form und Darstellung von
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die
Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gliederung der Bilanz gemäß § 266
HGB ist auf der Aktivseite um die Position B.II. 3
(Forderungen gegen Gesellschafter), auf der Passivseite um
die Position B. (Sonderposten für Zuschüsse
Dritter und Verbindlichkeiten Vertrieb) und Position D. 4
(Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern)
ergänzt worden. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung gemäß § 275 HGB ist um die
Position 11. (Ergebnis vor Steuern) erweitert worden.
Die Strom- und Energiesteuern sind in der Gewinn- und
Verlustrechnung offen von den Umsatzerlösen abgesetzt
worden.
Aufwendungen und Erträge aus der Auf- und
Abzinsung von Verpflichtungen aus der Grund- und
Zusatzversorgung aus Pensionszusagen und Aufwendungen und
Erträge aus dem zu verrechnenden Deckungsvermögen
(CTA) und des Freistellungsanspruchs gegen Westfalen Weser
Netz GmbH wurden gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
saldiert.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Berichtsjahr unverändert angewendet.
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich der entsprechenden
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die
Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren
Einzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen
Gemeinkosten. Von dem Wahlrecht einer Aktivierung direkt
der Herstellung eines Vermögensgegenstandes
zurechenbaren Fremdkapitalkosten wird kein Gebrauch
gemacht. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
ausschließlich linear unter Zugrundelegung
branchenüblicher Nutzungsdauern bzw. den Vorgaben der
steuerlichen Abschreibungstabellen. Bewegliche
Gegenstände des Sachanlagevermögens mit einem
Wert zwischen € 250,00 und € 1.000,00 werden in
einem Sammelposten erfasst und über 5 Jahre linear
abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter unter €
250,00 werden im Jahr der Anschaffung voll aufwandswirksam.
Die Finanzanlagen werden mit dem Nennwert oder dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Vorräte betreffen Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe erfolgt zu fortgeschriebenen
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert
angesetzt. Durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
wird den Marktbedingungen Rechnung getragen.
Die Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bilanziert.
Bei den Sonderposten für Zuschüsse Dritter
handelt es sich im Wesentlichen um von Kunden ab dem 31.
Dezember 2002 vereinnahmte Kostenbeiträge und
Baukostenzuschüsse für den Gashausanschluss. Die
Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der
geförderten Anlagegüter zu Gunsten der
Umsatzerlöse.
Durch die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer, die
durch die Folgesicherungslösung mit der Helaba Pension
Trust e.V. abgesichert sind, besteht eine unmittelbare
Pensionsverpflichtung bei der Mindener Stadtwerke GmbH zum
31. Dezember 2023 in Höhe von T€ 431 (Vj. T€
301). Das saldierungspflichtige Deckungsvermögen wurde
gem. § 253 Abs. 1 S. 4 HGB mit dem beizulegenden
Zeitwert bewertet und beträgt zum 31. Dezember 2023
T€ 323 (Vj. T€ 244). Nach der Saldierung (T€
108; Vj. T€ 56) ist der Betrag auf der Passivseite
unter den Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen auszuweisen. Im Zinsertrag
wurden Zinserträge aus dem Helaba Pension Trust e. V.
in Höhe von T€ 24 (Vj. T€ 3) mit den
Aufwendungen aus der Abzinsung (T€ 7; Vj. T€ 34)
saldiert.
Die Rückstellungen für Pensionen wurden auf
der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach
dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit
Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G
von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Bewertung der
Pensionsrückstellungen erfolgt auf Basis des
Anwartschaftsbarwertverfahrens (Project Unit Credit-Method)
unter Berücksichtigung einer Anwartschafts- bzw.
Rentendynamik von jeweils 1,75 % p. a. sowie erwarteter
Gehaltssteigerungen von unverändert 2,5 % p. a. Die
Rückstellungen für Pensionen wurden pauschal mit
dem von der deutschen Bundesbank veröffentlichen
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre
abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von
15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser
Zinssatz betrug in 2023 1,83 %. Der Unterschiedsbetrag
gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt T€
33 (Vj. T€ 160).
Für die bis zum 31. Dezember 2016 bestehenden
Verpflichtungen für Altersversorgungsverpflichtungen
(T€ 2.069, Vj. T€ 1.967) besteht ein
Freistellungsanspruch aufgrund des Schuldbeitritts durch
die Westfalen Weser Netz GmbH. Die Bewertung des
Freistellungsanspruches erfolgte mit dem
Anwartschaftsbarwert gemäß Projected Unit Credit
Verfahren mit dem für die
Handelsbilanzrückstellung maßgeblichen
Rechnungszinssatz. Der verrechnete Wertansatz des
Freistellungsanspruches beträgt T€ 1.331 (Vj.
T€ 1.300).
