Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 69098
Eingetragen
27.8.1982
Branche
Großhandel mit sonstigen Baustoffen und BauelementenGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und Anstrichmitteln
Gegenstand
Handel mit Natursteinen, sonstigen Baustoffen und Waren ähnlicher Art sowie Erbringung darauf bezogener Dienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Mathias Haberthaler
seit 12.8.2025
Prokura
Felix Jordan
seit 28.4.2025
Geschäftsführer
Uwe Grimm
seit 3.2.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert49.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
49.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
BayWa Handels-Systeme GmbH
Germany
24500
49.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

Peter Frey GmbH

Wartenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,50
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken 25.054,00 30.238,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 27.036,00 39.648,50
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 67.569,51 75.261,01
119.659,51 145.147,51
119.659,51 145.148,01
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Fertige Erzeugnisse, Waren 4.473.039,41 4.088.576,50
2. Geleistete Anzahlungen 233.622,50 825.240,47
4.706.661,91 4.913.816,97
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 292.170,16 471.673,13
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 141.342,84 363.611,10
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.471.967,49 105.279,34
1.905.480,49 940.563,57
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 22.309,54 51.170,21
6.634.451,94 5.905.550,75
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.956,24 5.886,18
Summe Aktiva 6.757.067,69 6.056.584,94

PASSIVA

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 709.925,33 709.924,46
III. Jahresüberschuss 824.226,18 1.183.735,47
1.559.716,10 1.919.224,52
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 0,00 140.228,21
2. Sonstige Rückstellungen 172.023,93 145.305,42
172.023,93 285.533,63
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 99.495,19 238.388,65
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.893.897,17 3.579.702,88
3. Sonstige Verbindlichkeiten 31.935,30 33.735,26
- davon aus Steuern: EUR 20.060,56 (Vorjahr EUR 15.674,48)
5.025.327,66 3.851.826,79
Summe Passiva 6.757.067,69 6.056.584,94

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

1.1.-31.12.2019 1.1.-31.12.2018
EUR EUR
1. Rohergebnis 2.579.910,32 2.900.476,81
2. Personalaufwand:
a) Löhne und Gehälter -686.837,59 -608.516,43
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -136.899,94 -129.199,11
- davon für Altersversorgung EUR 24.192,00 (Vorjahr EUR 21.336,00)
-823.737,53 -737.715,54
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -26.322,66 -22.211,78
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -543.178,67 -477.338,54
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 5.221,25
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -51.895,97 -38.693,60
- davon an verbundenen Unternehmen EUR 51.895,88 (Vorjahr EUR 21.939,37)
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -308.595,78 -445.200,31
8. Ergebnis nach Steuern 826.179,71 1.184.538,29
9. Sonstige Steuern -1.953,53 -802,82
10. Jahresüberschuss 824.226,18 1.183.735,47

Anhang des Geschäftsjahres 2019

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Peter Frey GmbH mit Sitz in Wartenberg ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 69098 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen der §§ 264 ff HGB und der Vorschriften des Gesetzes der Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erfolgt.

Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB. Größenabhängige Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB bei der Aufstellung wurden in Anspruch genommen.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu historischen Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Es wird ausschließlich linear abgeschrieben; die Abschreibungen sind nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt worden. Selbstständig nutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten von mehr als EUR 250 bis max. EUR 1.000 (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden mit Sammelpostenbildung im Pool über fünf Jahre abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten von weniger als EUR 250 € wurden sofort abgeschrieben.

Die unter Vorräte aktivierten Waren werden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit Wertminderungen zu berücksichtigen sind, ist diesen durch entsprechende Abschläge Rechnung getragen worden.

Die geleisteten Anzahlungen sind zum Nominalwert (ohne Mehrwertsteuer) ausgewiesen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Den Risiken im Forderungsbestand werden durch Einzelwertberichtigungen sowie durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die um die einzelwertberichtigten Forderungen gekürzten Nettoforderungen Rechnung getragen. Die Forderungen haben allesamt eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält die Auszahlungen des Geschäftsjahres, die Aufwendungen für die Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten in Fremdwährung wurden mit ihrem Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

IV. Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagespiegel ersichtlich.

In der Position Vorräte sind die Warenbestände und geleistete Anzahlungen auf bestellte Waren aktiviert.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (TEUR 141, Vj. TEUR 363) sind solche aus dem Liefer- und Leistungsverkehr.

Wesentlicher Posten unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen die Finanzkasse aus einer Umsatzsteuerkorrektur enthalten.

