INTOVA
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Ratingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.313,50 |
12.135,50 |
| I.
Sachanlagen |
6.313,50 |
12.135,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
864.908,16 |
856.026,63 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
505.626,42 |
569.962,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
472.932,85 |
529.929,14 |
| II.
Wertpapiere |
341.825,69 |
281.032,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.456,05 |
5.031,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
33,68 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
871.255,34 |
868.162,13 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
837.908,44 |
849.674,98 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
824.110,39 |
825.013,06 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
11.766,54 |
902,67 |
| B.
Rückstellungen |
4.510,00 |
3.535,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.836,90 |
14.952,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
28.836,90 |
14.952,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
871.255,34 |
868.162,13 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der INTOVA
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Bei der Aufstellung der Bilanz wurden die
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
beachtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bewertungs- und Gliederungsvorschriften wurden
unverändert zu denen des Vorjahres angewandt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft und nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB in Anspruch.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
3.1 Sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
solche mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in
Höhe von Euro 466.364,11 enthalten. Es handelt sich um
das Körperschaftsteuerguthaben gem. § 37 KStG
(Euro 85.533,55) sowie um gewährte Darlehen
(Euro 380.830,56)
3.2 Betrag der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Restlaufzeiten
der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten
|
Gesamtbetrag
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
|
kleiner 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
größer 5
Jahre
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
28.836,90
|
28.836,90
|
0,00
|
0,00
|
|
28.836,90
|
28.836,90
|
0,00
|
0,00
|
4.
Sonstige Pflichtangaben
4.1 Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
- Frau Ina Eitel , Auslandskorrespondentin, Ratingen,
einzelvertretungsberechtigt.
Für die Angabe der Organbezüge wurde von
der Schutzvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch
gemacht.
4.2 Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Rechte und Pflichten:
|
Euro
|
Forderungen
|
39.107,07
|
4.3 Unterschrift der Geschäftsleitung
Ratingen, im Juli 2013
Ina Eitel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.08.2013 festgestellt.
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