Bei den Rückstellungen sind alle ungewissen
Verbindlichkeiten und sonstigen bis zum Zeitpunkt der
Aufstellung des Jahresabschlusses erkannten Risiken mit dem
Erfüllungsbetrag berücksichtigt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Eine Abzinsung erfolgte ausschließlich bei
Rückstellungen, die eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr haben. Die Rückstellungen für
Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtungen haben eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Diese sind mit der
Einkommensdynamik von 2,5 % und einem Rechnungszinssatz von
1,76 % bewertet worden.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Zuordnungsregeln und
-schlüssel
Vermögen und Schulden sowie Erträge und
Aufwendungen werden innerhalb der Finanzbuchhaltung
über die eingerichtete Kostenrechnung in der Regel
direkt den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet. Soweit
eine direkte Zuordnung nicht möglich ist oder mit
unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden
wäre, erfolgt eine Aufteilung dieser Positionen unter
Verwendung von sachgerechten Verteilungsschlüsseln.
Hierbei wurden, soweit eine direkte Zuordnung nicht
möglich war, die Positionen Immaterielle
Vermögensgegenstände, Andere Anlagen und
Betriebs- und Geschäftsausstattung, die Vorsteuer und
der Materialaufwand unter Berücksichtigung des
Anlagenschlüssels verteilt.
Im Bereich des Sachanlagevermögens wurden die
Grundstücke, gleiche Rechte und andere Bauten
gemäß dem Personalschlüssel zugeordnet. Der
Personalschlüssel fand zudem Anwendung bei den
Forderungen gegenüber Gesellschaftern, bei den
sonstigen Rückstellungen, bei den Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten, bei den Verbindlichkeiten
gegen verbundene Unternehmen, bei den sonstigen
Verbindlichkeiten, in den Umsatzerlösen, in den
sonstigen betrieblichen Erträgen, im Personalaufwand,
im Wesentlichen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen
sowie bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen.
Der Schlüssel über die Umsatzerlöse
wurde überwiegend bei den liquiden Mitteln, beim
Eigenkapital und bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen eingesetzt.
Der Tätigkeitsabschluss der Gasverteilung
besteht aus Tätigkeits-Bilanz sowie
Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung.
Im Bereich der Gasverteilung haben sämtliche
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach den
Restlaufzeiten wie folgt:
|
gesamt |
bis 1 Jahr |
mehr als 1 Jahr |
davon mehr als 5
Jahre |
|
T€ |
|
|
|
| Kreditinstitute |
14.215 |
906 |
13.309 |
9.678 |
| Vorjahr |
15.225 |
906 |
14.319 |
10.686 |
| Lieferungen und
Leistungen |
2.638 |
2.638 |
0 |
0 |
| Vorjahr |
8.177 |
8.177 |
0 |
0 |
| Verbundene
Unternehmen |
17 |
17 |
0 |
0 |
| Vorjahr |
32 |
32 |
0 |
0 |
| Gesellschafter |
702 |
702 |
0 |
0 |
| Vorjahr |
629 |
629 |
0 |
0 |
| Verbl. geg.
Vertrieb |
2.114 |
2.114 |
0 |
0 |
| Vorjahr |
4.976 |
4.976 |
0 |
0 |
| Sonstige |
307 |
307 |
0 |
0 |
| Vorjahr |
32 |
32 |
0 |
0 |
| akt. Jahr |
19.993 |
6.684 |
13.309 |
9.678 |
| Vorjahr |
29.071 |
14.752 |
14.319 |
10.686 |
Die Mindener Stadtwerke tätigt gem. § 6b
Abs. 2 EnWG Geschäfte größeren Umfangs mit
verbundenen Unternehmen in Form von Personalgestellungen.
Hieraus ergaben sich Erlöse in Höhe von T€
538 sowie Aufwendungen in Höhe von T€ 245.
Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Aus der gesamtschuldnerischen Haftung von
Pensionsverpflichtungen bestehen zum 31. Dezember 2023 gem.
§ 251, 268 Abs. 7 HGB Verpflichtungen, die den im
Innenverhältnis bestimmten Teil der Verpflichtung
übersteigen, in Höhe von T€ 1.331.
Darüber hinaus besteht eine zeitlich
unbefristete Bürgschaft bis zu einem Höchstbetrag
von T€ 6.899 für Darlehensverbindlichkeiten der
Gesellschafterin.
Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als gering
eingeschätzt, da die Gesellschafterin jederzeit ihren
Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag (Zins- und
Tilgungsleistungen) nachgekommen ist.
Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2023
I. Grundlagen
Gegenstand der Mindener Stadtwerke GmbH, Minden
(MSW), ist die sichere, wirtschaftliche,
umweltverträgliche und ressourcenschonende Erzeugung
und Versorgung der Allgemeinheit mit Energie sowie die
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der
Energieeffizienz in der Region Minden.
Ziel der Mindener Stadtwerke ist es, eine
zuverlässige, ortsnahe und kundenorientierte
Energieversorgung zu gewährleisten und
weiterzuentwickeln.
Die Mindener Stadtwerke betreibt seit dem 1. Januar
2017 ein ca. 762 km langes Erdgasnetz mit ca. 19.903
Zählpunkten.
Der Vertrieb der Mindener Stadtwerke beliefert ca.