Unter den flüssigen Mitteln sind die Kassenbestände und Bankguthaben erfasst.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Darlehensgewährung (TEUR 4.191; Vj. TEUR 3.557) und dem Liefer- und Leistungsverkehr (TEUR 703; Vj. TEUR 23).

Forderungen gegen Gesellschafter bestanden in Höhe von TEUR 161 (Vj. TEUR 364). In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber einem Gesellschafter in Höhe von TEUR 4.894 (Vj. TEUR 3.580) enthalten.

Die Verbindlichkeiten haben allesamt, wie zum Stichtag des Vorjahres, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 99) bestehen die verkehrsüblichen Eigentumsvorbehalte.

Aus Miet- und Leasingverträgen haben am Stichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen im Gesamtbetrag von TEUR 2.389 bestanden. Hiervon sind innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag TEUR 228 fällig.

Sonstige Haftungsverhältnisse, die zum 31. Dezember 2019 bilanziell nicht berücksichtigt sind, bestehen keine.

V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Aus der Umrechnung von Fremdwährungsposten - unterjährig wie in geringer Höhe zum Bilanzstichtag - sind Erträge in Höhe von TEUR 11 und Aufwendungen in Höhe von TEUR 13 verbucht.

VI. Sonstige Angaben

Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2019 waren die Herren Peter Frey, Wartenberg, und Uwe Töpfer, München (Leiter kaufmännische Aufgaben der BayWa AG). Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird in Anspruch genommen.

Im Durchschnitt waren im Geschäftsjahr 9 Mitarbeiter/-innen beschäftigt; davon waren:

Angestellte Mitarbeiter/-innen 6
Gewerbliche Mitarbeiter/-innen 3

Die Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung und Steuerberatungskosten sind in den sonstigen Aufwendungen enthalten; die Gesellschaft macht von der Erleichterungsmöglichkeit Gebrauch und verzichtet auf einen separaten Ausweis.

Die Gesellschaft ist verbundenes Unternehmen der BayWa AG, München, und wird in deren Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 einbezogen. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden im Bundesanzeiger offengelegt und sind am Sitz der BayWa AG in München erhältlich.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die zu berichten wäre, sind nicht eingetreten.

 

Wartenberg, im Januar 2020

Die Geschäftsführer

Peter Frey

Uwe Töpfer

Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 (Bruttodarstellung)

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Vortrag 01.01.2019 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbende Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 579,90 0,00 0,00 579,90
Summe 579,90 0,00 0,00 579,90
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 51.838,22 0,00 0,00 51.838,22
2. Technische Anlagen und Maschinen 54.554,58 0,00 14.294,64 40.259,94
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 162.994,01 10.867,16 13.379,33 160.481,84
Summe 269.386,81 10.867,16 27.673,97 252.580,00
Summe Anlagevermögen 269.966,71 10.867,16 27.673,97 253.159,90
Kumulierte Abschreibungen
Vortrag 01.01.2019 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbende Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 579,40 0,50 0,00 579,90
Summe 579,40 0,50 0,00 579,90
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 21.600,22 5.184,00 0,00 26.784,22
2. Technische Anlagen und Maschinen 14.906,08 3.050,50 4.732,64 13.223,94
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 87.733,00 18.087,66 12.908,33 92.912,33
Summe 124.239,30 26.322,16 17.640,97 132.920,49
Summe Anlagevermögen 124.818,70 26.322,66 17.640,97 133.500,39
Buchwerte
Stand 31.12.2019 Stand 31.12.2018
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbende Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,50
Summe 0,00 0,50
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 25.054,00 30.238,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 27.036,00 39.648,50
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 67.569,51 75.261,01
Summe 119.659,51 145.147,51
Summe Anlagevermögen 119.659,51 145.148,01

Lagebericht des Geschäftsjahres 2019

A. Grundlagen des Unternehmens

I. Geschäftsmodell des Unternehmens

Die Peter Frey GmbH handelt mit Natursteinen, die u.a. von Unternehmen aus Deutschland, Türkei, China, Spanien, Portugal und Osteuropa bezogen werden. Sie unterhält an ihrem Firmensitz in Wartenberg neben dem Büro auch das Hauptlager für die Natursteine mit einer Fläche von 7.270 Quadratmetern. Weitere externe Logistikflächen sind bei den externen Spediteuren vorhanden. Die Abnehmer sind neben den Baustoffbetrieben der BayWa AG andere Baustoff- und Bauunternehmen, die für Kommunen und Gemeinden tätig sind sowie auch Garten- und Landschaftsbauer.

