Mindener Stadtwerke GmbH

Stiftstraße 62, 32427 Minden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 12096
Eingetragen
19.7.2010
Branche
Wärme- und KältehandelSpeichern von Gas zu VersorgungszweckenTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Die sichere, wirtschaftliche, umweltverträgliche und ressourcenschonende Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom, Gas, Wärme) und im Bereich der Stadt Minden mit Wasser, die Energieerzeugung und der Energiehandel, die Erbringung energienaher Dienstleistungen und weiterer versorgungsnaher und energiewirtschaftlicher Betätigungen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sebastian Brinkmann
seit 23.12.2025
Geschäftsführer
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Stadt Minden
51.00%
49.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
500.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
51.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mindener Stadtwerke GmbH

Minden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 286.164,00 335.485,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 7.465.546,50 7.571.517,50
2. Technische Anlagen und Maschinen 38.011.279,00 39.248.092,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 688.061,00 734.020,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 255.714,17
46.164.886,50 47.809.343,67
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.371.209,31 0,00
2. Sonstige Ausleihungen 50,00 50,00
6.371.259,31 50,00
52.822.309,81 48.144.878,67
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe 110.167,39 117.381,97
2. Emissionszertifikate 493.245,57 598.441,70
603.412,96 715.823,67
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.656.878,20 9.024.625,67
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.409.954,94 1.398.498,98
3. Forderungen gegen Gesellschafter 1.630,59 905,54
4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.450.718,21 1.210.753,92
10.519.181,94 11.634.784,11
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 8.606.391,85 9.302.673,39
19.728.986,75 21.653.281,17
C. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0,00 1.250,78
72.551.296,56 69.799.410,62

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500.000,00
II. Kapitalrücklage 33.148.550,72 27.283.550,72
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 51.097,62 51.097,62
33.699.648,34 27.834.648,34
B. Sonderposten für Zuschüsse Dritter 2.523.165,17 2.582.240,60
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 846.011,97 722.883,00
2. Sonstige Rückstellungen 4.842.338,20 4.644.496,73
5.688.350,17 5.367.379,73
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 15.275.039,93 16.302.206,70
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.538.614,17 8.273.654,00
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.623.674,77 4.071.730,22
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 1.078.819,61 1.611.031,32
5. Sonstige Verbindlichkeiten 5.123.984,40 3.756.519,71
- davon aus Steuern: EUR 461.585,66 (VJ: EUR 167.168,26)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 6.198,26 (VJ: EUR 5.497,84)
30.640.132,88 34.015.141,95
72.551.296,56 69.799.410,62

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

2023 2022
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 46.664.554,64 39.821.332,72
abzüglich Strom- und Energiesteuer -1.302.387,24 -1.244.749,21
45.362.167,40 38.576.583,51
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 131.662,44 204.207,86
3. Sonstige betriebliche Erträge 909.840,40 315.797,17
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe 36.732.540,24 29.559.678,80
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.943.416,75 1.242.925,04
38.675.956,99 30.802.603,84
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 2.279.498,94 2.237.997,73
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 707.259,06 752.985,58
- davon für Altersversorgung: EUR 280.600,33 (VJ: EUR 335.104,73)
2.986.758,00 2.990.983,31
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.680.606,23 2.651.709,26
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 754.062,31 754.018,72
8. Erträge aus Ausleihungen des Finanzlagevermögens 3,20 3,20
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 21.380,98 6.249,40
- davon aus der Abzinsung von Rückstellungen: EUR 15.132,42 (VJ: EUR 0,00)
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 237.175,31 280.741,72
- davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 254,00 (VJ: EUR 38.750,00)
11. Ergebnis nach Steuern 1.090.495,58 1.622.784,29
12. Sonstige Steuern 11.675,97 11.752,97
13. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführter Gewinn 1.078.819,61 1.611.031,32
14. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung


Die Mindener Stadtwerke GmbH hat Ihren Sitz in Minden und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bad Oeynhausen (HRB 12096).


Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 2 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss ist gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrags nach den gesetzlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt worden. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt worden.


Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.


Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gewählt.


Die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB ist auf der Aktivseite um die Position B.I. 2 (Emissionszertifikate), B.II. 3 (Forderungen gegen Gesellschafter), auf der Passivseite um die Position B. (Sonderposten für Zuschüsse Dritter) und Position D. 4 (Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter) ergänzt worden. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 HGB ist um die Position 11. (Ergebnis vor Steuern) erweitert worden.


Die Strom- und Energiesteuern sind in der Gewinn- und Verlustrechnung offen von den Umsatzerlösen abgesetzt worden.


Aufwendungen und Erträge aus der Auf- und Abzinsung von Verpflichtungen aus der Grund- und Zusatzversorgung aus Pensionszusagen und Aufwendungen und Erträge aus dem zu verrechnenden Deckungsvermögen (CTA) und des Freistellungsanspruchs gegen Westfalen Weser Netz GmbH wurden gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert.


Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr unverändert angewendet.

II. Erläuterungen zu den Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten und das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der entsprechenden planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten. Von dem Wahlrecht einer Aktivierung direkt der Herstellung eines Vermögensgegenstandes zurechenbaren Fremdkapitalkosten wird kein Gebrauch gemacht. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen ausschließlich linear unter Zugrundelegung branchenüblicher Nutzungsdauern bzw. den Vorgaben der steuerlichen Abschreibungstabellen. Bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens mit einem Wert zwischen € 250,00 und € 1.000,00 werden in einem Sammelposten erfasst und über 5 Jahre linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter unter € 250,00 werden im Jahr der Anschaffung voll aufwandswirksam.


Die Finanzanlagen werden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.


Die Vorräte betreffen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie entgeltlich erworbene Emissionszertifikate. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips. Die Bewertung der erworbenen Emissionszertifikate nach dem BEHG für das Inverkehrbringen von Erdgas erfolgt mit den Anschaffungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten.


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wird den Marktbedingungen Rechnung getragen.


Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bilanziert.


Bei den Sonderposten für Zuschüsse Dritter handelt es sich im Wesentlichen um von Kunden ab dem 31. Dezember 2002 vereinnahmte Kostenbeiträge und Baukostenzuschüsse für den Gashausanschluss. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Anlagegüter zu Gunsten der Umsatzerlöse.


Durch die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer, die durch die Folgesicherungslösung mit der Helaba Pension Trust e.V. abgesichert sind, besteht eine unmittelbare Pensionsverpflichtung bei der Mindener Stadtwerke GmbH zum 31. Dezember 2023 in Höhe von T€ 431 (Vj. T€ 301). Das saldierungspflichtige Deckungsvermögen wurde gem. § 253 Abs. 1 S. 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und beträgt zum 31. Dezember 2023 T€ 323 (Vj. T€ 244). Nach der Saldierung (T€ 108; Vj. T€ 56) ist der Betrag auf der Passivseite unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen auszuweisen. Im Zinsertrag wurden Zinserträge aus dem Helaba Pension Trust e. V. in Höhe von T€ 24 (Vj. T€ 3) mit den Aufwendungen aus der Abzinsung (T€ 7; Vj. T€ 34) saldiert.


Die Rückstellungen für Pensionen wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Project Unit Credit-Method) unter Berücksichtigung einer Anwartschafts- bzw. Rentendynamik von jeweils 1,75 % p. a. sowie erwarteter Gehaltssteigerungen von unverändert 2,5 % p. a. Die Rückstellungen für Pensionen wurden pauschal mit dem von der deutschen Bundesbank veröffentlichen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz betrug in 2023 1,83 %. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt T€ 33 (Vj. T€ 160).