14.000 Kunden mit Strom und Erdgas.
Im Geschäftsjahr ereigneten sich keine
nennenswerten Betriebsunfälle und
Versorgungsstörungen.
II. Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche und
branchenbezogene Rahmenbedingungen
Entwicklung der Gesamtwirtschaft
Die deutsche Wirtschaft war in 2023 deutlich
krisengeprägt. Dies zeigte sich insbesondere durch
ungünstige Finanzierungsbedingungen aufgrund des hohen
Zinsniveaus, eine geringe Nachfrage aus dem In- und Ausland
sowie hohe Preise auf allen Wirtschaftsstufen. Das preis-
und kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im
Jahr 2023 um 0,1 % niedriger als im Jahr 2022 ausgefallen.
Damit konnte die deutsche Wirtschaft die Erholung vom
tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter
fortsetzen. Der Rückgang der Wirtschaftsleistung im
Jahr 2023 betrifft vor allem das produzierende Gewerbe, das
durch eine sehr viel niedrigere Produktion im Bereich
Energieversorgung geprägt war, den Groß- und
Einzelhandel und den Hochbau. Zuwächse konnten die
Branchen Tiefbau, Automobilindustrie und der
Dienstleistungsbereich, insbesondere der Bereich
Information und Kommunikation, verzeichnen.
Branchenbezogene Rahmenbedingungen
Der seit Februar 2022 andauernde Krieg in der Ukraine
hatte auch im Jahr 2023 Einfluss auf die wirtschaftliche
Entwicklung in Deutschland und im Besonderen auf die
Energiewirtschaft. Gesetzliche Neuerungen oder
Änderungen bestehender Gesetze zur Gewährleistung
der Versorgungssicherheit und zum Abmildern der Folgen von
Preisentwicklungen auf den Energiemärkten
beeinflussten die Branche. Zusätzlich steigerten und
steigern die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten die
Unsicherheit in Bezug auf die weitere wirtschaftliche
Entwicklung.
Während sich bei Industrieunternehmen vor allem
die gesamtwirtschaftliche Entwicklung auf den
Energieverbrauch auswirkt, sind bei Haushalten die
Witterungsverhältnisse der ausschlaggebende Faktor. Je
höher die mittlere Außentemperatur, desto
weniger Energie wird zum Heizen benötigt und
umgekehrt. Im Jahr 2023 war das Verbrauchsverhalten von
Industrie und Haushalten darüber hinaus von der
zurückgehenden Wirtschaftsleistung beeinflusst,
insbesondere von den Produktionsrückgängen in den
energieintensiven Industriezweigen.
Der Primärenergieverbrauch hat sich in
Deutschland gegenüber 2022 insgesamt um ca. 7,9 %
reduziert. Die leicht wärmere Witterung gegenüber
dem Vorjahr hat nur einen schwachen verbrauchssinkenden
Effekt, witterungsbereinigt hätte sich der Verbrauch
um 7,4 % vermindert. Den einzigen verbrauchssteigernden
Effekt im Jahr 2023 hatte die demografische Entwicklung.
Die wesentlichen Energieträger sind bundesweit
Mineralöl (35,9 %), Erdgas (24,5 %) und Kohle (17,2
%). Die erneuerbaren Energieträger lieferten rd. 19,6
% der Primärenergiemenge. Die Anteile der
verschiedenen Energieträger im nationalen Energiemix
haben sich 2023 zugunsten von Mineralöl, Erdgas und
erneuerbaren Energieträgern verschoben, der Anteil von
Kohle ist rückläufig.
Die Witterungsverhältnisse haben einen
unmittelbaren Einfluss auf den Geschäftsverlauf der
Mindener Stadtwerke GmbH. Mit einer Mitteltemperatur von
11,2°C (NRW) war das Jahr 2023 gemeinsam mit dem
Vorjahr das wärmste Jahr seit Beginn der
Wetteraufzeichnungen. Der Wert wurde aufgrund
durchgängig hoher Temperaturen erreicht,
größere Hitzewellen waren nicht zu verzeichnen.
Im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Temperaturen sowie
Verbrauchsreduzierungen führten im Jahre 2023 zu einem
niedrigeren Heizbedarf.
Die Erlössituation im Erdgasnetz ist
maßgeblich abhängig von den regulatorischen
Rahmenbedingungen zur Festlegung der Erlösobergrenze.
Im Jahr 2021 hat die Bundesnetzagentur eine deutliche
Senkung der Eigenkapitalzinsätze für Strom- und
Gasnetzbetreiber beschlossen. Die neuen Zinssätze
gelten ab der vierten Regulierungsperiode und wirken sich
damit für Gasnetzbetreiber auf die
Erlösobergrenze in 2023 aus. Diese Maßnahme
führt ab 2023 zu einer deutlichen Senkung der
Erlösobergrenze und dementsprechend der Marge im
Erdgasnetz.