B. Wirtschaftsbericht

I. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der Markt für den Baustofffachhandel hat sich weiterhin positiv entwickelt und laut GFK Nürnberg ist der Umsatz um ca. 6,4 % in 2019 gegenüber dem Vorjahr weiter gestiegen. Dieser Trend wurde unterstützt durch die Subventions- und Förderungsmaßnahmen der deutschen Bundesregierung. Bezüglich des Handelsstreits zwischen den USA und China ergaben sich keine größeren Auswirkungen.

II. Geschäftsverlauf

Aufgrund der Wetterbedingungen zu Beginn eines Jahres mit den normalen Frosttagen startete auch das Jahr 2019 verhaltend. Begleitet von dem BayWa Frühbezug in diesen Monaten, wurde ca. 10 % des Gesamtumsatzes in den ersten zwei Monaten generiert.

Der Auftragseingang hat sich im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres positiv entwickelt, so dass für das Jahr 2019 eine Steigerung der Erlöse von 6,7 % gegenüber dem Vorjahr realisiert werden konnte.

Die Peter Frey GmbH unterhält z.Zt. langjährige und vertrauensvolle Beziehungen zu den wesentlichen Lieferanten, die sich durch gemeinsame Entwicklungsarbeit auszeichnen, Insbesondere bei einem türkischen Lieferanten hat die gute Beziehung zu einem verbesserten Produktportfolio geführt. Die wirtschaftliche Situation der Hauptlieferanten ist aus unserer Sicht als stabil zu bewerten.

III. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

a. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Ertragslage

Die Peter Frey GmbH hat in einem positiven und wachsenden Marktumfeld die für 2019 gesteckten Ziele 2019 insgesamt erreicht. Mit einem Wachstum von ca. 6,7 % zum Vorjahr konnten leichte Marktanteile dazu gewonnen werden. Auf Grund des starken Wettbewerbs im Straßenbaubereich konnte die Vorjahresrohmarge nicht erreicht werden. Um zukünftig auch weiteren Umsatzzuwachs zu generieren wurde das Personal entsprechend aufgebaut. Auch durch einige Personalanpassungen im Gehalt, aufgrund der erreichten guten Performance, führte dies zu einer Personalaufwandsteigerung von 86 Tsd. € (+11,7 %) zum Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind auch entsprechend im Bereich der pauschalen Gewährleistungsrückstellung sowie in den anderen betrieblichen Aufwendungen im normalen Bereich gestiegen. Die Zinsen sind aufgrund der höheren Ausnutzung der Kreditlinie des Cash-Pool Rahmens mit der BayWa AG um ca. 13 Tsd. € zum Vorjahr gestiegen. Die Steuerquote beträgt 27,2 %.

b. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme hat sich um 700 Tsd. € erhöht. Gründe dafür sind die höhere Ausnutzung der Kreditlinie des Cash-Pool Rahmens mit der BayWa AG und aktivseitig eine Forderung aus Umsatzsteuerguthaben gegen die Finanzkasse.

Die Finanzlage ist als stabil zu bezeichnen. Das Finanzmanagement der Peter Frey GmbH ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen.

Der Jahresüberschuss 2018 wurde ausgeschüttet. Der Jahresüberschuss 2019 ist geringer; die Eigenkapitalquote hat sich im Vergleich zum Vorjahr vermindert.

Die im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Vorratsbestände, der geringere Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der höhere Stand der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben zu einer positiven Auswirkung auf den Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit geführt. Im Geschäftsjahr wurde ein Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von 1.646 Tsd. € erwirtschaftet.

Die Zahlungsfähigkeit ist jederzeit gegeben, die finanziellen Mittel erhält die Peter Frey GmbH, soweit benötigt, über eine Kreditlinie des Konzerns. Sie beträgt EUR 8 Mio. und ist mit EUR 4,2 Mio. teilweise in Anspruch genommen.

IV. Finanzielle Leistungsindikatoren

Wir ziehen für unsere Unternehmenssteuerung die Umsatzerlöse, die Rohertragsmarge und das EBIT heran. Der überproportional gestiegene Wareneinsatz konnte durch höhere Umsatzerlöse nicht kompensiert werden. Der Wettbewerbsdruck hat zu einer im Vergleich zum Vorjahr geringeren Rohertragsmarge geführt. Diese ist von 16,5 % auf 13,9 % zurückgegangen. Dies, neben höheren Personalaufwendungen und höheren sonstigen betrieblichen Aufwendungen, hat zu einem Rückgang unserer Zielgröße EBIT um 454 Tsd. € auf 1.171 Tsd. € geführt.