Für die bis zum 31. Dezember 2016 bestehenden Verpflichtungen für Altersversorgungsverpflichtungen (T€ 2.069, Vj. T€ 1.967) besteht ein Freistellungsanspruch aufgrund des Schuldbeitritts durch die Westfalen Weser Netz GmbH. Die Bewertung des Freistellungsanspruches erfolgte mit dem Anwartschaftsbarwert gemäß Projected Unit Credit Verfahren mit dem für die Handelsbilanzrückstellung maßgeblichen Rechnungszinssatz. Der verrechnete Wertansatz des Freistellungsanspruches beträgt T€ 1.331 (Vj. T€ 1.300).


Bei den Rückstellungen sind alle ungewissen Verbindlichkeiten und sonstigen bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses erkannten Risiken mit dem Erfüllungsbetrag berücksichtigt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Eine Abzinsung erfolgte ausschließlich bei Rückstellungen, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben. Die Rückstellungen für Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtungen haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Diese sind mit der Einkommensdynamik von 2,5 % und einem Rechnungszinssatz von 1,76 % bewertet worden.


Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.


Im Bereich des Energievertriebs wurde für die abgeschlossenen bzw. erwarteten Absatz- und Beschaffungsgeschäfte für Strom und Gas in Anlehnung an den IDW RS ÖFA 3 eine Gesamtbetrachtung vorgenommen. Dabei wurde für die schwebenden Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträge unterstellt, dass ein begründeter Ausnahmefall i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB vorliegt, wodurch der Einzelbewertungsgrundsatz keine Anwendung findet. Bestehen in einem Saldierungsbereich Verpflichtungsüberhänge, werden diese als Drohverlustrückstellungen erfasst. Aus den auf Basis der Jahresscheibe für das Jahr 2024 für Gas gebildeten Portfolios ergaben sich drohenden Verluste in Höhe von T€ 950. Die interne Steuerung der Portfolien erfolgt auf Basis einer Deckungsbeitragsrechnung.

2. Erläuterungen zur Bilanz


Die Entwicklung des Anlagevermögens geht aus dem Anlagengitter (Anlage 1 zum Anhang) hervor.


Die folgende Aufstellung enthält die Angaben zum Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB

Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Anteile am Kapital 31.12.2023 Eigenkapital 31.12.2023 Ergebnis 2023
% TEUR TEUR
unmittelbarer Anteilsbesitz
Mindener Wärme GmbH Minden 51 10.225 429


Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus der Jahresabrechnung der Tarifkunden mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.


Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen die Mindener Wasser GmbH, Mindener Bäder GmbH, MEW GmbH und die Mindener Hafen GmbH. Diese resultieren aus den Jahresabrechnungen für Strom und Gas sowie aus Weiterberechnungen. Die Forderung gegenüber der Mindener Bäder resultiert mit T€ 209 aus der Verpachtung des BHKWs und hat eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.


Die Forderungen gegen Gesellschafter Mindener Holding GmbH resultieren aus der Weiterberechnung der Kapitalertragsteuer.


Die sonstigen Vermögensgegenstände resultieren im Wesentlichen aus der Strom- und Gaspreisbremse, der Energiesteuer-Abrechnung sowie aus dem Vorsteuerwartekonto.


Sämtliche Forderungen - außer der Forderung gegenüber der Mindener Bäder GmbH - und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.


Das gezeichnete Kapital wird zu 100 % von der Mindener Holding GmbH gehalten.


Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen ausstehende Rechnungen, Personalverpflichtungen sowie Rückstellungen für Risiken in der Strom- und Energiebeschaffung.


Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten Verbindlichkeiten aus dem Gasnetzbereich u. a. das Netznutzungsentgelt 12/2023.


Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern resultieren aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Mindener Holding GmbH.


Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Mindener Wasser GmbH, Mindener Bäder GmbH, Mindener Hafen GmbH und MEW GmbH. Diese resultieren aus den Jahresabrechnungen für Wasser sowie aus Weiterberechnungen.


Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Kundenguthaben aus der Verbrauchsabrechnung sowie Stromsteuerverbindlichkeiten.


Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach Restlaufzeiten wie folgt:

gesamt bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr davon mehr als 5 Jahre
T€
Kreditinstitute 15.275 944 14.331 10.547
Vorjahr 16.302 942 15.360 11.580
Lieferungen und Leistungen 3.539 3.539 0 0
Vorjahr 8.274 8.274 0 0
Verbundene Unternehmen 5.623 5.623 0 0
Vorjahr 4.072 4.072 0 0
Gesellschafter 1.079 1.079 0 0
Vorjahr 1.611 1.611 0 0
Sonstige 5.124 5.124 0 0
Vorjahr 3.756 3.756 0 0
30.640 16.309 14.331 10.547
Vorjahr 34.015 18.655 15.360 11.580


Am 20. Dezember 2019 wurde die Änderungs- und Beitrittsvereinbarung zum Darlehensvertrag vom 22. Dezember 2016 wirksam. Damit trat die Mindener Holding als neuer Darlehensnehmer für T€ 6.898 in den bestehenden Darlehensvertrag zwischen der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale und den Mindener Stadtwerken GmbH ein.


Gemäß Darlehensvertrag sind folgende Sicherheiten für die Gewährung der Darlehen mit der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale bestellt worden:

Abtretung der Ansprüche auf Erhalt der Netzentgelte aus dem Betrieb des Gasnetzes

Abtretung der Ansprüche aus den Endschaftsbestimmungen des Konzessionsvertrages

Abtretung der Forderungen betreffend einen zukünftigen Verkaufserlös bei Verkauf oder Übertragung des Gasnetzes; und

Verpfändung des Guthabens der Drittschuldnerkonten

3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung


Sämtliche Umsatzerlöse wurden im Inland erzielt und verteilen sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche:

T€
Strom 16.773
Gas 13.783
Gasnetzentgelte 13.786
Sonstige 1.020


In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 2 enthalten. Diese beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Erstattung der zu viel gezahlten Gaspool-Aufwendungen aus den Jahren 2019 und 2020.


Der Materialaufwand entfällt insbesondere auf den Strom- und Gasbezug, Konzessionsabgabe sowie Netzentgelte für vorgelagerte Netzbetreiber.


Personalaufwand ist im Geschäftsjahr 2023 wie folgt angefallen:

T€
Löhne und Gehälter 2.279
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
• Sozialversicherungsbeiträge 406
• Altersversorgung 281
• Berufsgenossenschaftsbeitrag 21
2.987


Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten betrug 44; davon 28 Angestellte und 13 Lohnempfänger und 3 Auszubildende (Vorjahr: 40; davon 25 Angestellte und 12 Lohnempfänger und 3 Auszubildende).


Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen allgemeine Verwaltungskosten sowie Marketingkosten ausgewiesen.


Die Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten insbesondere Zinserträge aus dem Freistellungsanspruch gegenüber der Westfalen Weser Netz GmbH bezüglich der Pensionsverpflichtungen sowie Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen die gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert und mit TEUR 15 ausgewiesen werden. Außerdem sind hier Zinserträge aus der Verpachtung des BHKWs an die Mindener Bäder GmbH mit T€ 6 (Vj. T€ 6) enthalten.


Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten insbesondere Zinsen für Darlehen (T€ 237).