Im Berichtsjahr hat die
Landesregulierungsbehörde die anerkennungsfähigen
Netzkosten für die vierte Anreizregulierungsperiode
(2023 bis 2027) mitgeteilt. Für die finale Bemessung
der Erlösobergrenzen der Jahre 2023 bis 2027 fehlen
bislang noch der Effizienzwert für das Gasnetz und die
Festlegung des generellen Produktivitätsfaktors
für die vierte Regulierungsperiode. Die BNetzA hat
für die vierte Regulierungsperiode die
Eigenkapitalzinssätze wesentlich geringer festgelegt
als in der vorhergehenden Regulierungsperiode. Im Jahr 2022
sind die Mindener Stadtwerke GmbH einer
Prozesskostengemeinschaft gegen diese Festlegung
beigetreten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am
30. August 2023 die Festlegung der BNetzA aufgehoben und
zur Neufestlegung verpflichtet. Anfang Oktober 2023 legte
die BNetzA gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof
Beschwerde ein. Entsprechend sind die
Eigenkapitalzinssätze weiter offen.
Im Strom- und Erdgasvertrieb unterliegen die Preise
für die Energiebeschaffung den Marktmechanismen der
Energiebörse. Im Jahr 2023 befanden sich nach nie da
gewesen Höchstständen im zweiten und dritten
Quartal 2022 die Preise für Strom und Gas wieder auf
einem deutlich niedrigeren Niveau. Die Preise sind jedoch
weiterhin volatil. Volatile Energiepreise haben zu
großen Unsicherheiten bei Verbrauchern sowie einer
hohen Wechselmotivation geführt. Zahlreiche kleinere
Versorger mussten Insolvenz anmelden.
2. Geschäftsverlauf
Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem
Jahresüberschuss vor Gewinnabführung in Höhe
von T€ 1.079 (Vj. T€ 1.611) ab und liegt damit
leicht über dem Wirtschaftsplanansatz von T€ 867.
Ursächlich für diese Entwicklung ist u. a. der
geringere Rohertrag im Gasnetz, der wiederum durch
höhere Erträge im Strom- und Gasvertrieb
kompensiert wurde.
3. Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage
a. Ertragslage
Für das Gesamtunternehmen stellt sich die
Entwicklung der Ertragslage wie folgt dar:
| GuV- Position |
Berichtsjahr |
Vorjahr |
|
T€ |
T€ |
| Umsatzerlöse
abzüglich Strom-/Energiesteuern |
45.362 |
38.577 |
| Materialaufwand |
-38.676 |
-30.803 |
| Personalaufwand |
-2.987 |
-2.991 |
| Zwischensumme |
3.699 |
4.783 |
| Andere aktivierte
Eigenleistungen |
132 |
204 |
| Sonstige betriebliche
Erträge |
910 |
316 |
| Abschreibungen |
-2.681 |
-2.652 |
| Sonstige betriebliche
Aufwendungen |
-754 |
-754 |
| EBIT |
1.306 |
1.897 |
| Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge |
21 |
7 |
| Zinsen und ähnliche
Aufwendungen |
-237 |
-281 |
| EBT |
1.090 |
1.623 |
| Sonstige Steuern |
-12 |
-12 |
| Aufgrund eines
Gewinnabführungsvertrags abgeführte
Gewinne |
-1.078 |
-1.611 |
| Jahresergebnis |
0 |
0 |
Sämtliche Umsatzerlöse wurden im Inland
erzielt und verteilen sich auf folgende Bereiche:
|
Berichtsjahr |
Vorjahr |
|
T€ |
T€ |
| Strom |
16.773 |
9.374 |
| Gas |
13.783 |
7.990 |
| Gasnetzentgelte |
13.786 |
20.280 |
| Sonstige |
1.020 |
933 |
Die Gesellschaft erwirtschaftete Umsatzerlöse
aus Gasnetzentgelten in Höhe von T€ 13.786 (Vj.
T€ 20.280). Diese beinhaltenen Gasnetzentgelte
gegenüber Drittlieferanten sowie Mehr- und
Minderabrechnungen. Dabei sind die Erlöse aus
Mindermengen gegenüber dem Vorjahr von T€ 12.445
auf T€ 4.615 gesunken, während die Netzentgelte
(T€ 9.170; Vj. T€ 7.835) trotz geringer
durchgeleiteter Menge (848.513.988 kWh; Vj. 935.999.614
kWh) aufgrund höherer Netzentgelte gestiegen sind.
Die Erlöse im Gasvertrieb erhöhten sich
gegenüber dem Vorjahr preisbedingt. Im Berichtsjahr
wurden 85.422 MWh (Vj. 95.669 MWh) Gas verkauft. Der
Gaspreis wurde in 2023 aufgrund gestiegener
Gasbeschaffungskosten erhöht. Der durchschnittliche
Gaserlös erhöhte sich von 7,75 ct/kWh im Vorjahr
auf 16,69 ct/kWh im aktuellen Jahr.
Im Bereich Strom ist die Gesellschaft
ausschließlich im Stromvertrieb tätig. Der
Umsatzerlösanstieg ist im Wesentlichen preisbedingt.