V. Gesamtaussage

Der Jahresüberschuss ist nach dem außergewöhnlichen und hervorragenden Vorjahr 2018 um insgesamt 30% (ca. 360 Tsd. € auf 824 Tsd. €) geringer ausgefallen. Die Ziele des Geschäftsjahres 2019 sind insgesamt erreicht worden. Die wirtschaftliche Lage der Peter Frey GmbH kann insgesamt als gut bezeichnet werden.

C. Prognosebericht

Wir beurteilen die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens positiv.

Um diese positive Entwicklung des Unternehmens zu unterstützen, werden wir weiterhin mit qualitativen und ausreichenden Lagerbeständen arbeiten, um hier auch zeitnah liefern zu können. Des Weiteren werden wir unsere Alternativen für das Sourcing der Natursteine ausbauen. An einer fachlich hoch qualitativen Betreuung und Beratung unsrer Kunden halten wir fest.

Unser erfolgreiches Geschäftsmodell und unsere Zugehörigkeit zum BayWa-Konzern werden uns auch zukünftig immer in der Lage halten, unsere Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen.

Darüber hinaus sind keine wesentlichen Änderungen in der Geschäftspolitik geplant.

Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2020 ein Ergebnis vor Steuern von rd. 800 Tsd. €.

D. Chancen- und Risikobericht

Der Chancen - und Risikobericht behandelt die Geschäftsrisiken und Chancen, denen sich die Peter Frey GmbH für das Geschäftsjahr 2019 bzw. zum Bilanzstichtag ausgesetzt sah, und deckt einen Zeitrahmen von mindestens einem Jahr ab. Die im Nachfolgenden dargestellten Risiken sind in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für die Peter Frey GmbH beginnend mit dem wesentlichsten Risikofaktor dargestellt.

Aufgrund des Coronavirus haben wir zurzeit Lieferengpässe. Die Logistiker müssen eine 14-Tage Quarantänezeit einhalten; somit werden die Natursteine aus China nur unregelmäßig verschickt. Die Lage könnte sich in den nächsten Wochen noch verschlechtern. Die Peter Frey GmbH hat bereits im letzten Jahr begonnen, die Lieferbeziehungen aus der Türkei zu intensivieren, um eventuellen Lieferengpässen Chinas entgegen zu wirken. Somit gehen wir davon aus, dass wir die Bedarfe des Marktes befriedigen können.

Auf der Beschaffungsseite können wir auf eine ausreichend breite Palette von Liefermöglichkeiten zurückgreifen. Unsere hohen Qualitätsansprüche setzen wir durch Qualitätskontrollen mit externen Prüfinstituten und auch direkt vor Ort zusammen bei unseren Lieferanten in den Herkunftsländern durch.

Dem Wettbewerb am Markt, vor allem durch den weiterhin zunehmenden Preisdruck der Anbieter im Straßenbausegment, werden wir durch Erfahrung, Zuverlässigkeit und ein hohes Maß an Qualität, u.a. auch verstärkt durch das Sourcing aus der Türkei, begegnen.

Die Liquiditätslage ist sehr zufriedenstellend, es sind keine Engpässe zu erwarten. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft über die Kreditlinie des Konzerns; Kreditlinien externer Kreditinstitute werden nicht in Anspruch genommen.

Das Unternehmen ist in das Risikomanagementsystem des BayWa-Konzerns eingebunden; ferner erfolgt ein Monitoring über die konzerninternen Revisionsstellen.

 

Wartenberg, im Januar 2020

Peter Frey GmbH

Geschäftsführung

Peter Frey

Uwe Töpfer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Peter Frey GmbH, Wartenberg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Peter Frey GmbH, Wartenberg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Peter Frey GmbH, Wartenberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefugte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 19. Februar 2020

WZT GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Zingraf, Wirtschaftsprüfer

Graf, Wirtschaftsprüfer

Der vorstehende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Inhalt des aufgestellten und geprüften Jahresabschluss und damit auch auf die gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung ohne die Erleichterungen der § 276 Satz 1 HGB sowie den Anhang ohne die in § 327 Nr. 2 HGB vorgesehenen und im Rahmen der Publizität wahrgenommenen Erleichterungen.

Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin.

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