Der Jahresüberschuss wird gem. Ergebnisabführungsvertrag vom 15. September 2015 an die Mindener Holding abgeführt. Der Vertrag wurde zum 1. Januar 2015 wirksam. Dieser wurde durch den Vertrag vom 13. Dezember 2021 geändert.

III. Ergänzende Angaben

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen


Aus der gesamtschuldnerischen Haftung von Pensionsverpflichtungen bestehen zum 31. Dezember 2023 gem. § 251, 268 Abs. 7 HGB Verpflichtungen, die den im Innenverhältnis bestimmten Teil der Verpflichtung übersteigen, in Höhe von T€ 1.331.


Darüber hinaus besteht eine zeitlich unbefristete Bürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von T€ 6.899 für Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschafterin.


Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als gering eingeschätzt, da die Gesellschafterin jederzeit ihren Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag (Zins- und Tilgungsleistungen) nachgekommen ist.


Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von T€ 9.


Zum 31. Dezember 2023 bestehen folgende Abnahmeverpflichtungen:

2024 2025 2026
T€ T€ T€
Stromabnahme 4.532 2.811 299
Gasabnahme 6.491 2.173 433


Für 2024 wurden Investitionen in Höhe von T€ 2.047 genehmigt.

2. Honorar des Abschlussprüfers


Für Abschlussprüfungsleistungen im Geschäftsjahr 2023 sind Honorare in Höhe von T€ 27 sowie für andere Bestätigungsleistungen T€ 4 als Aufwand erfasst worden.

3. Angaben nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz


Die buchhalterische Entflechtung der Tätigkeitsbereiche gem. § 6b EnWG in der internen Rechnungslegung ist unter Einbeziehung getrennter Konten und Kostenstellen Rechnung getragen worden.


Die Zuordnung der in der Tätigkeits- Bilanz bzw. Tätigkeits- Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Werte erfolgte nach Möglichkeit direkt. Notwendige Verteilungen wurden mittels sachgerechter Umlageschlüssel vorgenommen.


Der Tätigkeitsabschluss der Gasverteilung besteht aus Tätigkeits-Bilanz sowie Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung.


Im Bereich der Gasverteilung haben sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.


Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach den Restlaufzeiten wie folgt:

gesamt bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr davon mehr als 5 Jahre
T€
Kreditinstitute 14.215 906 13.309 9.678
Vorjahr 15.225 906 14.319 10.686
Lieferungen und Leistungen 2.638 2.638 0 0
Vorjahr 8.177 8.177 0 0
Verbundene Unternehmen 17 17 0 0
Vorjahr 32 32 0 0
Gesellschafter 702 702 0 0
Vorjahr 629 629 0 0
Verbl. geg. Vertrieb 2.114 2.114
Vorjahr 4.976 4.976
Sonstige 307 307 0 0
Vorjahr 32 32 0 0
akt. Jahr 19.993 6.684 13.309 9.678
Vorjahr 29.071 14.752 14.319 10.686


Die Mindener Stadtwerke tätigt gem. § 6b Abs. 2 EnWG Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen in Form von Personalgestellungen. Hieraus ergaben sich Erlöse in Höhe von T€ 538 sowie Aufwendungen in Höhe von T€ 245.

4. Organe der Gesellschaft


Hauptberuflicher Geschäftsführer ist seit dem 1. Januar 2022 Herr Christoph Meyer (M. Sc.). Die Gesamtbezüge des Geschäftsführers betrugen im Geschäftsjahr TEUR 165.

Gesellschafter


Mindener Holding GmbH, Minden (100 %)

Konzernzugehörigkeit


Die Mindener Stadtwerke GmbH wird als Tochterunternehmen der Mindener Holding GmbH, Minden, einbezogen. Die Mindener Holding GmbH ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und Konzernlagebericht für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Darüber hinaus wird die Mindener Stadtwerke GmbH in den Konzernabschluss der MEW Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Minden, einbezogen. Die MEW ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt.


Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:


Michael Buhre (Diplomverwaltungswirt, Vorsitzender des Aufsichtsrates)


Susanne Treptow (Geschäftsführerin Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates)


Andreas Friebe (Elektroingenieur)


Thomas Jozefiak (Berufssoldat)


Michael Jäcke (Bürgermeister)


Reinhard Pieper (Berufsschullehrer)


Christian Riepe (Abteilungsleiter Verkaufsabteilung)


Natalie Schäfer (Sachgebietsleiterin Marketing und Kommunikation)


Philipp Segler (Industriekaufmann)


Ulrich Stadtmann (Diplom-Politologe)


Tim Corinth (Kaufmännischer Leiter)


Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von T€ 17 von der Gesellschaft.

5. Nachtragsbericht


Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

 

Minden, 31. März 2024


Christoph Meyer


Geschäftsführer

Anlagenspiegel zum 31.12.2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023 Zugang Abgang Umbuchungen 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 726.165,97 15.065,00 0,00 0,00 741.230,97
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 7.809.152,30 69.079,71 0,00 0,00 7.878.232,01
2. Technische Anlagen und Maschinen 52.839.238,21 1.041.656,31 24.805,52 10.252,00 53.866.341,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.147.092,69 118.311,54 55.564,10 0,00 1.209.840,13
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 255.714,17 0,00 0,00 -255.714,17 0,00
62.051.197,37 1.229.047,56 80.369,62 -245.462,17 62.954.413,14
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 6.125.747,14 0,00 245.462,17 6.371.209,31
2. Sonstige Ausleihungen 50,00 0,00 0,00 0,00 50,00
50,00 6.125.747,14 0,00 245.462,17 6.371.259,31
62.777.413,34 7.369.859,70 80.369,62 0,00 70.066.903,42
Kumulierte Abschreibungen Restbuchwerte
01.01.2023 Zugang Abgang 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 390.680,97 64.386,00 0,00 455.066,97 286.164,00 335.485,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 237.634,80 175.050,71 0,00 412.685,51 7.465.546,50 7.571.517,50
2. Technische Anlagen und Maschinen 13.591.146,21 2.278.021,98 14.106,19 15.855.062,00 38.011.279,00 39.248.092,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 413.072,69 163.147,54 54.441,10 521.779,13 688.061,00 734.020,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 255.714,17
14.241.853,70 2.616.220,23 68.547,29 16.789.526,64 46.164.886,50 47.809.343,67
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 6.371.209,31 0,00
2. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 50,00 50,00
0,00 0,00 0,00 0,00 6.371.259,31 50,00
14.632.534,67 2.680.606,23 68.547,29 17.244.593,61 52.822.309,81 48.144.878,67

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Tätigkeitsbilanz Gasverteilung zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 199.124,02 217.645,37
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 6.056.238,30 6.145.669,30
2. Technische Anlagen und Maschinen 37.779.122,00 38.993.054,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 623.521,97 663.189,08
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 10.252,00
44.458.882,27 45.812.164,38
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 16,96 26,46
44.658.023,25 46.029.836,21
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe 110.167,39 117.381,97
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.656.721,23 8.460.859,76
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 653.196,42 185.484,62
3. Forderungen gegen Gesellschafter 752,98 387,16
4. Sonstige Vermögensgegenstände 204.918,66 568.822,26
3.515.589,29 9.215.553,80
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 2.919.381,79 4.923.029,73
6.545.138,47 14.255.965,50
C. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0,00 1.250,78
51.203.161,72 60.287.052,50