Die Stromabgabe stieg von 34.773 MWh im Vorjahr auf 40.059
MWh im aktuellen Jahr. Der durchschnittliche
Stromerlös erhöhte sich von 26,02 ct/kWh im
Vorjahr auf 41,55 ct/kWh im aktuellen Jahr. Grund ist hier
insbesondere die Weitergabe der gestiegenen
Strombeschaffungskosten.
Die sonstigen Umsatzerlöse betreffen im
Wesentlichen Dienstleistungen.
Die gegenüber dem Vorjahr höheren
Materialaufwendungen sind insbesondere auf gestiegene
Aufwendungen für den Strom- und Gasbezug
zurückzuführen.
Die Strombezugskosten erhöhten sich preis- und
mengenbedingt. Der Strombezug stieg um ca. 5.286 MWh. Die
durchschnittlichen Strombezugskosten erhöhten sich
aufgrund gestiegener Preise auf dem Terminmarkt.
Die Gasbezugskosten erhöhten sich ebenfalls
preisbedingt. Die durchschnittlichen Gasbezugskosten
erhöhten sich aufgrund gestiegener Terminmarktpreise
in 2023 sowie der Bildung von Rückstellungen für
Risiken bei der Gasbeschaffung.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind in 2023
deutlich von T€ 316 im Vorjahr auf T€ 910
angestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf die höheren
Erstattungen aus der Marktraumumstellung
zurückzuführen, denen auch entsprechend
höherer Materialaufwand gegenübersteht.
Darüber hinaus haben sich die Erträge aus dem
Dienstleistungsvertrag für das BHKW in 2023
ausgewirkt.
Die Personalaufwendungen sind gegenüber dem
Vorjahr mit T€ 2.987 (Vj. T€ 2.991). relativ
konstant geblieben. Die Anzahl der Mitarbeiter hat sich
gegenüber dem Vorjahr von 40 auf 44 erhöht,
jedoch sind die Aufwendungen für die
Pensionsrückstellungen im Berichtsjahr
rückläufig.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind nahezu
unverändert geblieben.
Die Zinserträge werden gem. § 246 Abs. 2
Satz 2 HGB mit den Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung
dieser Rückstellungen saldiert.
Die Gasverteilung als Sparte gemäß §
6b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unter
Berücksichtigung interner Leistungsverrechnungen und
Umlagen entwickelt sich wie folgt:
|
Berichtsjahr |
Vorjahr |
|
T€ |
T€ |
| Umsatz |
16.091 |
22.881 |
| Materialaufwand |
-10.580 |
-16.810 |
| davon
Konzessionsabgabe |
-347 |
-355 |
| Investitionen |
1.218 |
2.412 |
| Abschreibungen |
-2.578 |
-2.552 |
| Netzlast (in Mio.
kWh) |
851 |
936 |
Die Gasverteilung erwirtschaftete einen
Jahresüberschuss von T€ 715. Das Jahresergebnis
hat sich um T€ 26 gegenüber dem Vorjahr
verbessert.
b. Finanzlage
Die Kapitalstruktur stellt sich wie folgt dar:
|
Berichtsjahr |
Vorjahr |
|
T€ |
% von Bilanzsumme |
T€ |
% von Bilanzsumme |
| Gezeichnetes
Kapital |
500 |
|
500 |
|
|
Kapitalrücklage |
33.149 |
|
27.284 |
|
| Gewinnvortrag |
51 |
|
51 |
|
| Eigenkapital zum
31.12. |
33.700 |
46,45 |
27.835 |
39,88 |
| Zuschüsse
Dritter |
2.523 |
3,48 |
2.582 |
3,70 |
| Fremdkapital |
36.328 |
50,07 |
39.382 |
56,42 |
| Bilanzsumme zum
31.12. |
72.551 |
|
69.799 |
|
Bei der Entwicklung der Liquidität in 2023
stehen dem Cash-Flow aus der laufenden
Geschäftstätigkeit (+ T€ 3.512) der
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit (- T€
7.364) sowie der Cash-Flow aus der
Finanzierungstätigkeit (+ T€ 3.156)
gegenüber. Die zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelfonds beträgt -T€ 696.
Der Finanzmittelfonds verringerte sich von T€
9.303 im Vorjahr auf T€ 8.606 im Berichtsjahr.
Die Mindener Stadtwerke GmbH war jederzeit in der
Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
c. Vermögenslage
Das Vermögen der Gesellschaft setzt sich wie
folgt zusammen:
|
Berichtsjahr |
Vorjahr |
|
T€ |
% von Bilanzsumme |
T€ |
% von Bilanzsumme |
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
286 |
0,39% |
335 |
0,48% |
| Sachanlagen |
46.165 |
63,63% |
47.809 |
68,50% |
| Finanzanlagen |
6.371 |
8,78% |
0 |
0,00% |
| Anlagevermögen |
52.822 |
72,81% |
48.144 |
68,98% |
| Vorräte |
603 |
0,83% |
716 |
1,03% |
| Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.519 |
14,50% |
11.635 |
16,67% |
| Liquide Mittel |
8.606 |
11,86% |
9.303 |
13,33% |
| Umlaufvermögen |
19.728 |
27,19% |
21.654 |
31,02% |
|
Abgrenzungsposten/Aktiver Unterschiedsbetrag |
0 |
0,00% |
1 |
0,00% |
| Bilanzsumme |
72.550 |
100,00% |
69.799 |
100,00% |
| Eigenkapital gem.
Kapitalstruktur |
33.700 |
|
27.835 |
|
| Anlagendeckungsgrad |
64% |
|
58% |
|
Der überwiegende Teil des Anlagevermögens
besteht aus dem Sachanlagevermögen. Den Investitionen
in das Sachanlagevermögen in Höhe von T€
1.229 stehen Abgänge und Abschreibungen in Höhe
von T€ 2.628 gegenüber. Als Finanzanlage wird im
Berichtsjahr erstmalig der Erwerb der Anteile (51%) an der
Mindener Wärme GmbH ausgewiesen.
Das Umlaufvermögen verringerte sich von T€
21.654 auf T€ 19.728 aufgrund geringerer Forderungen
an THE (Trading Hub Europe GmbH) aus den
Mindermengenabrechnung 2023.
Der Anstieg des Eigenkapitals ist beeinflusst durch
die Eigenkapitalzuführung der Gesellschafter für
den Beteiligungserwerb.
Insgesamt ist die Ertrags-, Finanz- und
Vermögenslage stark von den gestiegenen
Energiebeschaffungspreisen beeinflusst. Die Lage der
Gesellschaft ist vor diesem Hintergrund als herausfordernd
zu bewerten.
III. Prognose-, Chancen- und
Risikobericht
1. Prognosebericht
Viele Unsicherheiten prägen im Moment die
Situation in der Energiewirtschaft. Die Entwicklung der
Energiepreise ist kaum vorhersehbar. Ebenso kommt dem
Ukrainekonflikt eine bedeutende Rolle im Rahmen des
Energiesektors zu. Auch angespannte Lieferketten machen
sich bemerkbar.
Eine Vielzahl externer Faktoren hat Einfluss auf den
Geschäftsverlauf unseres Unternehmens. Die Entwicklung
der Konjunktur, die Witterung sowie politische und
ordnungsrechtliche Vorgaben bilden die Rahmenbedingungen.
Laut der Prognose der Bundesregierung wird das
Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2024 mit 0,3 % leicht
wachsen.
Aufgrund der sinkenden Inflation und der Ausweitung
der Produktion erwartet das Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz eine leichte Zunahme des BIP in
2024 und für das Jahr 2025 ein Wachstum um 1,0 %. Die
Wirtschaft bewegt sich langsam aus der Schwächephase
heraus und die Preise, insbesondere für Energie, sind
schneller zurückgegangen als erwartet.
Die konjunkturelle Entwicklung hat aufgrund der
großen industriellen und zugleich exportorientierten
Basis in Deutschland neben den witterungsbedingten
Einflüssen erheblichen Einfluss auf den Energie- und
Mobilitätsbedarf.
Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland Krieg
gegen die Ukraine. In Europa und Deutschland wird dies
weiterhin zu Preisunsicherheiten im Energiebereich. Die
Inflationsrate ist gesunken. Die Preise für Energie
sind im Jahr 2023 gesunken und befinden sich auf einem
deutlich niedrigeren Niveau als noch 2022. Der Leitzins der
Europäischen Zentralbank befindet sich weiterhin auf
einem hohen Niveau, der wiederum Finanzierungskosten
für Investitionen belastet. Die unabhängige und
klimaneutrale Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen
rückt damit in den Fokus der Energiepolitik und stellt
eine große Herausforderung für die deutsche
Volkswirtschaft in den nächsten Jahrzehnten dar.
Für das Geschäftsjahr 2024 plant die
Geschäftsführung ein positives Jahresergebnis vor
Ergebnisabführung in Höhe von T€ 1.489. Das
Jahresergebnis unterliegt jedoch weiterhin der Unsicherheit
der Marktpreisentwicklung im Strom- und Gasvertrieb.
2. Risikobericht
a. Risikomanagementsystem
Die Mindener Stadtwerke GmbH blickt auf die
Betriebserfahrungen von 7 Jahren (Gas-Netz) bzw. 11 Jahren
(Vertrieb) zurück. Einzelne Unternehmensbereiche
befinden sich in einem Optimierungs-/
Strukturierungsprozess. Die Gesellschaft hat im Jahr 2019
ein der Unternehmensgröße entsprechendes
Risikomanagementsystem entwickelt und im Rahmen einer
Risikoinventur in 2023 erkennbare Unternehmensrisiken
systematisiert und dokumentiert.
b. Risiken
Volatile Preisentwicklungen an den
Energiebeschaffungsmärkten bergen vielfältige
Marktpreisrisiken. Um die Risiken aus schwankenden
Bezugspreisen im Rahmen unserer Eindeckung mit Strom und
Gas für das Vertriebsportfolio möglichst zu
minimieren, setzen die MSW auf eine strukturierte
Beschaffung auf Grundlage eines Beschaffungshandbuches.