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 169.600,00 169.600,00
II. Kapitalrücklage 27.283.550,72 27.378.550,72
27.453.150,72 27.548.150,72
B. Sonderposten für Zuschüsse Dritter 2.523.165,17 2.582.240,60
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 846.011,97 722.883,00
2. Sonstige Rückstellungen 387.205,07 363.624,01
1.233.217,04 1.086.507,01
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 14.214.876,89 15.224.957,36
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.638.347,46 8.117.179,90
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 17.501,03 31.583,71
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 702.272,67 688.794,83
5. Verbindlichkeiten Vertrieb 2.113.899,44 4.975.807,05
6. Sonstige Verbindlichkeiten 306.731,30 31.831,32
- davon aus Steuern: EUR 275.095,91 (VJ: EUR 31.831,32)
19.993.628,79 29.070.154,17
51.203.161,72 60.287.052,50

Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung Gasverteilung für das Geschäftsjahr 2023

2023 2022
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 16.091.112,19 22.895.699,45
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 131.662,44 204.207,86
3. Sonstige betriebliche Erträge 715.536,03 174.899,83
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe -8.854.783,29 -15.757.149,67
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.725.349,31 -1.043.073,49
-10.580.132,60 -16.800.223,16
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -1.853.559,97 -1.847.023,81
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -607.107,59 -657.012,44
- davon für Altersversorgung: EUR 257.352,86 (VJ: EUR 335.104,73)
-2.460.667,56 -2.504.036,25
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -2.577.878,43 -2.552.502,07
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -287.293,98 -377.260,26
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 15.465,62 302,21
- davon aus der Abzinsung von Rückstellungen: EUR 15.132,42 (VJ: EUR 0,00)
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -222.750,20 -341.807,22
- davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 254,00 (VJ: EUR 715,00)
10. Ergebnis vor Steuern 725.053,51 699.280,39
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00
12. Ergebnis nach Steuern 725.053,51 699.280,39
13. Sonstige Steuern -9.768,33 -10.485,55
14. Aufwendungen aus Ergebnisabführung -715.285,19 -688.794,83
15. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Tätigkeitsabschluss zum 31.12.2023

Anlagengitter zum 31.12.2023 Netz

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023 Zugang Abgang Umbuchungen
direkt Schlüsselung direkt Schlüsselung
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 443.866,65 13.529,71 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 6.352.337,86 56.431,22 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 52.521.822,27 1.041.656,31 0,00 24.805,52 10.252,00 0,00
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 976.803,44 106.237,05 0,00 53.533,08 0,00 0,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 10.252,00 0,00 0,00 0,00 -10.252,00 0,00
59.861.215,57 1.204.324,58 0,00 78.338,60 0,00 0,00
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 26,46 0,00 -9,50 0,00 0,00 0,00
60.305.108,68 1.217.854,29 -9,50 78.338,60 0,00 0,00
Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
31.12.2023 01.01.2023 Zugang Umbuchungen Abgang
direkt Schlüsselung
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 457.396,36 226.221,28 26.083,71 5.967,35 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 6.408.769,08 206.668,56 145.862,22 0,00 0,00 0,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 53.548.925,06 13.528.768,27 2.255.140,98 0,00 0,00 14.106,19
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.029.507,41 313.614,36 121.199,05 23.625,12 0,00 52.453,09
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
60.987.201,55 14.049.051,19 2.522.202,25 23.625,12 0,00 66.559,28
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 16,96 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
61.444.614,87 14.275.272,47 2.548.285,96 29.592,47 0,00 66.559,28
Kumulierte Abschreibungen Restbuchwerte
31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 258.272,34 199.124,02 217.645,37
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 352.530,78 6.056.238,30 6.145.669,30
2. Technische Anlagen und Maschinen 15.769.803,06 37.779.122,00 38.993.054,00
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 405.985,44 623.521,97 663.189,08
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 0,00 0,00 10.252,00
16.528.319,28 44.458.882,27 45.812.164,38
III. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 0,00 16,96 26,46
16.786.591,62 44.658.023,25 46.029.836,21

Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss Gasverteilung für das Geschäftsjahr 2023

Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung


Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gewählt.


Die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB ist auf der Aktivseite um die Position B.II. 3 (Forderungen gegen Gesellschafter), auf der Passivseite um die Position B. (Sonderposten für Zuschüsse Dritter und Verbindlichkeiten Vertrieb) und Position D. 4 (Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern) ergänzt worden. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 HGB ist um die Position 11. (Ergebnis vor Steuern) erweitert worden.


Die Strom- und Energiesteuern sind in der Gewinn- und Verlustrechnung offen von den Umsatzerlösen abgesetzt worden.


Aufwendungen und Erträge aus der Auf- und Abzinsung von Verpflichtungen aus der Grund- und Zusatzversorgung aus Pensionszusagen und Aufwendungen und Erträge aus dem zu verrechnenden Deckungsvermögen (CTA) und des Freistellungsanspruchs gegen Westfalen Weser Netz GmbH wurden gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert.


Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr unverändert angewendet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der entsprechenden planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten. Von dem Wahlrecht einer Aktivierung direkt der Herstellung eines Vermögensgegenstandes zurechenbaren Fremdkapitalkosten wird kein Gebrauch gemacht. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen ausschließlich linear unter Zugrundelegung branchenüblicher Nutzungsdauern bzw. den Vorgaben der steuerlichen Abschreibungstabellen. Bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens mit einem Wert zwischen € 250,00 und € 1.000,00 werden in einem Sammelposten erfasst und über 5 Jahre linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter unter € 250,00 werden im Jahr der Anschaffung voll aufwandswirksam.


Die Finanzanlagen werden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.


Die Vorräte betreffen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips.


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wird den Marktbedingungen Rechnung getragen.


Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bilanziert.


Bei den Sonderposten für Zuschüsse Dritter handelt es sich im Wesentlichen um von Kunden ab dem 31. Dezember 2002 vereinnahmte Kostenbeiträge und Baukostenzuschüsse für den Gashausanschluss. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Anlagegüter zu Gunsten der Umsatzerlöse.


Durch die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer, die durch die Folgesicherungslösung mit der Helaba Pension Trust e.V. abgesichert sind, besteht eine unmittelbare Pensionsverpflichtung bei der Mindener Stadtwerke GmbH zum 31. Dezember 2023 in Höhe von T€ 431 (Vj. T€ 301). Das saldierungspflichtige Deckungsvermögen wurde gem. § 253 Abs. 1 S. 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und beträgt zum 31. Dezember 2023 T€ 323 (Vj. T€ 244). Nach der Saldierung (T€ 108; Vj. T€ 56) ist der Betrag auf der Passivseite unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen auszuweisen. Im Zinsertrag wurden Zinserträge aus dem Helaba Pension Trust e. V. in Höhe von T€ 24 (Vj. T€ 3) mit den Aufwendungen aus der Abzinsung (T€ 7; Vj. T€ 34) saldiert.


Die Rückstellungen für Pensionen wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Project Unit Credit-Method) unter Berücksichtigung einer Anwartschafts- bzw. Rentendynamik von jeweils 1,75 % p. a. sowie erwarteter Gehaltssteigerungen von unverändert 2,5 % p. a. Die Rückstellungen für Pensionen wurden pauschal mit dem von der deutschen Bundesbank veröffentlichen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz betrug in 2023 1,83 %. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt T€ 33 (Vj. T€ 160).