Aufgrund der mit Beginn des Ukraine-Krieges extrem
angestiegenen und mittlerweile wieder deutlich gefallenen
Marktpreise für Strom und Gas besteht das Risiko, dass
Energiemengen, die zu hohen Preisen eingedeckt wurden, bei
einer Zunahme der Kundenwechselrate mit Verlust am
Kurzfristmarkt verkauft werden müssen. Des Weiteren
können von der Prognose abweichende tatsächliche
Absatzmengen zu negativen Ergebnisauswirkungen führen,
da bei volatilen Preisen im Kurzfristmarkt auf hohem
Niveau, aus geringen Mengenabweichungen erhebliche
Ergebniseffekte resultieren können. Die Gesellschaft
hat, um diesen Risiken entgegenzuwirken, Anfang 2022 ein
System zur Portfolioüberwachung und -steuerung
für das Strom- und Gasvertriebsportfolio
eingeführt. Das Risiko aus den gefallenen und
volatilen Marktpreisen für Strom und Gas wird für
die Gesellschaft als hoch bewertet.
Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar
2022 hat sich neben den Auswirkungen auf die
Verfügbarkeit und Preisentwicklungen für
Rohstoffe vor allem das Risiko von Cyberangriffen im Rahmen
einer hybriden Kriegsführung deutlich erhöht.
Für die Mindener Stadtwerke GmbH besteht damit das
Risiko des Verlustes von Kundendaten und der
IT-Infrastruktur im Falle eines Cyberangriffes auf das
Unternehmen. Diesem Risiko wird durch interne und externe
Schutzmaßnahmen im IT-Sicherheitskonzept begegnet.
Die implementierten Maßnahmen werden
regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Das Risiko wird für die Gesellschaft von mittlerer
Bedeutung eingestuft.
Aufgrund des Gaslieferstopps aus Russland besteht
für Deutschland die Herausforderung erhebliche
Gasimportmengen über neue Lieferquellen zu
substituieren. Dies wurde im Jahr 2022 durch die Planung
und den Bau von LNG-Terminals in die Wege geleitet.
Darüber hinaus wurden große Anstrengungen
unternommen die Gasspeicher in Deutschland zu füllen.
Trotzdem kann auch im Winter 2024/2025 das Risiko einer
Gasmangellage bei kalten Temperaturen und hohen Gasbedarfen
von Industrie und Gaskraftwerken nicht ausgeschlossen
werden. Für dieses Szenario sieht der Notfallplan Gas
der Bundesregierung vor, dass nach Abfolge eines
Stufenplanes im Notfall die Gaslieferung für
geschützte Kunden (u. a. Letztverbraucher und
grundlegende soziale Dienste) sichergestellt wird und die
nicht geschützten Kunden (insbesondere Industrie)
abgeschaltet werden. Als Gasnetzbetreiber müssen die
Mindener Stadtwerke ihrer Rolle als Verteilnetzbetreiber im
Krisenszenario gerecht werden. Dazu haben die Mindener
Stadtwerke Maßnahmen zur Krisenvorsorge umgesetzt.
Die Risiken aus einer Gasmangellage werden für die
Gesellschaft von geringer Bedeutung eingeschätzt.
Im Jahr 2025 wird für das Gasnetzgebiet der
Mindener Stadtwerke GmbH die Umstellung von L-Gas auf H-Gas
vorgenommen. Dazu wurde eine Projektorganisation aufgesetzt
und die Beauftragung von Dienstleistern mit der technischen
Umsetzung vorgenommen. Die Kosten werden grundsätzlich
durch eine Kostenumlage zu 100 % erstattet. Es besteht
jedoch auf Seiten der Mindener Stadtwerke GmbH vor allem
die Verantwortung für eine termingerechte
Projektumsetzung, so dass bei erheblichen
Projektverzögerungen auch Mehraufwendungen zu Lasten
der MSW entstehen können. Vor diesem Hintergrund wird
das Risiko für die Gesellschaft als Risiko mit
mittlerer Bedeutung bewertet.
In den kommenden Jahren erreichen mehrere Fach- und
Führungskräfte das gesetzliche
Renteneintrittsalter. Gleichzeitig erleben wir im
technisch-gewerblichen Bereich und bei
Spezialistenfunktionen einen enger werdenden Arbeitsmarkt.
Um diesen Umstand Rechnung zu tragen, soll rechtzeitig mit
der Ausschreibung freier Stellen begonnen werden. Das
Risiko, Stellen nicht adäquat besetzen zu können,
schätzen wir insgesamt von mittlerer Bedeutung
für die Gesellschaft ein.
Im technischen Bereich betreibt die Mindener
Stadtwerke eine Vielzahl von Gasanlagen sowie ein Rohrnetz
von ca. 760 km Länge. Daher ist die MSW technischen
Risiken wie z. B. Störungen oder Ausfälle von
Betriebsanlagen ausgesetzt. Auf Basis der Auswertung von
zustandsorientierten Betrachtungen zum Handlungsbedarf
werden die Finanzbedarfe in den Langfrist- und
Mittelfristplanungen abgebildet. Das Risiko, dass es zu
größeren unvorhergesehen Störungen kommt,
schätzen wir als gering ein.
Die Zahlungsbereitschaft der belieferten Kunden ist
überwiegend als gut zu bezeichnen. Auch zukünftig
sind keine sich auf das Gesamt-Ergebnis der Mindener
Stadtwerke GmbH wesentlich auswirkende
Zahlungsausfälle (Insolvenz/ Anzweifeln der Rechnung)
zu erwarten.
Trotz dieser Entwicklung gibt es keine Anhaltspunkte
dafür, dass Risiken in Anbetracht ihrer
Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkungen weder
einzeln noch in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des
Unternehmens gefährden.
3. Chancenbericht
Die Mindener Stadtwerke werden sich weiterhin als
regionaler Partner der Energiebelieferung und Energiewende
in Minden positionieren und das bestehende Geschäft
ausbauen. Der neue Betriebsstandort trägt durch die
Zusammenführung aller Abteilungen dazu bei, die
betrieblichen Ablaufprozesse zu verbessern. Die
Möglichkeiten der zunehmenden Digitalisierung in der
Versorgungswirtschaft gilt es für die
Betriebsabläufe zu nutzen. Die Chancen aus
Prozessverbesserungen und Digitalisierungsmaßnahmen
werden für Gesellschaft als hoch bewertet.
Die Maßnahmen der EU-Kommission und der
Bundesregierung und die sich daraus ergebenden
Marktentwicklungen zur Energiewende bieten den Mindener
Stadtwerken die Chance, als regionales Unternehmen mit
Beratungsangeboten vor Ort den Bürger/-innen der Stadt
Minden neue Produkte und Dienstleistungen einer
klimaneutralen Energieversorgung anzubieten. Mit dem Erwerb
einer Beteiligung an der Mindener Wärme GmbH, die das
Fernwärmenetz in Minden betreibt, vollzieht die MSW
einen ersten Schritt auf diesem Weg. Die Chancen aus dieser
Geschäftsfelderweiterung sind für die
Gesellschaft von hoher Bedeutung.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Elektrifizierung
im Wärme- und Verkehrssektor erweitert sich das
Absatzpotenzial für den Stromvertrieb deutlich. Die
weitere Kundenakquise, die Produktentwicklung und der
Ausbau des Kundenservices in der Belieferung mit Strom
sollen zur Steigerung der Geschäftstätigkeit
beitragen und haben eine hohe Bedeutung für die
Mindener Stadtwerke.
Christoph Meyer
Geschäftsführer
BESTÄTIGUNGSVERMERK
DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Mindener Stadtwerke GmbH,
Minden
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben den Jahresabschluss der Mindener Stadtwerke
GmbH, Minden - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der
Mindener Stadtwerke GmbH für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
GRUNDLAGE FÜR DIE
PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS
FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES
LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN
VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN
JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich
für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme),
die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung
eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den
anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu
ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise
für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu
können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS
FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES
LAGEBERICHTS
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Gesellschaft abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Gesellschaft.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
|
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE
RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG
Prüfungsurteil
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre
Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur
Führung getrennter Konten für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den
Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit
Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG ―
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als
Anlage beigefügten Angaben zu den
Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des
Tätigkeitsabschlusses ― geprüft.
| ― |
Nach unserer Beurteilung wurden
die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis
5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen
wesentlichen Belangen eingehalten.
|
| ― |
Nach unserer Beurteilung
aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der beigefügte
Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b
Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.
|
Grundlage für das
Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der
Pflichten zur Führung getrennter Konten in
Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter
Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach
§ 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.
(07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten
nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere
Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW
Qualitätsmanagementstandards, die die International
Standards on Quality Management des IAASB umsetzen,
angewendet. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil
zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.
Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich
für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses
nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3
Sätze 5 bis 7 EnWG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur
Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für
den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt
"VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES
AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN
LAGEBERICHT" hinsichtlich des Jahresabschlusses
beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der
jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung der Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b
Abs. 3 EnWG.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung der Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen,
| ― |
ob die gesetzlichen Vertreter
ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis
5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen
wesentlichen Belangen eingehalten haben und
|
| ― |
ob der Tätigkeitsabschluss
in allen wesentlichen Belangen den deutschen
Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7
EnWG entspricht.
|
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in
den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere
Prüfungsurteile zur Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung
getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung
der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar
erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet
wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung des
Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt
"VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE
PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS"
hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen
Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den
jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der
sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
BDO Oldenburg GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Wilkens |
Traksel |
|
Wirtschaftsprüfer |
Wirtschaftsprüfer |
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Mindener
Stadtwerke GmbH wurde von der Gesellschafterversammlung am
20. August 2024 festgestellt.
|