Für die bis zum 31. Dezember 2016 bestehenden Verpflichtungen für Altersversorgungsverpflichtungen (T€ 2.069, Vj. T€ 1.967) besteht ein Freistellungsanspruch aufgrund des Schuldbeitritts durch die Westfalen Weser Netz GmbH. Die Bewertung des Freistellungsanspruches erfolgte mit dem Anwartschaftsbarwert gemäß Projected Unit Credit Verfahren mit dem für die Handelsbilanzrückstellung maßgeblichen Rechnungszinssatz. Der verrechnete Wertansatz des Freistellungsanspruches beträgt T€ 1.331 (Vj. T€ 1.300).


Bei den Rückstellungen sind alle ungewissen Verbindlichkeiten und sonstigen bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses erkannten Risiken mit dem Erfüllungsbetrag berücksichtigt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Eine Abzinsung erfolgte ausschließlich bei Rückstellungen, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben. Die Rückstellungen für Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtungen haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Diese sind mit der Einkommensdynamik von 2,5 % und einem Rechnungszinssatz von 1,76 % bewertet worden.


Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Zuordnungsregeln und -schlüssel


Vermögen und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen werden innerhalb der Finanzbuchhaltung über die eingerichtete Kostenrechnung in der Regel direkt den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich ist oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, erfolgt eine Aufteilung dieser Positionen unter Verwendung von sachgerechten Verteilungsschlüsseln.


Hierbei wurden, soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich war, die Positionen Immaterielle Vermögensgegenstände, Andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung, die Vorsteuer und der Materialaufwand unter Berücksichtigung des Anlagenschlüssels verteilt.


Im Bereich des Sachanlagevermögens wurden die Grundstücke, gleiche Rechte und andere Bauten gemäß dem Personalschlüssel zugeordnet. Der Personalschlüssel fand zudem Anwendung bei den Forderungen gegenüber Gesellschaftern, bei den sonstigen Rückstellungen, bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, bei den Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen, bei den sonstigen Verbindlichkeiten, in den Umsatzerlösen, in den sonstigen betrieblichen Erträgen, im Personalaufwand, im Wesentlichen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen.


Der Schlüssel über die Umsatzerlöse wurde überwiegend bei den liquiden Mitteln, beim Eigenkapital und bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen eingesetzt.


Der Tätigkeitsabschluss der Gasverteilung besteht aus Tätigkeits-Bilanz sowie Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung.


Im Bereich der Gasverteilung haben sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.


Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach den Restlaufzeiten wie folgt:

gesamt bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr davon mehr als 5 Jahre
T€
Kreditinstitute 14.215 906 13.309 9.678
Vorjahr 15.225 906 14.319 10.686
Lieferungen und Leistungen 2.638 2.638 0 0
Vorjahr 8.177 8.177 0 0
Verbundene Unternehmen 17 17 0 0
Vorjahr 32 32 0 0
Gesellschafter 702 702 0 0
Vorjahr 629 629 0 0
Verbl. geg. Vertrieb 2.114 2.114 0 0
Vorjahr 4.976 4.976 0 0
Sonstige 307 307 0 0
Vorjahr 32 32 0 0
akt. Jahr 19.993 6.684 13.309 9.678
Vorjahr 29.071 14.752 14.319 10.686


Die Mindener Stadtwerke tätigt gem. § 6b Abs. 2 EnWG Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen in Form von Personalgestellungen. Hieraus ergaben sich Erlöse in Höhe von T€ 538 sowie Aufwendungen in Höhe von T€ 245.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen


Aus der gesamtschuldnerischen Haftung von Pensionsverpflichtungen bestehen zum 31. Dezember 2023 gem. § 251, 268 Abs. 7 HGB Verpflichtungen, die den im Innenverhältnis bestimmten Teil der Verpflichtung übersteigen, in Höhe von T€ 1.331.


Darüber hinaus besteht eine zeitlich unbefristete Bürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von T€ 6.899 für Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschafterin.


Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als gering eingeschätzt, da die Gesellschafterin jederzeit ihren Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag (Zins- und Tilgungsleistungen) nachgekommen ist.

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

I. Grundlagen


Gegenstand der Mindener Stadtwerke GmbH, Minden (MSW), ist die sichere, wirtschaftliche, umweltverträgliche und ressourcenschonende Erzeugung und Versorgung der Allgemeinheit mit Energie sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Energieeffizienz in der Region Minden.


Ziel der Mindener Stadtwerke ist es, eine zuverlässige, ortsnahe und kundenorientierte Energieversorgung zu gewährleisten und weiterzuentwickeln.


Die Mindener Stadtwerke betreibt seit dem 1. Januar 2017 ein ca. 762 km langes Erdgasnetz mit ca. 19.903 Zählpunkten.


Der Vertrieb der Mindener Stadtwerke beliefert ca. 14.000 Kunden mit Strom und Erdgas.


Im Geschäftsjahr ereigneten sich keine nennenswerten Betriebsunfälle und Versorgungsstörungen.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Entwicklung der Gesamtwirtschaft


Die deutsche Wirtschaft war in 2023 deutlich krisengeprägt. Dies zeigte sich insbesondere durch ungünstige Finanzierungsbedingungen aufgrund des hohen Zinsniveaus, eine geringe Nachfrage aus dem In- und Ausland sowie hohe Preise auf allen Wirtschaftsstufen. Das preis- und kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2023 um 0,1 % niedriger als im Jahr 2022 ausgefallen. Damit konnte die deutsche Wirtschaft die Erholung vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fortsetzen. Der Rückgang der Wirtschaftsleistung im Jahr 2023 betrifft vor allem das produzierende Gewerbe, das durch eine sehr viel niedrigere Produktion im Bereich Energieversorgung geprägt war, den Groß- und Einzelhandel und den Hochbau. Zuwächse konnten die Branchen Tiefbau, Automobilindustrie und der Dienstleistungsbereich, insbesondere der Bereich Information und Kommunikation, verzeichnen.

Branchenbezogene Rahmenbedingungen


Der seit Februar 2022 andauernde Krieg in der Ukraine hatte auch im Jahr 2023 Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und im Besonderen auf die Energiewirtschaft. Gesetzliche Neuerungen oder Änderungen bestehender Gesetze zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und zum Abmildern der Folgen von Preisentwicklungen auf den Energiemärkten beeinflussten die Branche. Zusätzlich steigerten und steigern die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten die Unsicherheit in Bezug auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung.


Während sich bei Industrieunternehmen vor allem die gesamtwirtschaftliche Entwicklung auf den Energieverbrauch auswirkt, sind bei Haushalten die Witterungsverhältnisse der ausschlaggebende Faktor. Je höher die mittlere Außentemperatur, desto weniger Energie wird zum Heizen benötigt und umgekehrt. Im Jahr 2023 war das Verbrauchsverhalten von Industrie und Haushalten darüber hinaus von der zurückgehenden Wirtschaftsleistung beeinflusst, insbesondere von den Produktionsrückgängen in den energieintensiven Industriezweigen.


Der Primärenergieverbrauch hat sich in Deutschland gegenüber 2022 insgesamt um ca. 7,9 % reduziert. Die leicht wärmere Witterung gegenüber dem Vorjahr hat nur einen schwachen verbrauchssinkenden Effekt, witterungsbereinigt hätte sich der Verbrauch um 7,4 % vermindert. Den einzigen verbrauchssteigernden Effekt im Jahr 2023 hatte die demografische Entwicklung.


Die wesentlichen Energieträger sind bundesweit Mineralöl (35,9 %), Erdgas (24,5 %) und Kohle (17,2 %). Die erneuerbaren Energieträger lieferten rd. 19,6 % der Primärenergiemenge. Die Anteile der verschiedenen Energieträger im nationalen Energiemix haben sich 2023 zugunsten von Mineralöl, Erdgas und erneuerbaren Energieträgern verschoben, der Anteil von Kohle ist rückläufig.


Die Witterungsverhältnisse haben einen unmittelbaren Einfluss auf den Geschäftsverlauf der Mindener Stadtwerke GmbH. Mit einer Mitteltemperatur von 11,2°C (NRW) war das Jahr 2023 gemeinsam mit dem Vorjahr das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Der Wert wurde aufgrund durchgängig hoher Temperaturen erreicht, größere Hitzewellen waren nicht zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Temperaturen sowie Verbrauchsreduzierungen führten im Jahre 2023 zu einem niedrigeren Heizbedarf.


Die Erlössituation im Erdgasnetz ist maßgeblich abhängig von den regulatorischen Rahmenbedingungen zur Festlegung der Erlösobergrenze. Im Jahr 2021 hat die Bundesnetzagentur eine deutliche Senkung der Eigenkapitalzinsätze für Strom- und Gasnetzbetreiber beschlossen. Die neuen Zinssätze gelten ab der vierten Regulierungsperiode und wirken sich damit für Gasnetzbetreiber auf die Erlösobergrenze in 2023 aus. Diese Maßnahme führt ab 2023 zu einer deutlichen Senkung der Erlösobergrenze und dementsprechend der Marge im Erdgasnetz.


Im Berichtsjahr hat die Landesregulierungsbehörde die anerkennungsfähigen Netzkosten für die vierte Anreizregulierungsperiode (2023 bis 2027) mitgeteilt. Für die finale Bemessung der Erlösobergrenzen der Jahre 2023 bis 2027 fehlen bislang noch der Effizienzwert für das Gasnetz und die Festlegung des generellen Produktivitätsfaktors für die vierte Regulierungsperiode. Die BNetzA hat für die vierte Regulierungsperiode die Eigenkapitalzinssätze wesentlich geringer festgelegt als in der vorhergehenden Regulierungsperiode. Im Jahr 2022 sind die Mindener Stadtwerke GmbH einer Prozesskostengemeinschaft gegen diese Festlegung beigetreten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 30. August 2023 die Festlegung der BNetzA aufgehoben und zur Neufestlegung verpflichtet. Anfang Oktober 2023 legte die BNetzA gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof Beschwerde ein. Entsprechend sind die Eigenkapitalzinssätze weiter offen.


Im Strom- und Erdgasvertrieb unterliegen die Preise für die Energiebeschaffung den Marktmechanismen der Energiebörse. Im Jahr 2023 befanden sich nach nie da gewesen Höchstständen im zweiten und dritten Quartal 2022 die Preise für Strom und Gas wieder auf einem deutlich niedrigeren Niveau. Die Preise sind jedoch weiterhin volatil. Volatile Energiepreise haben zu großen Unsicherheiten bei Verbrauchern sowie einer hohen Wechselmotivation geführt. Zahlreiche kleinere Versorger mussten Insolvenz anmelden.

2. Geschäftsverlauf


Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss vor Gewinnabführung in Höhe von T€ 1.079 (Vj. T€ 1.611) ab und liegt damit leicht über dem Wirtschaftsplanansatz von T€ 867. Ursächlich für diese Entwicklung ist u. a. der geringere Rohertrag im Gasnetz, der wiederum durch höhere Erträge im Strom- und Gasvertrieb kompensiert wurde.

3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

a. Ertragslage


Für das Gesamtunternehmen stellt sich die Entwicklung der Ertragslage wie folgt dar:

GuV- Position Berichtsjahr Vorjahr
T€ T€
Umsatzerlöse abzüglich Strom-/Energiesteuern 45.362 38.577
Materialaufwand -38.676 -30.803
Personalaufwand -2.987 -2.991
Zwischensumme 3.699 4.783
Andere aktivierte Eigenleistungen 132 204
Sonstige betriebliche Erträge 910 316
Abschreibungen -2.681 -2.652
Sonstige betriebliche Aufwendungen -754 -754
EBIT 1.306 1.897
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 21 7
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -237 -281
EBT 1.090 1.623
Sonstige Steuern -12 -12
Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne -1.078 -1.611
Jahresergebnis 0 0


Sämtliche Umsatzerlöse wurden im Inland erzielt und verteilen sich auf folgende Bereiche:

Berichtsjahr Vorjahr
T€ T€
Strom 16.773 9.374
Gas 13.783 7.990
Gasnetzentgelte 13.786 20.280
Sonstige 1.020 933


Die Gesellschaft erwirtschaftete Umsatzerlöse aus Gasnetzentgelten in Höhe von T€ 13.786 (Vj. T€ 20.280). Diese beinhaltenen Gasnetzentgelte gegenüber Drittlieferanten sowie Mehr- und Minderabrechnungen. Dabei sind die Erlöse aus Mindermengen gegenüber dem Vorjahr von T€ 12.445 auf T€ 4.615 gesunken, während die Netzentgelte (T€ 9.170; Vj. T€ 7.835) trotz geringer durchgeleiteter Menge (848.513.988 kWh; Vj. 935.999.614 kWh) aufgrund höherer Netzentgelte gestiegen sind.


Die Erlöse im Gasvertrieb erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr preisbedingt. Im Berichtsjahr wurden 85.422 MWh (Vj. 95.669 MWh) Gas verkauft. Der Gaspreis wurde in 2023 aufgrund gestiegener Gasbeschaffungskosten erhöht. Der durchschnittliche Gaserlös erhöhte sich von 7,75 ct/kWh im Vorjahr auf 16,69 ct/kWh im aktuellen Jahr.


Im Bereich Strom ist die Gesellschaft ausschließlich im Stromvertrieb tätig. Der Umsatzerlösanstieg ist im Wesentlichen preisbedingt. Die Stromabgabe stieg von 34.773 MWh im Vorjahr auf 40.059 MWh im aktuellen Jahr. Der durchschnittliche Stromerlös erhöhte sich von 26,02 ct/kWh im Vorjahr auf 41,55 ct/kWh im aktuellen Jahr. Grund ist hier insbesondere die Weitergabe der gestiegenen Strombeschaffungskosten.


Die sonstigen Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen Dienstleistungen.


Die gegenüber dem Vorjahr höheren Materialaufwendungen sind insbesondere auf gestiegene Aufwendungen für den Strom- und Gasbezug zurückzuführen.


Die Strombezugskosten erhöhten sich preis- und mengenbedingt. Der Strombezug stieg um ca. 5.286 MWh. Die durchschnittlichen Strombezugskosten erhöhten sich aufgrund gestiegener Preise auf dem Terminmarkt.


Die Gasbezugskosten erhöhten sich ebenfalls preisbedingt. Die durchschnittlichen Gasbezugskosten erhöhten sich aufgrund gestiegener Terminmarktpreise in 2023 sowie der Bildung von Rückstellungen für Risiken bei der Gasbeschaffung.


Die sonstigen betrieblichen Erträge sind in 2023 deutlich von T€ 316 im Vorjahr auf T€ 910 angestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf die höheren Erstattungen aus der Marktraumumstellung zurückzuführen, denen auch entsprechend höherer Materialaufwand gegenübersteht. Darüber hinaus haben sich die Erträge aus dem Dienstleistungsvertrag für das BHKW in 2023 ausgewirkt.


Die Personalaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr mit T€ 2.987 (Vj. T€ 2.991). relativ konstant geblieben. Die Anzahl der Mitarbeiter hat sich gegenüber dem Vorjahr von 40 auf 44 erhöht, jedoch sind die Aufwendungen für die Pensionsrückstellungen im Berichtsjahr rückläufig.


Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind nahezu unverändert geblieben.


Die Zinserträge werden gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung dieser Rückstellungen saldiert.


Die Gasverteilung als Sparte gemäß § 6b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unter Berücksichtigung interner Leistungsverrechnungen und Umlagen entwickelt sich wie folgt:

Berichtsjahr Vorjahr
T€ T€
Umsatz 16.091 22.881
Materialaufwand -10.580 -16.810
davon Konzessionsabgabe -347 -355
Investitionen 1.218 2.412
Abschreibungen -2.578 -2.552
Netzlast (in Mio. kWh) 851 936


Die Gasverteilung erwirtschaftete einen Jahresüberschuss von T€ 715. Das Jahresergebnis hat sich um T€ 26 gegenüber dem Vorjahr verbessert.

b. Finanzlage


Die Kapitalstruktur stellt sich wie folgt dar:

Berichtsjahr Vorjahr
T€ % von Bilanzsumme T€ % von Bilanzsumme
Gezeichnetes Kapital 500 500
Kapitalrücklage 33.149 27.284
Gewinnvortrag 51 51
Eigenkapital zum 31.12. 33.700 46,45 27.835 39,88
Zuschüsse Dritter 2.523 3,48 2.582 3,70
Fremdkapital 36.328 50,07 39.382 56,42
Bilanzsumme zum 31.12. 72.551 69.799


Bei der Entwicklung der Liquidität in 2023 stehen dem Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (+ T€ 3.512) der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit (- T€ 7.364) sowie der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit (+ T€ 3.156) gegenüber. Die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds beträgt -T€ 696.


Der Finanzmittelfonds verringerte sich von T€ 9.303 im Vorjahr auf T€ 8.606 im Berichtsjahr.


Die Mindener Stadtwerke GmbH war jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

c. Vermögenslage


Das Vermögen der Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen:

Berichtsjahr Vorjahr
T€ % von Bilanzsumme T€ % von Bilanzsumme
Immaterielle Vermögensgegenstände 286 0,39% 335 0,48%
Sachanlagen 46.165 63,63% 47.809 68,50%
Finanzanlagen 6.371 8,78% 0 0,00%
Anlagevermögen 52.822 72,81% 48.144 68,98%
Vorräte 603 0,83% 716 1,03%
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.519 14,50% 11.635 16,67%
Liquide Mittel 8.606 11,86% 9.303 13,33%
Umlaufvermögen 19.728 27,19% 21.654 31,02%
Abgrenzungsposten/Aktiver Unterschiedsbetrag 0 0,00% 1 0,00%
Bilanzsumme 72.550 100,00% 69.799 100,00%
Eigenkapital gem. Kapitalstruktur 33.700 27.835
Anlagendeckungsgrad 64% 58%


Der überwiegende Teil des Anlagevermögens besteht aus dem Sachanlagevermögen. Den Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von T€ 1.229 stehen Abgänge und Abschreibungen in Höhe von T€ 2.628 gegenüber. Als Finanzanlage wird im Berichtsjahr erstmalig der Erwerb der Anteile (51%) an der Mindener Wärme GmbH ausgewiesen.


Das Umlaufvermögen verringerte sich von T€ 21.654 auf T€ 19.728 aufgrund geringerer Forderungen an THE (Trading Hub Europe GmbH) aus den Mindermengenabrechnung 2023.


Der Anstieg des Eigenkapitals ist beeinflusst durch die Eigenkapitalzuführung der Gesellschafter für den Beteiligungserwerb.


Insgesamt ist die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage stark von den gestiegenen Energiebeschaffungspreisen beeinflusst. Die Lage der Gesellschaft ist vor diesem Hintergrund als herausfordernd zu bewerten.

III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1. Prognosebericht


Viele Unsicherheiten prägen im Moment die Situation in der Energiewirtschaft. Die Entwicklung der Energiepreise ist kaum vorhersehbar. Ebenso kommt dem Ukrainekonflikt eine bedeutende Rolle im Rahmen des Energiesektors zu. Auch angespannte Lieferketten machen sich bemerkbar.


Eine Vielzahl externer Faktoren hat Einfluss auf den Geschäftsverlauf unseres Unternehmens. Die Entwicklung der Konjunktur, die Witterung sowie politische und ordnungsrechtliche Vorgaben bilden die Rahmenbedingungen.


Laut der Prognose der Bundesregierung wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2024 mit 0,3 % leicht wachsen.


Aufgrund der sinkenden Inflation und der Ausweitung der Produktion erwartet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine leichte Zunahme des BIP in 2024 und für das Jahr 2025 ein Wachstum um 1,0 %. Die Wirtschaft bewegt sich langsam aus der Schwächephase heraus und die Preise, insbesondere für Energie, sind schneller zurückgegangen als erwartet.


Die konjunkturelle Entwicklung hat aufgrund der großen industriellen und zugleich exportorientierten Basis in Deutschland neben den witterungsbedingten Einflüssen erheblichen Einfluss auf den Energie- und Mobilitätsbedarf.


Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine. In Europa und Deutschland wird dies weiterhin zu Preisunsicherheiten im Energiebereich. Die Inflationsrate ist gesunken. Die Preise für Energie sind im Jahr 2023 gesunken und befinden sich auf einem deutlich niedrigeren Niveau als noch 2022. Der Leitzins der Europäischen Zentralbank befindet sich weiterhin auf einem hohen Niveau, der wiederum Finanzierungskosten für Investitionen belastet. Die unabhängige und klimaneutrale Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen rückt damit in den Fokus der Energiepolitik und stellt eine große Herausforderung für die deutsche Volkswirtschaft in den nächsten Jahrzehnten dar.


Für das Geschäftsjahr 2024 plant die Geschäftsführung ein positives Jahresergebnis vor Ergebnisabführung in Höhe von T€ 1.489. Das Jahresergebnis unterliegt jedoch weiterhin der Unsicherheit der Marktpreisentwicklung im Strom- und Gasvertrieb.

2. Risikobericht

a. Risikomanagementsystem


Die Mindener Stadtwerke GmbH blickt auf die Betriebserfahrungen von 7 Jahren (Gas-Netz) bzw. 11 Jahren (Vertrieb) zurück. Einzelne Unternehmensbereiche befinden sich in einem Optimierungs-/ Strukturierungsprozess. Die Gesellschaft hat im Jahr 2019 ein der Unternehmensgröße entsprechendes Risikomanagementsystem entwickelt und im Rahmen einer Risikoinventur in 2023 erkennbare Unternehmensrisiken systematisiert und dokumentiert.

b. Risiken


Volatile Preisentwicklungen an den Energiebeschaffungsmärkten bergen vielfältige Marktpreisrisiken. Um die Risiken aus schwankenden Bezugspreisen im Rahmen unserer Eindeckung mit Strom und Gas für das Vertriebsportfolio möglichst zu minimieren, setzen die MSW auf eine strukturierte Beschaffung auf Grundlage eines Beschaffungshandbuches. Aufgrund der mit Beginn des Ukraine-Krieges extrem angestiegenen und mittlerweile wieder deutlich gefallenen Marktpreise für Strom und Gas besteht das Risiko, dass Energiemengen, die zu hohen Preisen eingedeckt wurden, bei einer Zunahme der Kundenwechselrate mit Verlust am Kurzfristmarkt verkauft werden müssen. Des Weiteren können von der Prognose abweichende tatsächliche Absatzmengen zu negativen Ergebnisauswirkungen führen, da bei volatilen Preisen im Kurzfristmarkt auf hohem Niveau, aus geringen Mengenabweichungen erhebliche Ergebniseffekte resultieren können. Die Gesellschaft hat, um diesen Risiken entgegenzuwirken, Anfang 2022 ein System zur Portfolioüberwachung und -steuerung für das Strom- und Gasvertriebsportfolio eingeführt. Das Risiko aus den gefallenen und volatilen Marktpreisen für Strom und Gas wird für die Gesellschaft als hoch bewertet.


Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 hat sich neben den Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und Preisentwicklungen für Rohstoffe vor allem das Risiko von Cyberangriffen im Rahmen einer hybriden Kriegsführung deutlich erhöht. Für die Mindener Stadtwerke GmbH besteht damit das Risiko des Verlustes von Kundendaten und der IT-Infrastruktur im Falle eines Cyberangriffes auf das Unternehmen. Diesem Risiko wird durch interne und externe Schutzmaßnahmen im IT-Sicherheitskonzept begegnet. Die implementierten Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Das Risiko wird für die Gesellschaft von mittlerer Bedeutung eingestuft.


Aufgrund des Gaslieferstopps aus Russland besteht für Deutschland die Herausforderung erhebliche Gasimportmengen über neue Lieferquellen zu substituieren. Dies wurde im Jahr 2022 durch die Planung und den Bau von LNG-Terminals in die Wege geleitet. Darüber hinaus wurden große Anstrengungen unternommen die Gasspeicher in Deutschland zu füllen. Trotzdem kann auch im Winter 2024/2025 das Risiko einer Gasmangellage bei kalten Temperaturen und hohen Gasbedarfen von Industrie und Gaskraftwerken nicht ausgeschlossen werden. Für dieses Szenario sieht der Notfallplan Gas der Bundesregierung vor, dass nach Abfolge eines Stufenplanes im Notfall die Gaslieferung für geschützte Kunden (u. a. Letztverbraucher und grundlegende soziale Dienste) sichergestellt wird und die nicht geschützten Kunden (insbesondere Industrie) abgeschaltet werden. Als Gasnetzbetreiber müssen die Mindener Stadtwerke ihrer Rolle als Verteilnetzbetreiber im Krisenszenario gerecht werden. Dazu haben die Mindener Stadtwerke Maßnahmen zur Krisenvorsorge umgesetzt. Die Risiken aus einer Gasmangellage werden für die Gesellschaft von geringer Bedeutung eingeschätzt.


Im Jahr 2025 wird für das Gasnetzgebiet der Mindener Stadtwerke GmbH die Umstellung von L-Gas auf H-Gas vorgenommen. Dazu wurde eine Projektorganisation aufgesetzt und die Beauftragung von Dienstleistern mit der technischen Umsetzung vorgenommen. Die Kosten werden grundsätzlich durch eine Kostenumlage zu 100 % erstattet. Es besteht jedoch auf Seiten der Mindener Stadtwerke GmbH vor allem die Verantwortung für eine termingerechte Projektumsetzung, so dass bei erheblichen Projektverzögerungen auch Mehraufwendungen zu Lasten der MSW entstehen können. Vor diesem Hintergrund wird das Risiko für die Gesellschaft als Risiko mit mittlerer Bedeutung bewertet.


In den kommenden Jahren erreichen mehrere Fach- und Führungskräfte das gesetzliche Renteneintrittsalter. Gleichzeitig erleben wir im technisch-gewerblichen Bereich und bei Spezialistenfunktionen einen enger werdenden Arbeitsmarkt. Um diesen Umstand Rechnung zu tragen, soll rechtzeitig mit der Ausschreibung freier Stellen begonnen werden. Das Risiko, Stellen nicht adäquat besetzen zu können, schätzen wir insgesamt von mittlerer Bedeutung für die Gesellschaft ein.


Im technischen Bereich betreibt die Mindener Stadtwerke eine Vielzahl von Gasanlagen sowie ein Rohrnetz von ca. 760 km Länge. Daher ist die MSW technischen Risiken wie z. B. Störungen oder Ausfälle von Betriebsanlagen ausgesetzt. Auf Basis der Auswertung von zustandsorientierten Betrachtungen zum Handlungsbedarf werden die Finanzbedarfe in den Langfrist- und Mittelfristplanungen abgebildet. Das Risiko, dass es zu größeren unvorhergesehen Störungen kommt, schätzen wir als gering ein.


Die Zahlungsbereitschaft der belieferten Kunden ist überwiegend als gut zu bezeichnen. Auch zukünftig sind keine sich auf das Gesamt-Ergebnis der Mindener Stadtwerke GmbH wesentlich auswirkende Zahlungsausfälle (Insolvenz/ Anzweifeln der Rechnung) zu erwarten.


Trotz dieser Entwicklung gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass Risiken in Anbetracht ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkungen weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Unternehmens gefährden.

3. Chancenbericht


Die Mindener Stadtwerke werden sich weiterhin als regionaler Partner der Energiebelieferung und Energiewende in Minden positionieren und das bestehende Geschäft ausbauen. Der neue Betriebsstandort trägt durch die Zusammenführung aller Abteilungen dazu bei, die betrieblichen Ablaufprozesse zu verbessern. Die Möglichkeiten der zunehmenden Digitalisierung in der Versorgungswirtschaft gilt es für die Betriebsabläufe zu nutzen. Die Chancen aus Prozessverbesserungen und Digitalisierungsmaßnahmen werden für Gesellschaft als hoch bewertet.


Die Maßnahmen der EU-Kommission und der Bundesregierung und die sich daraus ergebenden Marktentwicklungen zur Energiewende bieten den Mindener Stadtwerken die Chance, als regionales Unternehmen mit Beratungsangeboten vor Ort den Bürger/-innen der Stadt Minden neue Produkte und Dienstleistungen einer klimaneutralen Energieversorgung anzubieten. Mit dem Erwerb einer Beteiligung an der Mindener Wärme GmbH, die das Fernwärmenetz in Minden betreibt, vollzieht die MSW einen ersten Schritt auf diesem Weg. Die Chancen aus dieser Geschäftsfelderweiterung sind für die Gesellschaft von hoher Bedeutung.


Vor dem Hintergrund der zunehmenden Elektrifizierung im Wärme- und Verkehrssektor erweitert sich das Absatzpotenzial für den Stromvertrieb deutlich. Die weitere Kundenakquise, die Produktentwicklung und der Ausbau des Kundenservices in der Belieferung mit Strom sollen zur Steigerung der Geschäftstätigkeit beitragen und haben eine hohe Bedeutung für die Mindener Stadtwerke.

 

Minden, 31. März 2024


Christoph Meyer


Geschäftsführer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Mindener Stadtwerke GmbH, Minden

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

PRÜFUNGSURTEILE


Wir haben den Jahresabschluss der Mindener Stadtwerke GmbH, Minden - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.


Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Mindener Stadtwerke GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.


Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT


Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.


Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen


Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.


Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.


Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteil


Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG ― bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses ― geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Grundlage für das Prüfungsurteil


Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards, die die International Standards on Quality Management des IAASB umsetzen, angewendet. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG


Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.


Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.


Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.


Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht.


Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.


Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.


Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Oldenburg, 14. Juni 2024


BDO Oldenburg GmbH & Co. KG


Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wilkens Traksel
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses


Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Mindener Stadtwerke GmbH wurde von der Gesellschafterversammlung am 20. August 2024 festgestellt.

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